BMFTR erarbeitet nationales Weltraumgesetz: Was darüber bekannt ist

Beim EU Space Act will die Bundesregierung übermäßige Bürokratie vermeiden und die Rolle der Esa nicht schwächen. Parallel zum europäischen Rahmen soll es auch ein nationales Gesetz geben. Nun hat die Arbeit am Referentenentwurf begonnen.

Ralf Nestler, Redakteur Space.Table
10. März 2026
Raumfahrtunternehmen wie der Raketenbauer HyImpulse benötigen einen klaren Rechtsrahmen für ihre Aktivitäten. (HyImpulse)
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Während europaweit über den EU Space Act verhandelt wird, erarbeitet das BMFTR ein nationales Weltraumgesetz. Noch im Januar hatte das Ministerium erklärt, die „Wiederaufnahme des Vorhabens eines nationalen Weltraumgesetzes“ zu prüfen. Im Forschungsausschuss des Bundestags am vergangenen Mittwoch erwähnte die Parlamentarische Staatssekretärin Silke Launert (CSU) Berichten zufolge, dass ein solches erarbeitet werde. Das bestätigte das BMFTR daraufhin Table.Briefings.

Zur Begründung wird eine funktionsfähige Weltrauminfrastruktur angeführt. Zwar sei der Raumfahrtsektor in Deutschland noch überwiegend von staatlichen Aufträgen geprägt, doch es kämen seit Jahren immer mehr private Weltraumakteure auf den Markt, erklärt eine Sprecherin. „Deutschland ist völkerrechtlich verpflichtet, die Aktivitäten nicht-staatlicher Stellen im Weltraum zum Beispiel einem Genehmigungserfordernis zu unterwerfen und fortlaufend zu überwachen.“

Dies sei auch nötig, um die Betriebssicherheit von Weltraumaktivitäten zu steigern. „Gleichzeitig sollen Start-ups und KMU sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen über das mit einer Regulierung einhergehende notwendige Maß hinaus möglichst wenig belastet werden“, heißt es weiter. „Derzeit wird hierzu ein Referentenentwurf eines nationalen Weltraumgesetzes erarbeitet.“ Weitere Details nennt das BMFTR nicht.

Eckpunkte sollen bereits vorhanden sein. „Ich habe die En-Passant-Ankündigung des BMFTR im Ausschuss so wahrgenommen, dass der Entwurf des nationalen Weltraumgesetzes maßgeblich auf schon erarbeiteten Eckpunkten fußt“, sagt Claudia Müller, Berichterstatterin Raumfahrt für die Grünen-Fraktion, auf Anfrage. Das sei gut. „Inwieweit ein paralleler nationaler Gesetzgebungsprozess zur europäischen Ebene generell sinnvoll ist, daran habe ich meine Zweifel.“ Der Ausschussvorsitzende Florian Müller (CDU) sagt: „Ein nationales Raumfahrtgesetz kann nur sinnvoll sein, wenn es die Haftungsfragen klärt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie schafft.“ Entscheidend seien ein klarer Rechtsrahmen sowie schlanke Förder-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren.

Dem EU Space Act steht die Bundesregierung sehr kritisch gegenüber. Das ist zumindest der Eindruck von Sonja Lemke (Die Linke) aus dem Forschungsausschuss: Die Positionierung der EU-Agentur EUSPA sowie ein hohes Maß an Bürokratie seien moniert worden. Nach Ansicht von Ayşe Asar (Bündnis 90/Die Grünen) sei keine Strategie der Regierung bei diesem Thema erkennbar. Das BMFTR teilt dazu mit, es setze sich „aktiv für eine Vermeidung übermäßiger Bürokratie für die Raumfahrtbranche, die Bezugnahme auf bewährte Standards und flexible Regeln anhand der Art und des Risikoprofils von Weltraumaktivitäten ein“. Das geschehe in enger Abstimmung mit gleichgesinnten Mitgliedstaaten und in regelmäßigem Kontakt mit der EU-Kommission und weiteren Stakeholdern. „Es gilt außerdem darauf zu achten, dass die Rolle der Esa nicht geschwächt wird.“

Die Opposition findet das Thema wichtig. „Auch wenn die Bundesregierung nicht besonders glücklich darüber ist, dass die Kommission einen EU Space Act vorgelegt hat, nimmt sie es schicksalsergeben hin.“ Diesen Schluss zieht die Grünen-Raumfahrtpolitikerin Claudia Müller aus dem Bericht im Ausschuss. Es brauche einen gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen für mehr Sicherheit und Nachhaltigkeit, argumentiert sie – warnt jedoch vor Überregulierung. Es sei richtig, dass die Bundesregierung darauf dränge, dass bestehende Standardisierungen mehr Beachtung finden. „Spannend wird die Frage sein, wie man den EU Space Act gut mit bestehenden Strukturen verzahnt.“

In der Union macht man sich über die Rollenverteilung bereits Gedanken. „Neue europäische Regelungen müssen bestehende Strukturen ergänzen, statt parallele aufzubauen“, erklärt Florian Müller (CDU). Mit der Esa etwa gebe es bereits eine sehr gut funktionierende Institution, die europäische Raumfahrtprogramme koordiniert und technologische Entwicklung sowie internationale Zusammenarbeit vorantreibt. „Am besten sind wir, wenn jede Institution ihre Stärken ausspielt: die EU beim Binnenmarkt, die Esa bei Technologieentwicklung und Missionen und die nationale Ebene in der Klärung der Haftungsfragen.“

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026