Table.Briefing: Europe

Strommarktreform + Data Act + Sánchez unter Druck

  • Kommission konsultiert zur Strommarktreform
  • Data Act: “So viel Klarheit, dass kein Anwalt nötig ist”
  • Spanien: Sánchez gerät im Wahljahr unter Druck
  • Termine
  • Erneuerbare: EU-Verordnung wird deutsches Recht
  • Gigabitplan: Kommission will Breitbandausbau vereinfachen
  • Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Paypal ein
  • EU-Staaten wollen weitere Waffen für die Ukraine finanzieren
  • Standpunkt: 30 Jahre EU-Binnenmarkt und nach wie vor stark
Liebe Leserin, lieber Leser,

für einige der Ideen zur Strommarktreform wird wohl die Zeit bis zum Ende der Legislatur nicht reichen, wie die EU-Kommission selbst einräumt. Doch auch die restlichen Vorschläge wären ein gewaltiges Vorhaben. Christian Ehler, Koordinator der EVP im ITRE, warnt bereits vor zu hohen Erwartungen. Manuel Berkel hat die 27 Seiten der Konsultation zum Strommarktdesign der Kommission gelesen und fasst die wichtigsten Punkte zusammen. 

Ein florierender Datenmarkt birgt große Chancen – doch die rechtliche Unsicherheit sei bislang ein großes Hemmnis für die Unternehmen, sagte Alena Kühlein, Referatsleiterin Wirtschaft Digital bei der DIHK, im gestrigen Table.Live-Briefing. Vom Data Act wünsche sie sich daher mehr Sicherheit, nicht noch mehr Verwirrung. Welche Forderungen an den Data Act außerdem Sicco Lehmann-Brauns von Siemens und MEP Damian Boeselager (Grüne/EFA) stellen, weiß Corinna Visser.

Zehntausende sind am Wochenende in Madrid auf die Straße gegangen und haben gegen die Politik von Ministerpräsident Pedro Sánchez demonstriert. Zu Beginn eines Jahres, in dem in Spanien Regional- und Parlamentswahlen stattfinden, steht der Regierungschef unter Druck. Ihm wird vorgeworfen, Bündnisse mit Separatisten in Katalonien und anderen Regionen einzugehen. Und das ist nicht das einzige Problem seiner Regierung, wie Isabel Cuesta berichtet. 

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Sarah Schaefer
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Analyse

Kommission konsultiert zur Strommarktreform

Schlank ist sie nicht geworden, die Konsultation zur Strommarktreform. Auf 27 Seiten legt die Kommission ihre Ideen dar. Für einige Themen räumt die Behörde allerdings selbst ein, dass sie bis zum Ende der Legislatur wohl nicht umsetzbar sein werden. “Einige dieser Herausforderungen werden weitere politische Überlegungen erfordern, die über den Rahmen der aktuellen Reform hinausgehen”, schreibt die Behörde und nennt beispielhaft Kapazitätsmechanismen und lokale Preissignale. Allerdings wäre selbst der Rest ein Mammutprogramm.

In ihrer Logik folgt die Konsultation weitgehend dem vierteiligen Non-Paper der Kommission von Mitte Dezember. Was die Verbraucher für Strom zahlen, soll nicht mehr so stark von den kurzfristigen Kosten für fossile Energien abhängen. Kritischster Punkt wären rückwirkende Eingriffe in die Vergütung von Bestandsanlagen. Eine Abschöpfung außergewöhnlich hoher Erlöse hatten die Mitgliedstaaten nur als vorübergehende Krisenmaßnahme beschlossen. Wie im Non-Paper angekündigt, fragt die Kommission danach, ob die Regeln zur Erlösabschöpfung verlängert werden sollen, um sie zum Beispiel bei weiteren Krisen wieder zu aktivieren.

Mögliches Risiko für Investoren

Die Kommission diskutiert aber auch strukturellere Eingriffe für Bestandsanlagen:

  • “Stärkere Anreize” für Erzeuger, einen Teil ihrer bestehenden Kapazitäten über langfristige Strombezugsverträge (PPAs) zu vermarkten.
  • Die Mitgliedstaaten könnten das Recht erhalten, Ausschreibungen für erneuerbare Energien freiwillig für Bestandsanlagen zu öffnen und diese über beidseitige Differenzverträge (two-way CfDs) zu vergüten.
  • Die Mitgliedstaaten könnten aber auch die Möglichkeit bekommen, Bestandsanlagen rückwirkend in CfDs zu zwingen und die Vergütung neu festzulegen.

Hinsichtlich der letzten Option warnt die Kommission allerdings vor Unsicherheiten für Investoren, die erneuerbare Energien ausbauen wollen: “Dies könnte das Risiko für die notwendigen Investitionen in diese Art der Stromerzeugung gefährden, die Kosten für diese Investitionen erhöhen und somit kontraproduktiv sein.” Außerdem könne diesem Schritt Artikel 6 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) entgegenstehen.

Langfristiger Stromhandel

Die Stärkung des langfristigen Stromhandels sieht die Kommission – ähnlich wie Eurelectric – als Möglichkeit, Verbraucher von kurzfristigen Preisausschlägen abzuschirmen. Mit REPowerEU hatte die Kommission den Mitgliedstaaten im Mai 2022 bereits mehrere Wege aufgezeigt, wie sie die Marktdurchdringung von langfristigen PPAs unterstützen können.

Schon damals ein Ziel: Auch KMU und nicht nur energieintensive, große Industrieunternehmen sollten sich leichter gegen starke Schwankungen der Strompreise absichern können – etwa durch staatliche Kreditbürgschaften für und das Pooling von PPAs. In der Konsultation nennt die Kommission nun eine weitere Möglichkeit: die Verpflichtung von Energielieferanten und großen Industrieunternehmen, einen Teil ihrer Portfolios über PPAs zu beschaffen.

Bei Differenzverträgen ist auffällig, dass die Kommission stets danach fragt, ob Regeln für CfDs technologiespezifisch ausgestaltet werden sollen, was zum Beispiel Sonderregeln für teurere Atomkraft oder Bioenergie ermöglichen würde. Die Behörde fragt außerdem nach den Auswirkungen einer stärkeren Förderung über CfDs auf das marktwirtschaftlichere Instrument der PPAs. Im Interview mit Europe.Table hatte Eurelectric-Generalsekretär Kristian Ruby bereits darauf hingewiesen, dass Langfristmärkte unter anderem deshalb wenig liquide sind, weil viele europäische Staaten Erneuerbare bereits über Differenzverträge vergüten.

Auch Erneuerbare sind Thema

Überraschend findet sich in der Konsultation auch ein kurzer Abschnitt zu Erneuerbaren – neuer Input für den laufenden Trilog zur RED war eigentlich nicht angekündigt. Die Kommission fragt konkret nach einer Anschlussgarantie für hybride Offshore-Windparks, die Strom in die Netze zweier Mitgliedstaaten einspeisen wollen. Ein weiteres Thema sind Investitionen in die Stromnetze und mögliche Anpassungen der Netzentgelte. Eon-CEO Leonhard Birnbaum hatte erst vergangene Woche angekündigt, dass er sich als Eurelectric-Präsident angesichts gestiegener Zinsen dafür einsetzen wolle.

Wie im Non-Paper angekündigt, finden sich in der Konsultation außerdem Abschnitte für eine Novelle der Marktaufsicht und der entsprechenden REMIT-Verordnung, für einen verbesserten Verbraucherschutz und für eine Feinjustierung der Kurzfristmärkte. Besonders unter dem letzten Punkt hat die Kommission ein Sammelsurium von Vorschlägen versammelt, die sich eher wie Arbeitsaufträge an verschiedenste Referate und Generaldirektionen für die nächste Legislatur lesen.

Die Palette reicht von Submetering im Messwesen über ein neues Peak-Shaving-Produkt für die Netzbetreiber bis zu Anpassungen im Emissionshandel, die mehr Flexibilität im Strommarkt anreizen könnten.

Ehler: Tiefgehende Eingriffe nicht realistisch

Äußerst ambitioniert ist auch der Aufgabenkatalog für die Regulierung der Endkundenmärkte – vom Energy Sharing über harmonisierte Regeln für die Ersatzversorgung bis zur dauerhaften Möglichkeit für staatlich regulierte Preise.

Ein erfahrener Verhandler im Parlament warnt bereits vor zu hohen Erwartungen. “Ein Versprechen an die Bürger, mit ein paar einfachen Eingriffen in den Strommarkt die Preise massiv zu senken, würde wahrscheinlich als Rohrkrepierer enden”, sagt der CDU-Abgeordnete Christian Ehler, Koordinator der EVP im ITRE.

Hauptgründe seien die knappe Zeit und die unterschiedlichen Interessen im Rat. “Neue Regeln für Differenzverträge halte ich für machbar. Tiefgehende Eingriffe in den Strommarkt bis zum Ende der Legislaturperiode hinzubekommen, ist aber nicht realistisch”, sagte Ehler bereits vergangene Woche zu Europe.Table.

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Data Act: “So viel Klarheit, dass kein Anwalt nötig ist”

Ähnlich wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Data Act in der Industrie höchst umstritten. Einige kritische Punkte haben Alena Kühlein (DIHK), Sicco Lehmann-Brauns (Siemens) und MEP Damian Boeselager (Grüne/EFA) im ersten Live-Briefing von Europe.Table in diesem Jahr diskutiert. Alle drei sehen die großen Chancen, die in einem florierenden Datenmarkt liegen. Risiken erkennen sie unter anderem in den vielen Unklarheiten und Ausnahmeregeln. Noch ist Zeit, Anpassungen vorzunehmen.

Angesichts der rasant anwachsenden Datenmenge bei vernetzten Geräten und Maschinen (Internet of Things, Industrial Internet of Things) sehen die Unternehmen auch ein wachsendes Potenzial, Mehrwert aus diesen Daten zu ziehen. “Wir beobachten jedoch, dass dieses Potenzial bei Weitem nicht vollständig ausgeschöpft wird”, sagte Alena Kühlein, Referatsleiterin Wirtschaft Digital bei der DIHK, im Table.Live-Briefing.

