Robert Habeck ist mal wieder als Energiebotschafter unterwegs. Diese Woche geht es nach Israel, in die Palästinensergebiete und nach Jordanien. Ein Schwerpunkt sollen erneuerbare Energien sein, doch einmal mehr geht es auch um die Lieferung von Erdgas. Israel hat ein leicht zu explorierendes Vorkommen. Um den Rohstoff in absehbarer Zeit nach Europa liefern zu können, müsste das Land aber mit Anrainerstaaten kooperieren.
Daheim in Berlin haben Habecks Beamte in jüngster Zeit hinter den Kulissen bereits die Umsetzbarkeit eines weitreichenden Vorschlags ausgelotet – eines garantierten Industriestrompreises. Am Wochenende veröffentlichte das Ministerium die Ausschreibung für ein ausführliches Gutachten. Welche Industriebranchen beteiligt werden sollen, habe ich in unserer News-Rubrik aufgeschrieben.
Im EU-Parlament stehen diese Woche wichtige Abstimmungen über das Fit-for-55-Paket an, darunter den CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Wie sich die Regeln für den CBAM an Europas Datenpolitik orientieren könnten, analysieren unsere Digital- und Klimaexperten Falk Steiner und Lukas Scheid.
Die Klimapolitik wird auch eines der wichtigsten Arbeitsfelder für die neue Hauptgeschäftsführerin des BDI. Im Sommer soll Tanja Gönner auf Joachim Lang folgen. Lesen Sie unser Portrait der früheren baden-württembergischen Sozial- und Umweltministerin.
Dass die Europäische Union weltweite Standards einführen und etablieren kann, das darf man als erwiesen betrachten. Das beste Beispiel hierfür ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Wer in den EU-Staaten personenbezogene Daten verarbeiten möchte, unterliegt ihr sowieso. Wer dies von außerhalb tun möchte und Daten in einem Drittstaat verarbeiten will, ist ebenfalls an diese Regeln gebunden. Denn es gilt nicht das Herkunftsland-, sondern das sogenannte Marktortprinzip.
Unternehmen müssen sich, unabhängig davon, wo sie ihren Firmensitz haben, an die Vorgaben der DSGVO halten. Die Strafen für Anbieter, die dagegen verstoßen, können grundsätzlich in die Milliarden gehen. Die Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten können die Geldbußen verhängen, sie müssen unabhängig von politischen Vorgaben die Einhaltung der Regeln prüfen.
Beim CBAM sind es keine Strafen, die Unternehmen zur CO2-Reduktion animieren sollen, sondern ein Zoll. Der wird erhoben, sobald ein Produkt zum Verkauf in die EU importiert wird. Zwar soll dieser Zoll auch Geld in die Kassen der EU spülen, doch im Idealfall hat der CBAM noch einen anderen Effekt: Weil Unternehmen die Kosten für den CO2-Grenzausgleich im enorm wichtigen EU-Binnenmarkt vermeiden wollen, könnten sie ihre Produktion klimaneutral gestalten, so die Idee. Der CBAM soll also als Anreiz für eine klimafreundliche Produktion über die Grenzen der EU hinaus wirken – ähnlich wie die DSGVO international für eine fairere Datenpolitik gesorgt hat.
In der Türkei hat das bereits Wirkung gezeigt, noch bevor der CBAM überhaupt eingeführt wurde (Europe.Table berichtete). Die EU ist der wichtigste Exportmarkt des Landes, und um diesen nicht zu gefährden, hat die Türkei für Teile ihrer Industrie einen CO2-Preis eingeführt. Das Vorbild: die EU. Und auch auf dem Balkan wurden bereits erste Schritte unternommen, einen CO2-Preis einzuführen. Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien exportieren ebenfalls große Mengen in die EU und gehen diesen Weg aufgrund des geplanten CO2-Grenzausgleichs.
Doch auch in anderer Hinsicht ist die DSGVO für den CBAM ein interessantes Governance-Modell. Sie sieht auch eine Interoperabilität mit Vorschriften anderer Rechtskreise vor. Kern des Modells ist die sogenannte Adäquanz: Die EU-Kommission kann offiziell feststellen, dass die Vorgaben in einem anderen Staat ein angemessenes Niveau bieten, das in seiner Wirksamkeit nicht wesentlich von dem Niveau der EU-Regularien abweicht.
