
Rat und Parlament einigen sich auf höheres EU-Budget
Die Unterhändler haben sich am Dienstagabend darauf geeinigt, den Finanzrahmen bis 2027 zu vergrößern. Dabei setzten sich die Regierungen mit ihrem sparsamen Kurs durch.
Von Till Hoppe
Die Unterhändler haben sich am Dienstagabend darauf geeinigt, den Finanzrahmen bis 2027 zu vergrößern. Dabei setzten sich die Regierungen mit ihrem sparsamen Kurs durch.
Von Till Hoppe
Der ungarische Ministerpräsident hat seinen Widerstand gegen das Finanzpaket für die Ukraine aufgegeben – ohne große Zugeständnisse der anderen. Kanzler Scholz hadert derweil mit den Waffenlieferungen der anderen EU-Staaten.
Von Till Hoppe
Wird Ungarns Regierungschef seine Blockade der Ukraine-Hilfe aufgeben? Zu besprechen sein dürfte am Sondergipfel auch, dass die EU ihre Munitionszusage an Kyjiw erst Ende des Jahres erreichen wird.
Von Till Hoppe
Das Szenario beschäftigt Brüssel kurz vor dem Sondergipfel am Donnerstag: Könnten seine Kollegen Ungarns Premier Orbán in wirtschaftliche Nöte bringen, wenn dieser weiterhin die Unterstützung für die Ukraine blockiert? Ein entsprechendes Dokument aus dem Rat sorgt für Wirbel.
Von Till Hoppe
Klimaschutz in Europa soll nach einem Vorschlag der Agora-Think-Tanks auch nach 2026 durch gemeinsame EU-Schulden finanziert werden. Ein Grund sind langfristig sinkende Einnahmen aus dem CO₂ -Handel.
Von Manuel Berkel
Das Europaparlament drängt in seinem Mandat auf mehr Einbeziehung bei der Haushalts- und Fiskalpolitik. Einschlägige Unterlagen will es „gleichzeitig und zu gleichen Bedingungen“ wie der Rat bekommen.
Von Max Mustermann
Der Chef der SPD-Bundestagsfraktion will vor der Europawahl über die deutsche Schuldenbremse und neue EU-Finanzprogramme diskutieren. Die Sozialdemokraten fordern auch mehr Eigeneinnahmen für Brüssel.
Von Till Hoppe
Der Rumäne lebte bereits in der EU, als sein Heimatland noch Beitrittskandidat war. Als Wirtschaftsexperte gestaltet Siegfried Mureșan seit Jahren maßgeblich den EU-Haushalt mit.
Von Redaktion Table
The EU heads of state and government will meet on Feb. 1 for a special summit to resolve the dispute over the revision of the multiannual financial framework.
Von Till Hoppe
Die EU-Staats- und Regierungschefs werden am 1. Februar zu einem Sondergipfel zusammenkommen, um den Streit um die Revision des mehrjährigen Finanzrahmens beizulegen.
Von Till Hoppe
Der EU-Haushalt ist ein zentraler Pfeiler der Europäischen Union und regelt die Finanzierung ihrer vielfältigen Programme und Projekte. Jährlich aufgestellt und durch Eigenmittel wie Zollabgaben, Mehrwertsteueranteile und Beiträge der Mitgliedstaaten gespeist, deckt er Bereiche von Landwirtschaft bis Forschung ab. Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) legt die langfristigen Prioritäten fest. Der Haushaltsplan, von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und vom Parlament sowie Rat genehmigt, stellt sicher, dass die EU über die notwendigen Mittel verfügt, um ihre politischen Ziele zu erreichen. Lesen Sie aktuelle News zum EU-Haushalt von der Table.Briefings-Redaktion!
Der EU-Haushalt ist der finanzielle Plan der Europäischen Union, der ihre Einnahmen und Ausgaben regelt. Er wird jährlich erstellt und basiert hauptsächlich auf Eigenmitteln wie Zollabgaben, einem Anteil der Mehrwertsteuer und Beiträgen der Mitgliedstaaten basierend auf ihrem Bruttonationaleinkommen. Die Ausgaben decken Bereiche wie Landwirtschaft (Gemeinsame Agrarpolitik), Kohäsionspolitik, Forschung, Innovation, Außenpolitik und Verwaltung ab. Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) legt die langfristigen Prioritäten für sieben Jahre fest. Der Haushaltsplan wird von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt, um ein ausgeglichenes Budget zu gewährleisten.
Die Einnahmen des EU-Haushalts stammen aus verschiedenen Quellen, die als Eigenmittel bezeichnet werden:
Zollabgaben: Diese stammen aus Zöllen auf Importe aus Nicht-EU-Ländern, die an den EU-Außengrenzen erhoben werden. Diese Zölle gehen direkt in den EU-Haushalt.