DIHK: Unternehmen beklagen große Unsicherheit

Ein entscheidendes Hemmnis sei die rechtliche Unsicherheit. “Die Unternehmen fühlen sich ausgebremst, weil ihnen nicht klar ist, welche Daten sie teilen dürfen und welche nicht.” Der Data Act müsse daher zu mehr Sicherheit führen und dürfe nicht noch mehr Verwirrung stiften.

Ein zweiter wichtiger Punkt sei die Abhängigkeit vor allem kleinerer Unternehmen von einzelnen externen Anbietern, wie etwa Cloud-Dienstleistern. “Unternehmen berichten zunehmend vom Problem der Lock-in-Effekte“, erläuterte Kühlein. “Das sind einige der Herausforderungen, die der Data Act adressiert. Wir erhoffen uns klare Regeln beim Datenzugang, um die Unsicherheiten zu reduzieren, und bessere Lösungen für das Cloud-Switching.”

Siemens fordert ein offenes, modulares Ökosystem

Das enorme Potenzial der Datennutzung betonte auch Sicco Lehmann-Brauns, Senior Director Research and Innovation Policy bei Siemens. Als Beispiele nannte er die Möglichkeiten, Produktivität und Effizienz zu steigern, den Ressourceneinsatz zu optimieren und damit auch eine positive Wirkung für die Umwelt zu erzielen. Wie Kühlein sieht er zudem die Chance auf neue Geschäftsmodelle.

Das Thema “as a service” sei für Siemens ein ganz wichtiger Ansatz, sagte Lehmann-Brauns. “So gehen wir stärker auf Kundenbedürfnisse ein.” Zusätzlich zu einer Hardware – zum Beispiel einem Zug – könne Siemens einen Service verkaufen – in diesem Fall ein Mobilitätsversprechen. “Das funktioniert aber nur, wenn es für alle an der Wertschöpfung Beteiligten auch einen Mehrwert gibt“, sagte Lehmann-Brauns. “Ich glaube, in diese Richtung bewegen wir uns gerade. Ich sehe da viele Chancen für den Standort Deutschland und Europa.”

Denn im Industriebereich habe Europa mit seinem Know-how im Gegensatz zum Konsumenteninternet durchaus die Chance, Standards zu setzen. “Ob wir die Potenziale in den industriellen Anwendungen heben können, wird letztlich darüber entscheiden, ob wir künftig unsere Wettbewerbsfähigkeit erhalten – und vielleicht sogar ausbauen können“, sagte Lehmann-Brauns. Drei Punkte seien für Siemens wichtig:

  • die Schaffung eines offenen, modularen Ökosystems,
  • mit einem starken Fokus auf Interoperabilität über die verschiedenen Industriesektoren hinweg
  • sowie mit einer starken Fokussierung auf Cloud-Edge-Konnektivität.

Messlatte für die Regulierung müsse sein, ob sie dabei helfe, ein solches offenes Ökosystem in Deutschland und Europa aufzubauen und die Datenwirtschaft zu hebeln, sagte Lehmann-Brauns.

Boeselager: Jeder muss wissen, was er darf und was nicht

Europaparlamentsmitglied Damian Boeselager erklärte, aus seiner Perspektive sei es das Wichtigste am Data Act, die Rollen aller Beteiligten eindeutig zu klären: Welche Rechte und Pflichten hat ein Hersteller, welche ein Nutzer oder ein Serviceanbieter. Die Kommission habe den Begriff des Data Holders eingeführt. “Für mich würde der Begriff eines Data Operators, also eines Datenbetreibers, die Rolle besser beschreiben”, sagte Boeselager. “Ziel muss es sein, die Grundvoraussetzung zu schaffen, dass jeder in der Wertschöpfungskette weiß, welche Daten er auf den Datenmarkt stellen darf und welche nicht. Es muss so klar sein, dass dafür kein Anwalt nötig ist.”

Die Verhandlungen im federführenden Industrieausschuss seien noch in vollem Gange, sagte Boeselager. Es sei eine inhaltlich komplexe Diskussion. “Ich hoffe, dass wir uns damit durchsetzen können, den Kaufvertrag und den anschließenden Servicevertrag voneinander zu trennen”, so der Politiker. “Dann wird auch klarer, über welche Daten wir reden und wie der Eigentümer eines Gerätes diese teilen darf.” Es gebe noch “Schärfungsbedarf, was die Definition von Nutzer betrifft und den Rechten, die man als Eigentümer hat”, meinte Boeselager.

Und er gab Alena Kühlein von der DIHK recht, die die vielen Ausnahmeregelungen beklagte. “Wenn ich eine horizontale Regulierung schreibe, ist es nicht sinnvoll, zu viele Ausnahmen zu machen“, sagte Boeselager. “Dann sollte man lieber das Prinzip überdenken, als einzelne Produktklassen zu diskutieren.”

So geht es weiter: Die nächsten Termine

Während im federführenden Industrieausschuss (ITRE) die Verhandlungen noch in vollem Gange sind, finden am heutigen Dienstag bereits die ersten Abstimmungen statt:

  • 24. Januar: Der Binnenmarktausschuss (IMCO) entscheidet über die Stellungnahme seines Berichterstatters Adam Bielan (EKR). Der Ausschuss konzentriert sich auf das Thema Wechsel des Cloudanbieters.
  • 24. Januar: Der Rechtsausschuss (JURI) stimmt über die Änderungsanträge ab, die sich vor allem auf das Thema Geschäftsgeheimnisse fokussieren. Berichterstatter ist Ibán García del Blanco (S&D).
  • 30. Januar: Es steht die Abstimmung im LIBE-Auschuss an, hier geht es vorwiegend um das Thema Datenschutz. Berichterstatter ist Sergey Lagodinsky (Grüne/EFA).
  • 9. Februar: Abstimmung im ITRE. Berichterstatterin ist Pilar del Castillo Vera (EVP).
  • 13. März: Abstimmung im Plenum.
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Spanien: Sánchez gerät im Wahljahr unter Druck

Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez gerät massiv unter Druck zu Beginn eines Jahres, in dem Regional- und Parlamentswahlen stattfinden. Mehrere Zehntausend Menschen demonstrierten am Samstag in Madrid gegen die Regierung. Die Proteste brauen sich seit Monaten zusammen und sind eine Reaktion auf die Zugeständnisse, die Sánchez an seine politischen Partner gemacht hat – an die katalanischen Separatisten, an Nationalisten verschiedener Regionen und an die linke Partei Podemos.

Der öffentliche Unmut beruht vor allem auf der Tatsache, dass Sánchez im Dezember den Straftatbestand der Volksverhetzung abgeschafft hat. Dieser war der Hauptgrund für die Verurteilung von neun katalanischen Separatistenführern wegen ihrer Rolle bei dem 2017 gescheiterten Unabhängigkeitsversuch der Region. Etwa hundert Verbände und Gruppen hatten zu der Demonstration am Samstag aufgerufen, an der nach Angaben der Regierung 30.000 Menschen, nach Angaben der Organisatoren eine halbe Million Menschen teilnahmen.

Unterstützung von umstrittenen Parteien

Die Demonstranten wandten sich gegen eine “Regierung der dunklen Pakte”. Es ist eine Anspielung auf Sánchez’ Bündnis mit Parteien wie der katalanischen Esquerra Republicana de Catalunya (ERC) und Euskal Herria Bildu (EH Bildu), ein Zusammenschluss linksgerichteter baskischer nationalistischer Parteien, die für den Machterhalt des Sozialisten von entscheidender Bedeutung sind. 

Während die Aufmerksamkeit der Spanier auf die Gewinnzahlen der traditionellen Weihnachtslotterie gerichtet war, billigte der Senat am vergangenen 22. Dezember die Eilreform des Strafgesetzbuchs, durch die der Straftatbestand der Volksverhetzung aufgehoben und der Tatbestand der Veruntreuung abgemildert wurde. Die Reform betrifft die beiden Straftaten, für die die Separatistenführer verurteilt wurden, die im Oktober 2017 zum Referendum über die Selbstbestimmung Kataloniens aufgerufen hatten. Sie senkt die gesetzlichen Strafmaße erheblich. Die Demonstranten sind der Meinung, dass Sánchez seine Versprechen zur Bekämpfung der Korruption und zur demokratischen Erneuerung gebrochen hat.

Gesetz mit schweren Fehlern

Die Opposition fordert überdies seit November den Rücktritt von Gleichstellungsministerin Irene Montero (Podemos). Das neue “Nur ja ist ja”-Gesetzes, das im Oktober 2022 in Kraft getreten ist, hat dazu geführt, dass bereits jetzt die Haftstrafen für mehr als 250 Sexualstraftäter reduziert wurden. Die Opposition hatte während des Entwurfsprozesses vor entsprechenden Schlupflöchern im Gesetz gewarnt, aber Montero hatte die Einwände ignoriert.

Sánchez und sein Kabinett stellen sich hinter die Ministerin. In der vergangenen Woche lehnte die Regierung eine Überarbeitung des Gesetzestextes ab und erklärte, sich “auf den Schutz der Opfer zu konzentrieren”. Moreno ist die Lebensgefährtin von Pablo Iglesias, dem ehemaligen Podemos-Chef und ehemaligen Vizepräsidenten der Regierung Sánchez. Sánchez kann sich eine Konfrontation mit einem seiner wichtigsten Regierungspartner nicht leisten.

Politischer U-Turn

Viele Spanier nehmen Sánchez besonders seine politischen Kehrtwenden übel. Um im Januar 2020 eine Regierung bilden zu können, musste Sánchez den Forderungen von Pablo Iglesias und den katalanischen Separatisten nachgeben. Dabei hatte er nur wenige Monate zuvor kategorisch erklärt, dass er “nachts nicht schlafen würde”, wenn er mit Podemos-Ministern regieren würde. Zuvor hatte erklärt, dass es mehreren der von Iglesias vorgeschlagenen Kandidaten an Führungserfahrung in öffentlichen Ämtern fehle. Genau dies ist bei Gleichstellungsministerin Montero der Fall. 