Eine ähnliche Funktion könnten die Klimaclubs einnehmen. Für Mitglieder sollen Ausnahmen vom CO2-Grenzausgleich gewährt werden – auch wenn die Standards der Partnerländer nicht vollends mit den europäischen übereinstimmen. Europa wäre dennoch Vorreiter, da in den Klimaclub nur jene Länder kommen, die ernstzunehmende Anstrengungen zur Dekarbonisierung der Industrie unternehmen. So zumindest die Idee, deren Wirksamkeit gleichwohl noch bewiesen werden muss. Ähnlich verhielt es sich einst bei der Datenpolitik der EU.
Überwog bei Verabschiedung der DSGVO 2016 noch die Skepsis, dass die EU tatsächlich in der Lage sein werde, ihre Regeln durchzusetzen, hat sich die Perspektive hier maßgeblich gedreht. Die DSGVO gilt inzwischen weltweit als der regulatorische Standard, dem die Unternehmen folgen.
Und auch der Versuch, aus politischen Gründen als adäquat zu bescheinigen, was nicht vergleichbar ist, ist gründlich schiefgegangen: Im Sommer 2021 kippte der Europäische Gerichtshof die Adäquanzentscheidung mit den USA. Deren Garantien für einen wirksamen Datenschutz reichten nicht, so die Begründung: Die USA verfügen über keine nennenswerte Bundesregelung, die Nicht-US-Bürgern den Schutz ihrer Daten garantiert. Intensiv arbeiten Kommission und Biden-Administration derzeit an einer neuen Regelung – denn ohne eine solche würden Google, Facebook, Apple und Microsoft bald vor einem großen Problem stehen.
Nach diesem Vorbild wären also auch Klagen vor dem EuGH gegen die Gewährung von Ausnahmen des CBAM denkbar, wenn ein Land ohne entsprechende Dekarbonisierungsstrategien vom CO2-Grenzzoll ausgenommen wird. Vorausgesetzt, die Gesetzestexte der EU zum CBAM sind wasserdicht und stellen eindeutig klar, dass für Klimaclubmitglieder nur dann Ausnahmen gewährt werden dürfen, wenn die Produktion der Importe tatsächlich klimafreundlich ist. Die Schwierigkeit dabei: Produktionsstätten im Ausland müssten aufwendig zertifiziert und überprüfbar sein.
Auch ohne einen entsprechenden Rechtsrahmen im Herkunftsland können sich Unternehmen selbst den EU-Regeln unterwerfen. Sogenannte Standardvertragsklauseln und sogenannte “Verbindliche Unternehmensregeln” (Binding Corporate Rules) machen dies möglich. Mit diesen kann ein Unternehmen seine Prozesse anzeigen und darf damit am Markt tätig werden. Es muss allerdings auch hohe Strafen fürchten, wenn es gegen die Regeln verstößt.
Auch für den CBAM sind Strafen vorgesehen, wenn die Zertifikate des Grenzzolls “falsch bezahlt oder inkorrekt verwendet” wurden. Aber grundsätzlich soll gelten: Jedes Unternehmen, welches klimafreundlich produzierte Produkte herstellt, soll WTO-kompatibel in den europäischen Markt exportieren dürfen, ohne Nachteile gegenüber europäischen Herstellern.
Es sind also drei Elemente, die die DSGVO zum potenziellen Vorbild für einen CBAM-Governance-Mechanismus werden lassen. Erstens, die wirksame Durchsetzung der Regeln nach innen und außen. Zweitens, eine an strenge Bedingungen gebundene Interoperabilität mit Regelungen Anderer. Und drittens, die Möglichkeit für Unternehmen, sich unabhängig von der Qualität des Rechtsrahmens im Herkunftsland der europäischen Regulatorik für Geschäfte in der EU zu unterwerfen. Diese Mechanismen dienen dabei alle demselben Ziel: Ein Level Playing Field, einen möglichst wenig verzerrten Markt für alle in der EU aktiven Akteure zu schaffen.
