Videoüberwachung in Schlachthöfen: Grünen-Abgeordnete Mayer kritisiert Koalitionsentwurf

Schon 2024 wollte die Ampel-Koalition Betriebe verpflichten, in sensiblen Bereichen im Sinne des Tierschutzes zu filmen. Jetzt greifen Union und SPD das Vorhaben auf. Doch die Grünen sehen Verbesserungsbedarf.

10. März 2026
Schweine auf dem Weg in einen Schlachthof. (picture alliance/dpa | Sina Schuldt)
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Die Grünen-Abgeordnete Zoe Mayer hat die geplante Pflicht zur Videoüberwachung in Schlachthöfen kritisiert. „Der Entwurf zur Videoüberwachung in Schlachthöfen greift zu kurz und bleibt in wichtigen Punkten hinter dem zurück, was dringend notwendig wäre“, sagt Mayer auf Anfrage von Table.Briefings. Problematisch sei insbesondere, dass die Auswertung der Bilder allein den stark belasteten Behörden überlassen werde. „Hier braucht es unbedingt Unterstützung durch KI-gestützte Verfahren sowie klare Verpflichtungen der Betriebe zu engmaschigen Eigenkontrollen.“

Das Änderungsgesetz entspricht inhaltlich der 2024 vorgelegten Novelle. Sie entstand noch unter der grünen Führung des Ministeriums. So soll die Videoüberwachung sämtliche Bereiche umfassen, in denen sich die Tiere bis zu ihrer Tötung aufhalten. Die Aufnahmen müssen 30 Tage lang gespeichert werden.

Ausgenommen von der Verpflichtung sind kleinere Betriebe, die keinen Tierschutzbeauftragten bestellen müssen. Dies gilt etwa für Schlachthöfe, die bis zu 150.000 Hühner pro Jahr verarbeiten. Allerdings können die Aufsichtsbehörden bei entsprechenden Anhaltspunkten die Videoüberwachung zur Auflage machen. Tierschutzorganisationen kritisieren diese Ausnahme. Die Grünen-Abgeordnete Mayer sagt, mit den damaligen Koalitionspartnern SPD und FDP sei die Einbeziehung kleinerer Betriebe bereits verabredet gewesen.

Zahlreiche größere Schlachthöfe erfüllen die geplanten Auflagen schon heute. Wohl auch deshalb gibt das Bundeslandwirtschaftsministerium den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft mit einmalig nur 232.000 Euro an. Hinzu kommen jährliche Kosten von geschätzt 172.000 Euro.

Der mögliche Einsatz von kameragestützter Künstlicher Intelligenz findet in dem Entwurf keine Erwähnung. Erst vor wenigen Wochen hatte die niedersächsische CDU-Fraktion in einem Entschließungsantrag gefordert, etwaige rechtliche Hindernisse auf diesem Gebiet zu beseitigen. Zur Begründung verwies der Antrag unter anderem auf den Mangel an Tierärzten. KI könne sie entlasten und möglicherweise an einigen Stellen ersetzen.

Der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Behrens, erwartet keine kontroversen Debatten zur Videoüberwachung. Der Handlungsbedarf werde schon lange gesehen, sagt er zu Table.Briefings. „Spannend wird es für mich bei den anderen Tierschutzthemen, die im Koalitionsvertrag beschlossen wurden und denen, die dort nicht explizit genannt sind, aber große Relevanz haben.“ Frederik Bombosch

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026