Opposition und Öffentlichkeit kritisieren überdies, wie Sánchez versucht hat, staatliche Institutionen mit Sympathisanten oder Mitgliedern seiner Partei zu besetzen. Im Januar 2020 ernannte er seine ehemalige Justizministerin Dolores Delgado zur Generalstaatsanwältin. Die Ernennung dient Sánchez’ Ziel, den Separatismusprozess zu entkriminalisieren. Zu den umstrittensten Ernennungen von Sánchez gehören auch die von Juan Carlos Campo und Laura Díez als Richter des Verfassungsgerichts.

Parteifreund zuständig für Wahlumfragen

Eine weitere problematische Personalie war die Ernennung von Sánchez’ Parteifreund José Félix Tezanos zum Präsidenten des Centro de Investigaciones Sociológicas (CIS) – der Organisation, die verantwortlich ist für die Wahlumfragen. Sánchez ernannte ihn kurz nachdem er Ministerpräsident geworden war.

Mit Ausnahme der Umfragen von Tezanos, die die sozialistische Partei in der Mehrheit vor der konservativen Volkspartei (PP) sehen, deuten die Umfragen darauf hin, dass die PP die für Ende des Jahres angesetzten Parlamentswahlen gewinnen könnte. Die PP wäre jedoch auf die Unterstützung der rechtsextremen Partei Vox angewiesen, um regieren zu können. Im Mai finden in Spanien auch Kommunalwahlen statt, die eine Momentaufnahme des politischen Klimas im Lande darstellen dürften.

  • Spanien

Termine

25.01.-28.01.2023, Berlin
EAB, Seminar Globale Krisen, europäische Antworten – Chancen und Herausforderungen für Landwirt:innen in Deutschland und Europa
Die Europäische Akademie Berlin (EAB) geht der Frage nach, wie man die ökologische Landwirtschaft am besten fördern und gleichzeitig mehr landwirtschaftliche Flächen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt einsetzen kann. INFOS & ANMELDUNG

25.01.2023 – 12:00-13:00 Uhr, online
DGAP, Diskussion Alter Trott oder neuer Schwung? Deutschland & Frankreich nach dem Treffen des Ministerrats. Gespräch mit Jacob Ross, Claire Demesmay u.a.
Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) beschäftigt sich mit dem Stand des deutsch-französischen Verhältnisses zum 60. Jubiläum des Élysée-Vertrags. INFOS & LIVESTREAM

25.01.2023 – 15:30-18:15 Uhr, Berlin
FfZ, Konferenz Die EU-Institutionen und die Reform des Emissionshandels für den Luft- und Seeverkehr im Rahmen von Fit for 55
Das Forum für Zukunftsenergien (FfZ) lädt Experten aus Politik und Wirtschaft ein, um die Auswirkungen der Reform des Emissionshandels auf den Luft- und Seeverkehr zu diskutieren. PROGRAMM

25.01.2023 – 17:00-18:30 Uhr, online
FES, Podiumsdiskussion Künstliche Intelligenz in der Kunst
Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) diskutiert die Auswirkungen von KI-Bildgeneratoren auf die ökonomische Perspektive von kommerziellen Künstlern, die in der Unterhaltungs-, Videospiel-, Werbe- und Verlagsbranche tätig sind. INFOS & ANMELDUNG

25.01.2023 – 18:30 Uhr, Berlin
KAS, Vortrag Industrielle Revolution 3.0? Perspektiven in der Krise, Chancen und Herausforderungen
Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) thematisiert absehbare Entwicklungen und Gestaltungsansätze der industriellen Revolution 3.0. INFOS & ANMELDUNG

26.01.2023 – 09:00-17:00 Uhr, Brüssel (Belgien)
ENISA, Conference Cybersecurity Policy Conference
The European Union Agency for Cybersecurity (ENISA) brings together policymakers, industry representatives and key stakeholders to discuss implementation of cybersecurity policy and challenges ahead. INFOS & REGISTRATION

26.01.2023 – 09:30-16:30 Uhr, online
Handelsblatt, Konferenz Jahresauftakt Zukunft IT
Das “Handelsblatt” diskutiert, wie die Digitalisierung die Wirtschaft umkrempelt, welche zentrale Rolle IT-Leader dabei spielen und was die wichtigsten Trends und Entwicklungen 2023 sind. INFOS & ANMELDUNG

26.01.2023 – 09:30-16:00 Uhr, Brüssel (Belgien)
Eurogas, Conference Towards A Just Transition For The Gas Sector And Its Workers: Challenges And Opportunities
Eurogas gathers high-level speakers from the industry, unions and institutions to address the uncertainties for the current and future workforce in the gas sector in the context of the energy transition. INFOS & REGISTRATION

26.01.2023 – 10:00-17:30 Uhr, Berlin
KAS, Konferenz The Power of Crisis: Energie der Zukunft
Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) diskutiert mit innovativen Startups sowie hochrangigen Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft, ob erneuerbare Energien schon bald die Energieversorgung der Zukunft sichern können. INFOS & ANMELDUNG

26.01.2023 – 12:00-18:00 Uhr, Berlin
Deutsche Medienakademie, Roundtable Rahmenbedingungen für Next-Gen-Internet auf dem Prüfstand: Worauf müssen Unternehmen sich einstellen?
Die Deutsche Medienakademie gibt Unternehmen Eindrücke über kommende Rahmenbedingungen des Internets. INFOS & ANMELDUNG

26.01.2023 – 13:00-14:00 Uhr, online
Unternehmensnetzwerk Klimaschutz, Seminar Umweltmanagement als Basis für erfolgreichen Klimaschutz
Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz geht der Frage nach, wie betrieblicher Klimaschutz systematisch und glaubwürdig umgesetzt werden kann. INFOS & ANMELDUNG

26.01.2023 – 20:00 Uhr, Berlin
EC, Podiumsdiskussion Nationaler Produktivitätsdialog
Die Europäische Kommission (EC) stellt die Ergebnisse des diesjährigen Produktivitätsberichts des Sachverständigenrates vor und diskutiert darüber mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft. INFOS & ANMELDUNG

News

Erneuerbare: EU-Verordnung wird deutsches Recht

Die europäische Notfallverordnung für einen schnelleren Ausbau von Stromnetzen und erneuerbaren Energien soll durch eine Bundesverordnung in nationales Recht umgesetzt werden. Der Kabinettsbeschluss werde voraussichtlich bis zum 8. Februar erfolgen, danach müsse noch der Bundestag zustimmen, kündigte Wirtschaftsminister Robert Habeck Montagabend bei einer Onlineveranstaltung an.

Die EU-Verordnung hatten die Energieminister kurz vor Weihnachten beschlossen. Sie ermöglicht für eineinhalb Jahre einen Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung, sofern die zu errichtenden Anlagen in einem Gebiet stehen, für das bereits eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde. Die EU erhofft sich davon schnellere Genehmigungsverfahren. Schon auf europäischer Ebene hatte vor allem Deutschland die Regelung vorangetrieben. Eingriffe in den Artenschutz sollten im Zweifelsfall auch nachträglich geheilt werden können, sagte Habeck gestern.

Zur nötigen Kapazität von LNG-Terminals sagte Habeck außerdem, er halte es für wahrscheinlich, dass Deutschland künftig nicht nur die unmittelbaren Nachbarn mit Gas versorgen müsse. Namentlich nannte er Ungarn und “große Teile der Ukraine“. Schon die Internationale Energieagentur (IEA) hatte Ende vergangenen Jahres dafür geworben, dass die EU 2023 Gasmengen zur Versorgung der Ukraine beschaffen solle. ber

  • Erdgas
  • LNG
  • Windkraft

Gigabitplan: Kommission will Breitbandausbau vereinfachen

Die EU-Kommission will die Regeln für den Breitbandausbau ändern. In einem Entwurf für den Gigabit Infrastructure Act (GIA), der Europe.Table vorliegt, sind mehrere Ideen enthalten, die Telekommunikationsunternehmen, Haus- und Grundeigentümer und öffentliche Hand vor große Aufgaben stellen.

Zentrale Vorhaben der Kommission sind dem Entwurf zufolge vor allem Veränderungen bei den Zugangsregeln. Es geht um Regeln für:

  • Gigabitnetz-Neubauvorhaben
  • den Zugang zu vorhandenen Gigabitnetzen und Infrastruktur
  • Bauvorhaben im Straßenland und Zugang für Mitverlegungsvorhaben
  • die Vorbereitung von Inhouse-Verlegung in Neubauten
  • den Zugang zur Inhouse-Verkabelung in Bestandsbauten

Der Entwurf der Kommission dürfte dabei einiges Streitpotenzial bieten. Ein Kernelement ist, dass nicht nur die Leitungen selbst, sondern auch die entsprechende Infrastruktur, etwa Mobilfunktürme, künftig klarer unter regulatorische Vorgaben fallen sollen. Diese Infrastrukturen waren zuletzt oft von Telekommunikationsunternehmen erst ausgegliedert und dann zurückgemietet worden.

Bauvorleistungen für Inhouse-Glasfaser

Auch Bauarbeiten für diese Infrastruktur sollen künftig über eine zentrale Informationsstelle für alle Anbieter zur Kenntnis gegeben werden. Durch eine Kooperationsverpflichtung soll auch dem Phänomen des Überbauens regulatorisch begegnet werden – also dass Telekommunikationsanbieter dort, wo bereits Glasfaserkabel verlegt wurden, eine zweite Gigabit-Infrastruktur errichten.

Für Deutschland von besonderer Relevanz könnten Artikel 8 und 9 der geplanten Verordnung werden. Damit würde europarechtlich zum einen eine Verpflichtung für Neubauten eintreten, die ein Jahr nach dem Inkrafttreten genehmigt werden. Sie sollen Bauvorleistungen für Inhouse-Glasfaser enthalten müssen.

Zugangsverpflichtung für Dritte

Für Mehrfamilienhäuser wird ein Zugangspunkt vorgeschrieben, gleiches gilt für genehmigungspflichtige Umbauten von Mehrfamilienhäusern. Für Einfamilienhäuser soll die Regelung allerdings nicht verpflichtend werden und die Verpflichtung in den anderen Fällen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegen.

Pikant für das Mieterland Deutschland ist ein weiteres Vorhaben der Kommission: In Artikel 9 ist vorgesehen, dass die Betreiber von Inhouse-Verkabelung – in Deutschland sind das üblicherweise Kabelanbieter – grundsätzlich einer Zugangsverpflichtung für Dritte unterliegen sollen, wenn eine parallele Infrastruktur technisch unmöglich oder ökonomisch nicht abbildbar ist.