Eigenmittel auf Grundlage der Mehrwertsteuer (MwSt): Ein kleiner Prozentsatz der in den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer wird an die EU abgeführt. Diese Abgabe basiert auf einem harmonisierten Mehrwertsteuersatz und wird jährlich angepasst.
Eigenmittel auf Basis des Bruttonationaleinkommens (BNE): Dies ist die wichtigste Einnahmequelle der EU. Jeder Mitgliedstaat zahlt einen bestimmten Prozentsatz seines Bruttonationaleinkommens in den EU-Haushalt ein. Diese Beiträge machen den größten Teil der EU-Einnahmen aus und sorgen für eine stabile Finanzierung.
Sonstige Einnahmen: Dazu gehören unter anderem Beiträge von Nicht-EU-Ländern zu bestimmten EU-Programmen, Bußgelder, die Unternehmen wegen Verstößen gegen EU-Wettbewerbsregeln zahlen, sowie Steuern auf Gehälter von EU-Bediensteten.
Diese verschiedenen Einnahmequellen sorgen dafür, dass die EU über die nötigen Mittel verfügt, um ihre politischen Ziele und Programme zu finanzieren. Der Mix aus Eigenmitteln gewährleistet eine faire und ausgewogene Finanzierung, die den wirtschaftlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten entspricht.
Der EU-Haushalt wird für eine Vielzahl von Bereichen ausgegeben, die den politischen Prioritäten und Zielen der Europäischen Union entsprechen:
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP): Ein bedeutender Teil des Haushalts fließt in die Unterstützung der Landwirtschaft und die Entwicklung ländlicher Gebiete. Dies umfasst Direktzahlungen an Landwirte und Programme zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken.
Kohäsionspolitik: Diese Mittel zielen darauf ab, wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zwischen den Regionen der EU zu verringern. Gelder fließen in den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Kohäsionsfonds.
Forschung und Innovation: Programme wie Horizon Europe fördern wissenschaftliche Forschung und technologische Innovationen, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
Auswärtige Politik und Entwicklungshilfe: Gelder werden zur Unterstützung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU verwendet, einschließlich humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Förderung der globalen Stabilität.
Umwelt- und Klimaschutz: Investitionen in Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, den Schutz der Umwelt und die Förderung nachhaltiger Energiequellen.
Bildung und Kultur: Programme wie Erasmus+ unterstützen Bildungs- und Kulturaustauschprojekte, die Mobilität und Zusammenarbeit innerhalb der EU fördern.
Verwaltung: Betriebskosten der EU-Institutionen, einschließlich Personal, Gebäude und Dienstleistungen.
Diese Ausgabenbereiche spiegeln die Hauptziele der EU wider: wirtschaftliche Kohäsion, nachhaltige Entwicklung, Sicherheit, und internationale Zusammenarbeit. Der EU-Haushalt ermöglicht es, diese Ziele durch gezielte Investitionen und Förderprogramme zu erreichen.
Der EU-Haushalt wird durch verschiedene Rechtsvorschriften und Gesetze geregelt, die den Rahmen für seine Aufstellung, Genehmigung und Umsetzung festlegen. Zu den wichtigsten gehören:
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV): Artikel 310 bis 324 des AEUV enthalten grundlegende Bestimmungen zum Haushaltssystem der EU, einschließlich der Aufstellung und Ausführung des Haushalts, der Rechnungsprüfung und der Entlastung.
Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR): Der MFR ist ein langfristiger Finanzplan, der für einen Zeitraum von sieben Jahren die Obergrenzen für die jährlichen Haushalte festlegt. Die derzeit geltende Verordnung ist die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021-2027.
Eigenmittelbeschluss: Der Eigenmittelbeschluss legt fest, wie die Einnahmen der EU generiert werden. Der derzeitige Beschluss ist der Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das System der Eigenmittel der Europäischen Union.
Haushaltsordnung: Die Haushaltsordnung regelt die detaillierten Verfahren für die Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des EU-Haushalts. Die aktuelle Haushaltsordnung ist die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018.
Jährlicher Haushaltsplan: Der jährliche Haushaltsplan wird im Rahmen des MFR aufgestellt und muss von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt werden.
Entlastungsverfahren: Das Entlastungsverfahren sorgt für die demokratische Kontrolle der Ausführung des Haushalts. Nach Prüfung der Jahresabschlüsse durch den Europäischen Rechnungshof erteilt das Europäische Parlament der Kommission die Entlastung, sofern es mit der Haushaltsführung zufrieden ist.
Diese Gesetze und Vorschriften bilden das rechtliche Fundament, auf dem der EU-Haushalt basiert, und stellen sicher, dass er transparent, effizient und im Einklang mit den politischen Prioritäten der Union verwaltet wird.