Gebäudeenergiegesetz: Reform könnte gegen Verfassung verstoßen

Ein neues Gutachten warnt vor den Folgen einer Novelle. Eine Abschwächung des Klimaschutzes wäre nicht rechtssicher.

04. Februar 2026
Über Wärmepumpen wurden und werden erbitterte, ideologisch aufgeladene Auseinandersetzungen geführt. (picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde)
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Die Bundesregierung will in den kommenden Wochen ihre Vorschläge für die Veränderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) festlegen. Sollte sie dabei, wie aktuell diskutiert, die sogenannte 65-Prozent-Regel kippen und den Klimaschutz schwächen, wäre das ein „verfassungsrechtlich unzulässiger Rückschritt“. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten im Auftrag von Greenpeace und dem Projekt Gaswende, das Table.Briefings vorab vorlag.

Die Juristen der Kanzlei „Rechtsanwälte Günther“ argumentieren unter anderem mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Demnach gelten die Ziele aus dem Pariser Klimaabkommen hierzulande als verfassungsrechtlicher Maßstab. Sie berufen sich auch auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs. Dieser hatte im vergangenen Sommer erklärt, dass das 1,5-Grad-Ziel völkerrechtlich bindend ist.

Aktuell schreibt das Gebäudeenergiegesetz den Betrieb neuer Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien vor. Das will die schwarz-rote Bundesregierung möglicherweise ändern. In ihrem Koalitionsvertrag schrieb sie: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Eckpunkte zur Reform wollte sie schon vorgelegt haben, hielt die eigene Deadline allerdings nicht ein.

Einer der Knackpunkte liegt in der Vereinbarkeit mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil Ende letzter Woche feststellte, reicht schon der bisherige Reduktionspfad nicht aus. Insbesondere der Verkehrs- und der Gebäudesektor tragen zu wenig zum Klimaschutz bei.

In ihrem neuen Gutachten schreiben die Autorinnen und Autoren: „Eine Reduktion des Erfordernisses, in neuen Heizungsanlagen 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, entwertet das GEG und dessen Auswirkungen auf den Klimaschutz massiv. […] Bei einer Absenkung des Ziels auf unter 50 Prozent wäre es vielfach möglich, weiterhin Gasthermen zu installieren.“

Im vergangenen Herbst hatte bereits der Bundesverband Wärmepumpe mit einem Rechtsgutachten davor gewarnt, dass die Novelle des GEG gegen Europarecht und das deutsche Verfassungsrecht verstoßen könnte. Marc Winkelmann

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026