Allerdings können Betreiber die Mitnutzung ablehnen, wenn der Mitnutzer ein den Kriterien des GIA (fair, begründet und nichtdiskriminierend) entsprechendes Angebot nicht annehmen will. Es ist nur einer von vielen Punkten des GIA-Entwurfs, der den Regulierungsbehörden viel Arbeit verspricht. fst

  • Gigabit Infrastructure Act

Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Paypal ein

Das Bundeskartellamt nimmt den Bezahldienst Paypal ins Visier. Die Bonner Wettbewerbshüter leiteten ein Verfahren gegen die Europa-Tochter ein, um zu untersuchen, ob Paypal eine marktbeherrschende Stellung in Deutschland ausnutzt und damit den Wettbewerb behindert.

Wie das Kartellamt am Montag mitteilte, geht es konkret um die Nutzungsbedingungen von Paypal, nach denen Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten dürfen, wenn Verbraucher für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als Paypal wählen. Dabei sei Paypal in Deutschland nach Marktstudien einer der teuersten Online-Zahlungsdienste. Von dem Unternehmen lag zunächst keine Stellungnahme vor.

Höhere Kosten für Verbraucher

“Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht Paypal zukommt und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen sind, Paypal als Zahlungsmethode anzubieten“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. “Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten“, so Mundt weiter. Leidtragende wären dann auch die Verbraucher, die höhere Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen müssten.

Das Kartellamt hat ein Auge auf die boomende Internet-Wirtschaft geworfen, um in diesem Bereich den Wettbewerb zu sichern. Der Gesetzgeber hatte dem Kartellamt dazu im Januar 2021 neue Instrumente in die Hand gegeben. Unter anderem nehmen die Bonner auch Google, Amazon und Facebook unter die Lupe. rtr/sas

  • Digitalisierung
  • Kartellamt
  • Wettbewerb

EU-Staaten wollen weitere Waffen für die Ukraine finanzieren

Für die Lieferung von Waffen und Ausrüstung an die ukrainischen Streitkräfte sollen weitere 500 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung gestellt werden. Die Außenminister der 27 EU-Staaten erzielten darüber am Montag in Brüssel eine politische Einigung, wie der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell am Abend mitteilte. Sie sieht seinen Angaben zufolge auch vor, zusätzliche 45 Millionen Euro für die neue EU-Ausbildungsmission für ukrainische Streitkräfte zur Verfügung zu stellen.

Bislang hat die EU für den Abwehrkampf der Ukraine gegen die russische Invasion Waffen- und Ausrüstungslieferungen von sechsmal je 500 Millionen Euro bewilligt – insgesamt also drei Milliarden Euro. Das Geld kommt aus der sogenannten Europäischen Friedensfazilität – ein neues Finanzierungsinstrument der EU, das genutzt werden kann, um Streitkräfte in Partnerländern zu stärken.

Für sie galt ursprünglich eine finanzielle Obergrenze von fünf Milliarden Euro (zu Preisen von 2018), die aber zuletzt im Dezember um zwei Milliarden Euro aufgestockt wurde. Bis 2027 soll dann eine weitere Erhöhung um 3,5 Milliarden Euro möglich sein. Deutschland finanziert nach Angaben der Bundesregierung rund ein Viertel der Mittel.

Da es sich nach Angaben von Borrell bei der Verständigung vom Montag nur um eine politische Grundsatzvereinbarung handelte, steht ein formeller Beschluss noch aus. Er wird im Laufe der nächsten Wochen erwartet. dpa

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Presseschau

Beim Treffen der EU-Außenminister steht das Panzer-Thema weit oben auf der Liste AUGSBURGER-ALLGEMEINE
EU-Staaten wollen weitere Waffen für die Ukraine finanzieren FR
Nach Einlenken Baerbocks: Polen wird Bundesregierung um Erlaubnis für Leopard-Lieferung bitten TAGESSPIEGEL
Iran: EU billigt viertes Sanktionspaket – Baerbock unzufrieden mit EU-Entscheidung SUEDDEUTSCHE
Erdogan droht Schweden mit Blockade des NATO-Beitritts FAZ
EU nähert sich Antwort auf US-Subventions­paket BOERSEN-ZEITUNG
Konflikt im Südkaukasus: EU baut neue Beobachtermission in Armenien auf TAGESSPIEGEL
Österreichischer Bundeskanzler Nehammer fordert Hilfe für Bulgarien an EU-Außengrenze zur Türkei T-ONLINE
Brexit: Wer braucht schon diese Regeln ZEIT
Varadkar speaks with Sunak about Northern Ireland as UK-EU talks continue OFFALYINDEPENDENT
Wie russisches Rohöl weiterhin in die EU strömt DEUTSCHE-WIRTSCHAFTS-NACHRICHTEN
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Mehr digitaler Austausch im Kampf gegen Krebs in der EU WALLSTREET-ONLINE
Frankreich will “intelligente” Videoüberwachung ausweiten NETZPOLITIK
French authority finds influencers violate consumer, ad laws POLITICO
EU lässt zwei Insektenarten zum Verzehr zu SPIEGEL
Italien auf Nordafrika-Mission zum Abschluss eines Energieversorgungsabkommens EURACTIV

Standpunkt

30 Jahre EU-Binnenmarkt: Nach wie vor stark

Von Andreas Schwab
Ohne Binnenmarkt kein Europa: Andreas Schwab ist Sprecher der EVP im Binnenmarktausschuss und Berichterstatter für den Digital Markets Act.
Andreas Schwab ist binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion.

Schon 1988 bemerkte Jacques Delors, dass “niemand sich in einen Binnenmarkt verliebt”. Doch die Europäer haben die Vorteile im Alltag, die ihnen dieser Markt gebracht hat, zu schätzen gelernt – obwohl sie sich vielleicht nicht immer bewusst sind, dass sie diese Annehmlichkeiten dem Binnenmarkt zu verdanken haben. 

Die Geschichte des EU-Binnenmarktes ist bemerkenswert: Nach der lähmenden Stagflation in den frühen 1980er-Jahren gaben die Einheitlichen Europäischen Akte 1987 und dann der Maastricht-Vertrag der europäischen wirtschaftlichen Integration einen neuen Impuls. Seitdem harmonisierte der Binnenmarkt Hunderte von Produktvorschriften und legt Mindeststandards für den Verbraucherschutz für alle europäischen Bürger fest. In den vergangenen fünfzehn Jahren war der Binnenmarkt ein wichtiges Instrument, um die EU zu einer weltweiten Triebkraft im Bereich der digitalen Regulierung zu machen.

Aus nationalen, fragmentierten Märkte schaffte der Binnenmarkt Einheitlichkeit. Durch die Öffnung des Zugangs zu Waren, Dienstleistungen, Arbeitsplätzen, Geschäftsmöglichkeiten und kulturellem Reichtum auf dem gesamten Kontinent generierte er Wohlstand und wurde zu einem Garant für neue Freiheiten. 

Doch im Angesicht des russischen Krieges gegen die Ukraine und der aktuellen geoökonomischen Spannungen können Wohlstand und Freiheit nicht mehr als selbstverständlich angesehen werden. Angesichts des protektionistischen Bestrebens der Vereinigten Staaten, ihre heimische Industrie zu subventionieren, ist es umso wichtiger, den Binnenmarkt offenzuhalten, Hindernisse abzubauen und den nahtlosen Handel zu fördern und damit seine Attraktivität für Investoren und Bürger zu erhöhen. 

Anschub für KI und Energiemärkte

Daher ist es von größter Bedeutung, die Integration des Binnenmarkts im nächsten Jahrzehnt zu vertiefen. Die Vorteile des Binnenmarkts für Waren für die 440 Millionen EU-Bürger sind jetzt schon greifbar. Verbraucher können heute mehr Produkte als je zuvor aus der ganzen EU genießen! Darüber hinaus ist die Einfuhr von Produkten von überall einfacher geworden und die Bürger können darauf vertrauen, dass Sicherheits- und Produktstandards überall gleich sind.

Diese Art von nahtlosem Binnenmarkt im 21. Jahrhundert konnte aber nur entstehen, weil die Harmonisierung offline wie online voranschritt. Im vergangenen Jahr schaffte Europa neue digitale Regeln, das Gesetz über digitale Märkte und das Gesetz über digitale Dienstleistungen. Damit setzt die EU einen globalen Meilenstein der Digitalwirtschaft, mit sichereren Online-Plattformen, einem besseren Online-Erlebnis für Verbraucher und fairem Online-Wettbewerb für Unternehmen. Die Ära des digitalen “wilden Westens” ist vorbei. 

Diese Einigungen konnten nur Europa gemeinsam gelingen! Für diese Art der Vereinheitlichung haben CDU und CSU in den vergangenen zehn Jahren gekämpft. Wir wollen in den kommenden zehn Jahren sicherstellen, dass diese Gesetze keine Papiertiger bleiben. Denn jetzt gilt es, den digitalen Binnenmarkt zu vertiefen. Wir müssen sicherzustellen, dass datengetriebene Geschäftsmodelle, Quantencomputer, künstliche Intelligenz und Energiemärkte durch schlaue Binnenmarktgesetzgebung einen Anschub erhalten, damit die EU weltweit führend wird. 

Notfallinstrument für den Binnenmarkt

Dabei ist das aktuelle geopolitische Umfeld eine Herausforderung. Die COVID-19-Pandemie und der Krieg Russlands gegen die Ukraine haben einige Handelshemmnisse zurückgebracht und die Freiheiten der Europäer, in einem anderen Land zu arbeiten oder sich niederzulassen, drastisch begrenzt. Die EU muss die richtigen Lehren ziehen und sich auf die nächste Herausforderung vorbereiten. Grenzschließungen und Lieferkettenunterbrechungen müssen verhindert und die Versorgung mit krisenrelevanten Gütern überall gleichermaßen gewährleistet werden. Das wird das Binnenmarkt-Notfallinstrument sicherstellen.

