
Facebook-Entscheidung: Es geht ans DSGVO-Eingemachte
Im Datenschutzrecht fehlt seit Jahren Gewissheit darüber, was die Buchstaben des Gesetzes eigentlich meinen. Das hat Gründe – und doch ist gerade der aktuelle Fall von Facebook einer, der Potenzial für eine dauerhafte Klärung birgt. Denn es geht um viel, für die Branche und für die Aufsichtsbehörden.
Von Falk Steiner