Als CDU/CSU sind wir daher zuversichtlich, dass die Antwort auf die aktuellen Herausforderungen mehr europäische Zusammenarbeit, mehr marktwirtschaftliche Integration und weniger Barrieren ist, wobei neue Regeln immer auch der Digitalisierung Rechnung tragen müssen. Nur gemeinsam mit einem starken wirtschaftlichen Rückgrat können wir Europäer unsere Souveränität global ausüben.

Wir stellen uns voll und ganz der Herausforderung des nächsten Jahrzehnts, nicht nur den Markt zu stärken, sondern auch dafür zu sorgen, dass jeder Bürger davon profitiert. Zum 40. Jubiläum wäre darum unsere Hoffnung, dass entgegen von Jacques Delors’ Zitat der Binnenmarkt auf noch mehr Gegenliebe stößt

  • Digital Services Act
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  • Europapolitik
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Europe.Table Redaktion

EUROPE.TABLE REDAKTION

Licenses:
    • Kommission konsultiert zur Strommarktreform
    • Data Act: “So viel Klarheit, dass kein Anwalt nötig ist”
    • Spanien: Sánchez gerät im Wahljahr unter Druck
    • Termine
    • Erneuerbare: EU-Verordnung wird deutsches Recht
    • Gigabitplan: Kommission will Breitbandausbau vereinfachen
    • Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Paypal ein
    • EU-Staaten wollen weitere Waffen für die Ukraine finanzieren
    • Standpunkt: 30 Jahre EU-Binnenmarkt und nach wie vor stark
    Liebe Leserin, lieber Leser,

    für einige der Ideen zur Strommarktreform wird wohl die Zeit bis zum Ende der Legislatur nicht reichen, wie die EU-Kommission selbst einräumt. Doch auch die restlichen Vorschläge wären ein gewaltiges Vorhaben. Christian Ehler, Koordinator der EVP im ITRE, warnt bereits vor zu hohen Erwartungen. Manuel Berkel hat die 27 Seiten der Konsultation zum Strommarktdesign der Kommission gelesen und fasst die wichtigsten Punkte zusammen. 

    Ein florierender Datenmarkt birgt große Chancen – doch die rechtliche Unsicherheit sei bislang ein großes Hemmnis für die Unternehmen, sagte Alena Kühlein, Referatsleiterin Wirtschaft Digital bei der DIHK, im gestrigen Table.Live-Briefing. Vom Data Act wünsche sie sich daher mehr Sicherheit, nicht noch mehr Verwirrung. Welche Forderungen an den Data Act außerdem Sicco Lehmann-Brauns von Siemens und MEP Damian Boeselager (Grüne/EFA) stellen, weiß Corinna Visser.

    Zehntausende sind am Wochenende in Madrid auf die Straße gegangen und haben gegen die Politik von Ministerpräsident Pedro Sánchez demonstriert. Zu Beginn eines Jahres, in dem in Spanien Regional- und Parlamentswahlen stattfinden, steht der Regierungschef unter Druck. Ihm wird vorgeworfen, Bündnisse mit Separatisten in Katalonien und anderen Regionen einzugehen. Und das ist nicht das einzige Problem seiner Regierung, wie Isabel Cuesta berichtet. 

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    Sarah Schaefer
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    Analyse

    Kommission konsultiert zur Strommarktreform

    Schlank ist sie nicht geworden, die Konsultation zur Strommarktreform. Auf 27 Seiten legt die Kommission ihre Ideen dar. Für einige Themen räumt die Behörde allerdings selbst ein, dass sie bis zum Ende der Legislatur wohl nicht umsetzbar sein werden. “Einige dieser Herausforderungen werden weitere politische Überlegungen erfordern, die über den Rahmen der aktuellen Reform hinausgehen”, schreibt die Behörde und nennt beispielhaft Kapazitätsmechanismen und lokale Preissignale. Allerdings wäre selbst der Rest ein Mammutprogramm.

    In ihrer Logik folgt die Konsultation weitgehend dem vierteiligen Non-Paper der Kommission von Mitte Dezember. Was die Verbraucher für Strom zahlen, soll nicht mehr so stark von den kurzfristigen Kosten für fossile Energien abhängen. Kritischster Punkt wären rückwirkende Eingriffe in die Vergütung von Bestandsanlagen. Eine Abschöpfung außergewöhnlich hoher Erlöse hatten die Mitgliedstaaten nur als vorübergehende Krisenmaßnahme beschlossen. Wie im Non-Paper angekündigt, fragt die Kommission danach, ob die Regeln zur Erlösabschöpfung verlängert werden sollen, um sie zum Beispiel bei weiteren Krisen wieder zu aktivieren.

    Mögliches Risiko für Investoren

    Die Kommission diskutiert aber auch strukturellere Eingriffe für Bestandsanlagen:

    • “Stärkere Anreize” für Erzeuger, einen Teil ihrer bestehenden Kapazitäten über langfristige Strombezugsverträge (PPAs) zu vermarkten.
    • Die Mitgliedstaaten könnten das Recht erhalten, Ausschreibungen für erneuerbare Energien freiwillig für Bestandsanlagen zu öffnen und diese über beidseitige Differenzverträge (two-way CfDs) zu vergüten.
    • Die Mitgliedstaaten könnten aber auch die Möglichkeit bekommen, Bestandsanlagen rückwirkend in CfDs zu zwingen und die Vergütung neu festzulegen.

    Hinsichtlich der letzten Option warnt die Kommission allerdings vor Unsicherheiten für Investoren, die erneuerbare Energien ausbauen wollen: “Dies könnte das Risiko für die notwendigen Investitionen in diese Art der Stromerzeugung gefährden, die Kosten für diese Investitionen erhöhen und somit kontraproduktiv sein.” Außerdem könne diesem Schritt Artikel 6 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) entgegenstehen.

    Langfristiger Stromhandel

    Die Stärkung des langfristigen Stromhandels sieht die Kommission – ähnlich wie Eurelectric – als Möglichkeit, Verbraucher von kurzfristigen Preisausschlägen abzuschirmen. Mit REPowerEU hatte die Kommission den Mitgliedstaaten im Mai 2022 bereits mehrere Wege aufgezeigt, wie sie die Marktdurchdringung von langfristigen PPAs unterstützen können.

    Schon damals ein Ziel: Auch KMU und nicht nur energieintensive, große Industrieunternehmen sollten sich leichter gegen starke Schwankungen der Strompreise absichern können – etwa durch staatliche Kreditbürgschaften für und das Pooling von PPAs. In der Konsultation nennt die Kommission nun eine weitere Möglichkeit: die Verpflichtung von Energielieferanten und großen Industrieunternehmen, einen Teil ihrer Portfolios über PPAs zu beschaffen.

    Bei Differenzverträgen ist auffällig, dass die Kommission stets danach fragt, ob Regeln für CfDs technologiespezifisch ausgestaltet werden sollen, was zum Beispiel Sonderregeln für teurere Atomkraft oder Bioenergie ermöglichen würde. Die Behörde fragt außerdem nach den Auswirkungen einer stärkeren Förderung über CfDs auf das marktwirtschaftlichere Instrument der PPAs. Im Interview mit Europe.Table hatte Eurelectric-Generalsekretär Kristian Ruby bereits darauf hingewiesen, dass Langfristmärkte unter anderem deshalb wenig liquide sind, weil viele europäische Staaten Erneuerbare bereits über Differenzverträge vergüten.

    Auch Erneuerbare sind Thema

    Überraschend findet sich in der Konsultation auch ein kurzer Abschnitt zu Erneuerbaren – neuer Input für den laufenden Trilog zur RED war eigentlich nicht angekündigt. Die Kommission fragt konkret nach einer Anschlussgarantie für hybride Offshore-Windparks, die Strom in die Netze zweier Mitgliedstaaten einspeisen wollen. Ein weiteres Thema sind Investitionen in die Stromnetze und mögliche Anpassungen der Netzentgelte. Eon-CEO Leonhard Birnbaum hatte erst vergangene Woche angekündigt, dass er sich als Eurelectric-Präsident angesichts gestiegener Zinsen dafür einsetzen wolle.

    Wie im Non-Paper angekündigt, finden sich in der Konsultation außerdem Abschnitte für eine Novelle der Marktaufsicht und der entsprechenden REMIT-Verordnung, für einen verbesserten Verbraucherschutz und für eine Feinjustierung der Kurzfristmärkte. Besonders unter dem letzten Punkt hat die Kommission ein Sammelsurium von Vorschlägen versammelt, die sich eher wie Arbeitsaufträge an verschiedenste Referate und Generaldirektionen für die nächste Legislatur lesen.

    Die Palette reicht von Submetering im Messwesen über ein neues Peak-Shaving-Produkt für die Netzbetreiber bis zu Anpassungen im Emissionshandel, die mehr Flexibilität im Strommarkt anreizen könnten.

    Ehler: Tiefgehende Eingriffe nicht realistisch

    Äußerst ambitioniert ist auch der Aufgabenkatalog für die Regulierung der Endkundenmärkte – vom Energy Sharing über harmonisierte Regeln für die Ersatzversorgung bis zur dauerhaften Möglichkeit für staatlich regulierte Preise.

    Ein erfahrener Verhandler im Parlament warnt bereits vor zu hohen Erwartungen. “Ein Versprechen an die Bürger, mit ein paar einfachen Eingriffen in den Strommarkt die Preise massiv zu senken, würde wahrscheinlich als Rohrkrepierer enden”, sagt der CDU-Abgeordnete Christian Ehler, Koordinator der EVP im ITRE.

    Hauptgründe seien die knappe Zeit und die unterschiedlichen Interessen im Rat. “Neue Regeln für Differenzverträge halte ich für machbar. Tiefgehende Eingriffe in den Strommarkt bis zum Ende der Legislaturperiode hinzubekommen, ist aber nicht realistisch”, sagte Ehler bereits vergangene Woche zu Europe.Table.

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    Data Act: “So viel Klarheit, dass kein Anwalt nötig ist”

    Ähnlich wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Data Act in der Industrie höchst umstritten. Einige kritische Punkte haben Alena Kühlein (DIHK), Sicco Lehmann-Brauns (Siemens) und MEP Damian Boeselager (Grüne/EFA) im ersten Live-Briefing von Europe.Table in diesem Jahr diskutiert. Alle drei sehen die großen Chancen, die in einem florierenden Datenmarkt liegen. Risiken erkennen sie unter anderem in den vielen Unklarheiten und Ausnahmeregeln. Noch ist Zeit, Anpassungen vorzunehmen.

    Angesichts der rasant anwachsenden Datenmenge bei vernetzten Geräten und Maschinen (Internet of Things, Industrial Internet of Things) sehen die Unternehmen auch ein wachsendes Potenzial, Mehrwert aus diesen Daten zu ziehen. “Wir beobachten jedoch, dass dieses Potenzial bei Weitem nicht vollständig ausgeschöpft wird”, sagte Alena Kühlein, Referatsleiterin Wirtschaft Digital bei der DIHK, im Table.Live-Briefing.

    DIHK: Unternehmen beklagen große Unsicherheit

    Ein entscheidendes Hemmnis sei die rechtliche Unsicherheit. “Die Unternehmen fühlen sich ausgebremst, weil ihnen nicht klar ist, welche Daten sie teilen dürfen und welche nicht.” Der Data Act müsse daher zu mehr Sicherheit führen und dürfe nicht noch mehr Verwirrung stiften.

    Ein zweiter wichtiger Punkt sei die Abhängigkeit vor allem kleinerer Unternehmen von einzelnen externen Anbietern, wie etwa Cloud-Dienstleistern. “Unternehmen berichten zunehmend vom Problem der Lock-in-Effekte“, erläuterte Kühlein. “Das sind einige der Herausforderungen, die der Data Act adressiert. Wir erhoffen uns klare Regeln beim Datenzugang, um die Unsicherheiten zu reduzieren, und bessere Lösungen für das Cloud-Switching.”

    Siemens fordert ein offenes, modulares Ökosystem

    Das enorme Potenzial der Datennutzung betonte auch Sicco Lehmann-Brauns, Senior Director Research and Innovation Policy bei Siemens. Als Beispiele nannte er die Möglichkeiten, Produktivität und Effizienz zu steigern, den Ressourceneinsatz zu optimieren und damit auch eine positive Wirkung für die Umwelt zu erzielen. Wie Kühlein sieht er zudem die Chance auf neue Geschäftsmodelle.

    Das Thema “as a service” sei für Siemens ein ganz wichtiger Ansatz, sagte Lehmann-Brauns. “So gehen wir stärker auf Kundenbedürfnisse ein.” Zusätzlich zu einer Hardware – zum Beispiel einem Zug – könne Siemens einen Service verkaufen – in diesem Fall ein Mobilitätsversprechen. “Das funktioniert aber nur, wenn es für alle an der Wertschöpfung Beteiligten auch einen Mehrwert gibt“, sagte Lehmann-Brauns. “Ich glaube, in diese Richtung bewegen wir uns gerade. Ich sehe da viele Chancen für den Standort Deutschland und Europa.”

    Denn im Industriebereich habe Europa mit seinem Know-how im Gegensatz zum Konsumenteninternet durchaus die Chance, Standards zu setzen. “Ob wir die Potenziale in den industriellen Anwendungen heben können, wird letztlich darüber entscheiden, ob wir künftig unsere Wettbewerbsfähigkeit erhalten – und vielleicht sogar ausbauen können“, sagte Lehmann-Brauns. Drei Punkte seien für Siemens wichtig:

    • die Schaffung eines offenen, modularen Ökosystems,
    • mit einem starken Fokus auf Interoperabilität über die verschiedenen Industriesektoren hinweg
    • sowie mit einer starken Fokussierung auf Cloud-Edge-Konnektivität.

    Messlatte für die Regulierung müsse sein, ob sie dabei helfe, ein solches offenes Ökosystem in Deutschland und Europa aufzubauen und die Datenwirtschaft zu hebeln, sagte Lehmann-Brauns.

    Boeselager: Jeder muss wissen, was er darf und was nicht

    Europaparlamentsmitglied Damian Boeselager erklärte, aus seiner Perspektive sei es das Wichtigste am Data Act, die Rollen aller Beteiligten eindeutig zu klären: Welche Rechte und Pflichten hat ein Hersteller, welche ein Nutzer oder ein Serviceanbieter. Die Kommission habe den Begriff des Data Holders eingeführt. “Für mich würde der Begriff eines Data Operators, also eines Datenbetreibers, die Rolle besser beschreiben”, sagte Boeselager. “Ziel muss es sein, die Grundvoraussetzung zu schaffen, dass jeder in der Wertschöpfungskette weiß, welche Daten er auf den Datenmarkt stellen darf und welche nicht. Es muss so klar sein, dass dafür kein Anwalt nötig ist.”

    Die Verhandlungen im federführenden Industrieausschuss seien noch in vollem Gange, sagte Boeselager. Es sei eine inhaltlich komplexe Diskussion. “Ich hoffe, dass wir uns damit durchsetzen können, den Kaufvertrag und den anschließenden Servicevertrag voneinander zu trennen”, so der Politiker. “Dann wird auch klarer, über welche Daten wir reden und wie der Eigentümer eines Gerätes diese teilen darf.” Es gebe noch “Schärfungsbedarf, was die Definition von Nutzer betrifft und den Rechten, die man als Eigentümer hat”, meinte Boeselager.

    Und er gab Alena Kühlein von der DIHK recht, die die vielen Ausnahmeregelungen beklagte. “Wenn ich eine horizontale Regulierung schreibe, ist es nicht sinnvoll, zu viele Ausnahmen zu machen“, sagte Boeselager. “Dann sollte man lieber das Prinzip überdenken, als einzelne Produktklassen zu diskutieren.”

    So geht es weiter: Die nächsten Termine

    Während im federführenden Industrieausschuss (ITRE) die Verhandlungen noch in vollem Gange sind, finden am heutigen Dienstag bereits die ersten Abstimmungen statt:

    • 24. Januar: Der Binnenmarktausschuss (IMCO) entscheidet über die Stellungnahme seines Berichterstatters Adam Bielan (EKR). Der Ausschuss konzentriert sich auf das Thema Wechsel des Cloudanbieters.
    • 24. Januar: Der Rechtsausschuss (JURI) stimmt über die Änderungsanträge ab, die sich vor allem auf das Thema Geschäftsgeheimnisse fokussieren. Berichterstatter ist Ibán García del Blanco (S&D).
    • 30. Januar: Es steht die Abstimmung im LIBE-Auschuss an, hier geht es vorwiegend um das Thema Datenschutz. Berichterstatter ist Sergey Lagodinsky (Grüne/EFA).
    • 9. Februar: Abstimmung im ITRE. Berichterstatterin ist Pilar del Castillo Vera (EVP).
    • 13. März: Abstimmung im Plenum.
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    Spanien: Sánchez gerät im Wahljahr unter Druck

    Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez gerät massiv unter Druck zu Beginn eines Jahres, in dem Regional- und Parlamentswahlen stattfinden. Mehrere Zehntausend Menschen demonstrierten am Samstag in Madrid gegen die Regierung. Die Proteste brauen sich seit Monaten zusammen und sind eine Reaktion auf die Zugeständnisse, die Sánchez an seine politischen Partner gemacht hat – an die katalanischen Separatisten, an Nationalisten verschiedener Regionen und an die linke Partei Podemos.

    Der öffentliche Unmut beruht vor allem auf der Tatsache, dass Sánchez im Dezember den Straftatbestand der Volksverhetzung abgeschafft hat. Dieser war der Hauptgrund für die Verurteilung von neun katalanischen Separatistenführern wegen ihrer Rolle bei dem 2017 gescheiterten Unabhängigkeitsversuch der Region. Etwa hundert Verbände und Gruppen hatten zu der Demonstration am Samstag aufgerufen, an der nach Angaben der Regierung 30.000 Menschen, nach Angaben der Organisatoren eine halbe Million Menschen teilnahmen.

    Unterstützung von umstrittenen Parteien

    Die Demonstranten wandten sich gegen eine “Regierung der dunklen Pakte”. Es ist eine Anspielung auf Sánchez’ Bündnis mit Parteien wie der katalanischen Esquerra Republicana de Catalunya (ERC) und Euskal Herria Bildu (EH Bildu), ein Zusammenschluss linksgerichteter baskischer nationalistischer Parteien, die für den Machterhalt des Sozialisten von entscheidender Bedeutung sind. 

    Während die Aufmerksamkeit der Spanier auf die Gewinnzahlen der traditionellen Weihnachtslotterie gerichtet war, billigte der Senat am vergangenen 22. Dezember die Eilreform des Strafgesetzbuchs, durch die der Straftatbestand der Volksverhetzung aufgehoben und der Tatbestand der Veruntreuung abgemildert wurde. Die Reform betrifft die beiden Straftaten, für die die Separatistenführer verurteilt wurden, die im Oktober 2017 zum Referendum über die Selbstbestimmung Kataloniens aufgerufen hatten. Sie senkt die gesetzlichen Strafmaße erheblich. Die Demonstranten sind der Meinung, dass Sánchez seine Versprechen zur Bekämpfung der Korruption und zur demokratischen Erneuerung gebrochen hat.

    Gesetz mit schweren Fehlern

    Die Opposition fordert überdies seit November den Rücktritt von Gleichstellungsministerin Irene Montero (Podemos). Das neue “Nur ja ist ja”-Gesetzes, das im Oktober 2022 in Kraft getreten ist, hat dazu geführt, dass bereits jetzt die Haftstrafen für mehr als 250 Sexualstraftäter reduziert wurden. Die Opposition hatte während des Entwurfsprozesses vor entsprechenden Schlupflöchern im Gesetz gewarnt, aber Montero hatte die Einwände ignoriert.

    Sánchez und sein Kabinett stellen sich hinter die Ministerin. In der vergangenen Woche lehnte die Regierung eine Überarbeitung des Gesetzestextes ab und erklärte, sich “auf den Schutz der Opfer zu konzentrieren”. Moreno ist die Lebensgefährtin von Pablo Iglesias, dem ehemaligen Podemos-Chef und ehemaligen Vizepräsidenten der Regierung Sánchez. Sánchez kann sich eine Konfrontation mit einem seiner wichtigsten Regierungspartner nicht leisten.

    Politischer U-Turn

    Viele Spanier nehmen Sánchez besonders seine politischen Kehrtwenden übel. Um im Januar 2020 eine Regierung bilden zu können, musste Sánchez den Forderungen von Pablo Iglesias und den katalanischen Separatisten nachgeben. Dabei hatte er nur wenige Monate zuvor kategorisch erklärt, dass er “nachts nicht schlafen würde”, wenn er mit Podemos-Ministern regieren würde. Zuvor hatte erklärt, dass es mehreren der von Iglesias vorgeschlagenen Kandidaten an Führungserfahrung in öffentlichen Ämtern fehle. Genau dies ist bei Gleichstellungsministerin Montero der Fall. 

    Opposition und Öffentlichkeit kritisieren überdies, wie Sánchez versucht hat, staatliche Institutionen mit Sympathisanten oder Mitgliedern seiner Partei zu besetzen. Im Januar 2020 ernannte er seine ehemalige Justizministerin Dolores Delgado zur Generalstaatsanwältin. Die Ernennung dient Sánchez’ Ziel, den Separatismusprozess zu entkriminalisieren. Zu den umstrittensten Ernennungen von Sánchez gehören auch die von Juan Carlos Campo und Laura Díez als Richter des Verfassungsgerichts.

    Parteifreund zuständig für Wahlumfragen

    Eine weitere problematische Personalie war die Ernennung von Sánchez’ Parteifreund José Félix Tezanos zum Präsidenten des Centro de Investigaciones Sociológicas (CIS) – der Organisation, die verantwortlich ist für die Wahlumfragen. Sánchez ernannte ihn kurz nachdem er Ministerpräsident geworden war.

    Mit Ausnahme der Umfragen von Tezanos, die die sozialistische Partei in der Mehrheit vor der konservativen Volkspartei (PP) sehen, deuten die Umfragen darauf hin, dass die PP die für Ende des Jahres angesetzten Parlamentswahlen gewinnen könnte. Die PP wäre jedoch auf die Unterstützung der rechtsextremen Partei Vox angewiesen, um regieren zu können. Im Mai finden in Spanien auch Kommunalwahlen statt, die eine Momentaufnahme des politischen Klimas im Lande darstellen dürften.

    • Spanien

    Termine

    25.01.-28.01.2023, Berlin
    EAB, Seminar Globale Krisen, europäische Antworten – Chancen und Herausforderungen für Landwirt:innen in Deutschland und Europa
    Die Europäische Akademie Berlin (EAB) geht der Frage nach, wie man die ökologische Landwirtschaft am besten fördern und gleichzeitig mehr landwirtschaftliche Flächen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt einsetzen kann. INFOS & ANMELDUNG

    25.01.2023 – 12:00-13:00 Uhr, online
    DGAP, Diskussion Alter Trott oder neuer Schwung? Deutschland & Frankreich nach dem Treffen des Ministerrats. Gespräch mit Jacob Ross, Claire Demesmay u.a.
    Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) beschäftigt sich mit dem Stand des deutsch-französischen Verhältnisses zum 60. Jubiläum des Élysée-Vertrags. INFOS & LIVESTREAM

    25.01.2023 – 15:30-18:15 Uhr, Berlin
    FfZ, Konferenz Die EU-Institutionen und die Reform des Emissionshandels für den Luft- und Seeverkehr im Rahmen von Fit for 55
    Das Forum für Zukunftsenergien (FfZ) lädt Experten aus Politik und Wirtschaft ein, um die Auswirkungen der Reform des Emissionshandels auf den Luft- und Seeverkehr zu diskutieren. PROGRAMM

    25.01.2023 – 17:00-18:30 Uhr, online
    FES, Podiumsdiskussion Künstliche Intelligenz in der Kunst
    Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) diskutiert die Auswirkungen von KI-Bildgeneratoren auf die ökonomische Perspektive von kommerziellen Künstlern, die in der Unterhaltungs-, Videospiel-, Werbe- und Verlagsbranche tätig sind. INFOS & ANMELDUNG

    25.01.2023 – 18:30 Uhr, Berlin
    KAS, Vortrag Industrielle Revolution 3.0? Perspektiven in der Krise, Chancen und Herausforderungen
    Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) thematisiert absehbare Entwicklungen und Gestaltungsansätze der industriellen Revolution 3.0. INFOS & ANMELDUNG

    26.01.2023 – 09:00-17:00 Uhr, Brüssel (Belgien)
    ENISA, Conference Cybersecurity Policy Conference
    The European Union Agency for Cybersecurity (ENISA) brings together policymakers, industry representatives and key stakeholders to discuss implementation of cybersecurity policy and challenges ahead. INFOS & REGISTRATION

    26.01.2023 – 09:30-16:30 Uhr, online
    Handelsblatt, Konferenz Jahresauftakt Zukunft IT
    Das “Handelsblatt” diskutiert, wie die Digitalisierung die Wirtschaft umkrempelt, welche zentrale Rolle IT-Leader dabei spielen und was die wichtigsten Trends und Entwicklungen 2023 sind. INFOS & ANMELDUNG

    26.01.2023 – 09:30-16:00 Uhr, Brüssel (Belgien)
    Eurogas, Conference Towards A Just Transition For The Gas Sector And Its Workers: Challenges And Opportunities
    Eurogas gathers high-level speakers from the industry, unions and institutions to address the uncertainties for the current and future workforce in the gas sector in the context of the energy transition. INFOS & REGISTRATION

    26.01.2023 – 10:00-17:30 Uhr, Berlin
    KAS, Konferenz The Power of Crisis: Energie der Zukunft
    Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) diskutiert mit innovativen Startups sowie hochrangigen Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft, ob erneuerbare Energien schon bald die Energieversorgung der Zukunft sichern können. INFOS & ANMELDUNG

    26.01.2023 – 12:00-18:00 Uhr, Berlin
    Deutsche Medienakademie, Roundtable Rahmenbedingungen für Next-Gen-Internet auf dem Prüfstand: Worauf müssen Unternehmen sich einstellen?
    Die Deutsche Medienakademie gibt Unternehmen Eindrücke über kommende Rahmenbedingungen des Internets. INFOS & ANMELDUNG

    26.01.2023 – 13:00-14:00 Uhr, online
    Unternehmensnetzwerk Klimaschutz, Seminar Umweltmanagement als Basis für erfolgreichen Klimaschutz
    Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz geht der Frage nach, wie betrieblicher Klimaschutz systematisch und glaubwürdig umgesetzt werden kann. INFOS & ANMELDUNG

    26.01.2023 – 20:00 Uhr, Berlin
    EC, Podiumsdiskussion Nationaler Produktivitätsdialog
    Die Europäische Kommission (EC) stellt die Ergebnisse des diesjährigen Produktivitätsberichts des Sachverständigenrates vor und diskutiert darüber mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft. INFOS & ANMELDUNG

    News

    Erneuerbare: EU-Verordnung wird deutsches Recht

    Die europäische Notfallverordnung für einen schnelleren Ausbau von Stromnetzen und erneuerbaren Energien soll durch eine Bundesverordnung in nationales Recht umgesetzt werden. Der Kabinettsbeschluss werde voraussichtlich bis zum 8. Februar erfolgen, danach müsse noch der Bundestag zustimmen, kündigte Wirtschaftsminister Robert Habeck Montagabend bei einer Onlineveranstaltung an.

    Die EU-Verordnung hatten die Energieminister kurz vor Weihnachten beschlossen. Sie ermöglicht für eineinhalb Jahre einen Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung, sofern die zu errichtenden Anlagen in einem Gebiet stehen, für das bereits eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde. Die EU erhofft sich davon schnellere Genehmigungsverfahren. Schon auf europäischer Ebene hatte vor allem Deutschland die Regelung vorangetrieben. Eingriffe in den Artenschutz sollten im Zweifelsfall auch nachträglich geheilt werden können, sagte Habeck gestern.

    Zur nötigen Kapazität von LNG-Terminals sagte Habeck außerdem, er halte es für wahrscheinlich, dass Deutschland künftig nicht nur die unmittelbaren Nachbarn mit Gas versorgen müsse. Namentlich nannte er Ungarn und “große Teile der Ukraine“. Schon die Internationale Energieagentur (IEA) hatte Ende vergangenen Jahres dafür geworben, dass die EU 2023 Gasmengen zur Versorgung der Ukraine beschaffen solle. ber

    • Erdgas
    • LNG
    • Windkraft

    Gigabitplan: Kommission will Breitbandausbau vereinfachen

    Die EU-Kommission will die Regeln für den Breitbandausbau ändern. In einem Entwurf für den Gigabit Infrastructure Act (GIA), der Europe.Table vorliegt, sind mehrere Ideen enthalten, die Telekommunikationsunternehmen, Haus- und Grundeigentümer und öffentliche Hand vor große Aufgaben stellen.

    Zentrale Vorhaben der Kommission sind dem Entwurf zufolge vor allem Veränderungen bei den Zugangsregeln. Es geht um Regeln für:

    • Gigabitnetz-Neubauvorhaben
    • den Zugang zu vorhandenen Gigabitnetzen und Infrastruktur
    • Bauvorhaben im Straßenland und Zugang für Mitverlegungsvorhaben
    • die Vorbereitung von Inhouse-Verlegung in Neubauten
    • den Zugang zur Inhouse-Verkabelung in Bestandsbauten

    Der Entwurf der Kommission dürfte dabei einiges Streitpotenzial bieten. Ein Kernelement ist, dass nicht nur die Leitungen selbst, sondern auch die entsprechende Infrastruktur, etwa Mobilfunktürme, künftig klarer unter regulatorische Vorgaben fallen sollen. Diese Infrastrukturen waren zuletzt oft von Telekommunikationsunternehmen erst ausgegliedert und dann zurückgemietet worden.

    Bauvorleistungen für Inhouse-Glasfaser

    Auch Bauarbeiten für diese Infrastruktur sollen künftig über eine zentrale Informationsstelle für alle Anbieter zur Kenntnis gegeben werden. Durch eine Kooperationsverpflichtung soll auch dem Phänomen des Überbauens regulatorisch begegnet werden – also dass Telekommunikationsanbieter dort, wo bereits Glasfaserkabel verlegt wurden, eine zweite Gigabit-Infrastruktur errichten.

    Für Deutschland von besonderer Relevanz könnten Artikel 8 und 9 der geplanten Verordnung werden. Damit würde europarechtlich zum einen eine Verpflichtung für Neubauten eintreten, die ein Jahr nach dem Inkrafttreten genehmigt werden. Sie sollen Bauvorleistungen für Inhouse-Glasfaser enthalten müssen.

    Zugangsverpflichtung für Dritte

    Für Mehrfamilienhäuser wird ein Zugangspunkt vorgeschrieben, gleiches gilt für genehmigungspflichtige Umbauten von Mehrfamilienhäusern. Für Einfamilienhäuser soll die Regelung allerdings nicht verpflichtend werden und die Verpflichtung in den anderen Fällen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegen.

    Pikant für das Mieterland Deutschland ist ein weiteres Vorhaben der Kommission: In Artikel 9 ist vorgesehen, dass die Betreiber von Inhouse-Verkabelung – in Deutschland sind das üblicherweise Kabelanbieter – grundsätzlich einer Zugangsverpflichtung für Dritte unterliegen sollen, wenn eine parallele Infrastruktur technisch unmöglich oder ökonomisch nicht abbildbar ist.

    Allerdings können Betreiber die Mitnutzung ablehnen, wenn der Mitnutzer ein den Kriterien des GIA (fair, begründet und nichtdiskriminierend) entsprechendes Angebot nicht annehmen will. Es ist nur einer von vielen Punkten des GIA-Entwurfs, der den Regulierungsbehörden viel Arbeit verspricht. fst

    • Gigabit Infrastructure Act

    Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Paypal ein

    Das Bundeskartellamt nimmt den Bezahldienst Paypal ins Visier. Die Bonner Wettbewerbshüter leiteten ein Verfahren gegen die Europa-Tochter ein, um zu untersuchen, ob Paypal eine marktbeherrschende Stellung in Deutschland ausnutzt und damit den Wettbewerb behindert.

    Wie das Kartellamt am Montag mitteilte, geht es konkret um die Nutzungsbedingungen von Paypal, nach denen Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten dürfen, wenn Verbraucher für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als Paypal wählen. Dabei sei Paypal in Deutschland nach Marktstudien einer der teuersten Online-Zahlungsdienste. Von dem Unternehmen lag zunächst keine Stellungnahme vor.

    Höhere Kosten für Verbraucher

    “Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht Paypal zukommt und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen sind, Paypal als Zahlungsmethode anzubieten“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. “Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten“, so Mundt weiter. Leidtragende wären dann auch die Verbraucher, die höhere Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen müssten.

    Das Kartellamt hat ein Auge auf die boomende Internet-Wirtschaft geworfen, um in diesem Bereich den Wettbewerb zu sichern. Der Gesetzgeber hatte dem Kartellamt dazu im Januar 2021 neue Instrumente in die Hand gegeben. Unter anderem nehmen die Bonner auch Google, Amazon und Facebook unter die Lupe. rtr/sas

    • Digitalisierung
    • Kartellamt
    • Wettbewerb

    EU-Staaten wollen weitere Waffen für die Ukraine finanzieren

    Für die Lieferung von Waffen und Ausrüstung an die ukrainischen Streitkräfte sollen weitere 500 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung gestellt werden. Die Außenminister der 27 EU-Staaten erzielten darüber am Montag in Brüssel eine politische Einigung, wie der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell am Abend mitteilte. Sie sieht seinen Angaben zufolge auch vor, zusätzliche 45 Millionen Euro für die neue EU-Ausbildungsmission für ukrainische Streitkräfte zur Verfügung zu stellen.

    Bislang hat die EU für den Abwehrkampf der Ukraine gegen die russische Invasion Waffen- und Ausrüstungslieferungen von sechsmal je 500 Millionen Euro bewilligt – insgesamt also drei Milliarden Euro. Das Geld kommt aus der sogenannten Europäischen Friedensfazilität – ein neues Finanzierungsinstrument der EU, das genutzt werden kann, um Streitkräfte in Partnerländern zu stärken.

    Für sie galt ursprünglich eine finanzielle Obergrenze von fünf Milliarden Euro (zu Preisen von 2018), die aber zuletzt im Dezember um zwei Milliarden Euro aufgestockt wurde. Bis 2027 soll dann eine weitere Erhöhung um 3,5 Milliarden Euro möglich sein. Deutschland finanziert nach Angaben der Bundesregierung rund ein Viertel der Mittel.

    Da es sich nach Angaben von Borrell bei der Verständigung vom Montag nur um eine politische Grundsatzvereinbarung handelte, steht ein formeller Beschluss noch aus. Er wird im Laufe der nächsten Wochen erwartet. dpa

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    30 Jahre EU-Binnenmarkt: Nach wie vor stark

    Von Andreas Schwab
    Ohne Binnenmarkt kein Europa: Andreas Schwab ist Sprecher der EVP im Binnenmarktausschuss und Berichterstatter für den Digital Markets Act.
    Andreas Schwab ist binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion.

    Schon 1988 bemerkte Jacques Delors, dass “niemand sich in einen Binnenmarkt verliebt”. Doch die Europäer haben die Vorteile im Alltag, die ihnen dieser Markt gebracht hat, zu schätzen gelernt – obwohl sie sich vielleicht nicht immer bewusst sind, dass sie diese Annehmlichkeiten dem Binnenmarkt zu verdanken haben. 

    Die Geschichte des EU-Binnenmarktes ist bemerkenswert: Nach der lähmenden Stagflation in den frühen 1980er-Jahren gaben die Einheitlichen Europäischen Akte 1987 und dann der Maastricht-Vertrag der europäischen wirtschaftlichen Integration einen neuen Impuls. Seitdem harmonisierte der Binnenmarkt Hunderte von Produktvorschriften und legt Mindeststandards für den Verbraucherschutz für alle europäischen Bürger fest. In den vergangenen fünfzehn Jahren war der Binnenmarkt ein wichtiges Instrument, um die EU zu einer weltweiten Triebkraft im Bereich der digitalen Regulierung zu machen.

    Aus nationalen, fragmentierten Märkte schaffte der Binnenmarkt Einheitlichkeit. Durch die Öffnung des Zugangs zu Waren, Dienstleistungen, Arbeitsplätzen, Geschäftsmöglichkeiten und kulturellem Reichtum auf dem gesamten Kontinent generierte er Wohlstand und wurde zu einem Garant für neue Freiheiten. 

    Doch im Angesicht des russischen Krieges gegen die Ukraine und der aktuellen geoökonomischen Spannungen können Wohlstand und Freiheit nicht mehr als selbstverständlich angesehen werden. Angesichts des protektionistischen Bestrebens der Vereinigten Staaten, ihre heimische Industrie zu subventionieren, ist es umso wichtiger, den Binnenmarkt offenzuhalten, Hindernisse abzubauen und den nahtlosen Handel zu fördern und damit seine Attraktivität für Investoren und Bürger zu erhöhen. 

    Anschub für KI und Energiemärkte

    Daher ist es von größter Bedeutung, die Integration des Binnenmarkts im nächsten Jahrzehnt zu vertiefen. Die Vorteile des Binnenmarkts für Waren für die 440 Millionen EU-Bürger sind jetzt schon greifbar. Verbraucher können heute mehr Produkte als je zuvor aus der ganzen EU genießen! Darüber hinaus ist die Einfuhr von Produkten von überall einfacher geworden und die Bürger können darauf vertrauen, dass Sicherheits- und Produktstandards überall gleich sind.

    Diese Art von nahtlosem Binnenmarkt im 21. Jahrhundert konnte aber nur entstehen, weil die Harmonisierung offline wie online voranschritt. Im vergangenen Jahr schaffte Europa neue digitale Regeln, das Gesetz über digitale Märkte und das Gesetz über digitale Dienstleistungen. Damit setzt die EU einen globalen Meilenstein der Digitalwirtschaft, mit sichereren Online-Plattformen, einem besseren Online-Erlebnis für Verbraucher und fairem Online-Wettbewerb für Unternehmen. Die Ära des digitalen “wilden Westens” ist vorbei. 

    Diese Einigungen konnten nur Europa gemeinsam gelingen! Für diese Art der Vereinheitlichung haben CDU und CSU in den vergangenen zehn Jahren gekämpft. Wir wollen in den kommenden zehn Jahren sicherstellen, dass diese Gesetze keine Papiertiger bleiben. Denn jetzt gilt es, den digitalen Binnenmarkt zu vertiefen. Wir müssen sicherzustellen, dass datengetriebene Geschäftsmodelle, Quantencomputer, künstliche Intelligenz und Energiemärkte durch schlaue Binnenmarktgesetzgebung einen Anschub erhalten, damit die EU weltweit führend wird. 

    Notfallinstrument für den Binnenmarkt

    Dabei ist das aktuelle geopolitische Umfeld eine Herausforderung. Die COVID-19-Pandemie und der Krieg Russlands gegen die Ukraine haben einige Handelshemmnisse zurückgebracht und die Freiheiten der Europäer, in einem anderen Land zu arbeiten oder sich niederzulassen, drastisch begrenzt. Die EU muss die richtigen Lehren ziehen und sich auf die nächste Herausforderung vorbereiten. Grenzschließungen und Lieferkettenunterbrechungen müssen verhindert und die Versorgung mit krisenrelevanten Gütern überall gleichermaßen gewährleistet werden. Das wird das Binnenmarkt-Notfallinstrument sicherstellen.

    Als CDU/CSU sind wir daher zuversichtlich, dass die Antwort auf die aktuellen Herausforderungen mehr europäische Zusammenarbeit, mehr marktwirtschaftliche Integration und weniger Barrieren ist, wobei neue Regeln immer auch der Digitalisierung Rechnung tragen müssen. Nur gemeinsam mit einem starken wirtschaftlichen Rückgrat können wir Europäer unsere Souveränität global ausüben.

    Wir stellen uns voll und ganz der Herausforderung des nächsten Jahrzehnts, nicht nur den Markt zu stärken, sondern auch dafür zu sorgen, dass jeder Bürger davon profitiert. Zum 40. Jubiläum wäre darum unsere Hoffnung, dass entgegen von Jacques Delors’ Zitat der Binnenmarkt auf noch mehr Gegenliebe stößt

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