Die DSGVO hat Modellcharakter für ein wirksames EU-Governancemodell zur Durchsetzung eigener Interessen. Kaum ein Unternehmen ist bereit, auf Geschäfte in ganz Europa zu verzichten. Weder Google noch Facebook, Microsoft oder Apple haben dies jemals ernsthaft in Erwägung gezogen.
Und so dürften auch die Produzenten von Waren durch den CBAM kaum das Interesse am europäischen Markt verlieren. Dies ist ein starker Hebel, wie immer mehr Europapolitiker, Kommissionsmitglieder und -mitarbeiter erkannt haben. Und so finden sich auch in neueren Gesetzgebungsakten der EU vergleichbare Ideen. Zuletzt etwa die Adäquanz-Entscheidungen im Data Governance Act oder die Methoden zur bestmöglichen Koordinierung und einem Verhindern mitgliedstaatlicher Sabotage durch schwache Aufsichtsbehörden im Digital Services Act. Falk Steiner und Lukas Scheid
Die Europäische Union und die Schweiz haben mit verschiedenen Sanktionen auf die Invasion Russlands in der Ukraine reagiert. Hier finden Sie die aktuell verhängten EU-Sanktionen (soweit im Amtsblatt der EU veröffentlicht). Eine Übersicht über alle seit Beginn des Ukraine-Kriegs durch die EU und die Schweiz verhängten Sanktionen finden Sie hier.
Rechtsvorschrift L153
Durchführungsverordnung (EU) 2022/876 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Verordnung (EU) 2022/877 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006
Durchführungsverordnung (EU) 2022/878 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Verordnung (EU) 2022/880 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/881 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Beschluss (GASP) 2022/882 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP
Beschluss (GASP) 2022/883 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Beschluss (GASP) 2022/885 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
Details
Der spanische Energieriese Iberdrola hat Mitte Mai in der Stadt Puertollano in der Region Kastilien-La Mancha die nach Angaben des Unternehmens größte Anlage für grünen Wasserstoff zur industriellen Nutzung in Europa eingeweiht. Der Elektrolyseur mit 20 Megawatt wird bis zu 3.000 Tonnen grünen Wasserstoff pro Jahr produzieren. Gespeist wird er von einer Photovoltaikanlage mit 100 Megawatt am selben Standort. Verwendet wird der Wasserstoff in einer Ammoniakfabrik von Fertiberia, was die Herstellung von Düngemitteln ermöglicht.
“Iberdrola hat sich der Entwicklung von grünem Wasserstoff verschrieben und ist bestrebt, in dieser Technologie weltweit führend zu sein”, sagt ein Sprecher des Unternehmens zu Europe.Table. “Iberdrola verfügt derzeit über ein Portfolio von Projekten für grünen Wasserstoff, die bis 2030 Investitionen in Höhe von neun Milliarden Euro erfordern, mit dem Ziel, bis zu 400.000 Tonnen grünen Wasserstoff pro Jahr zu produzieren”, so das Unternehmen. Dieser Energieträger solle jene Verwendungszwecke zu erreichen, bei denen eine Elektrifizierung nicht möglich oder nicht die effizienteste Lösung sei, insbesondere in der Industrie und im Schwerverkehr.
Die erste industrielle Anlage für grünen Wasserstoff in Spanien wurde bereits im März in Lloseta auf Mallorca eingeweiht. Ziel der öffentlich-privaten Partnerschaft, die unter anderem von Acciona und Enagás unterstützt wird, ist die Herstellung von 300 Tonnen grünem Wasserstoff pro Jahr aus Photovoltaik-Strom. Das Projekt “Power to Green Hydrogen Mallorca” umfasst den Bau einer Elektrolyseanlage, die Entwicklung von zwei Photovoltaikanlagen zu deren Betrieb sowie eine grüne Wasserstofftankstelle auf der Insel. Mögliche Anwendungen sind die Versorgung von Busflotten mit sauberem Kraftstoff sowie die Erzeugung von Wärme und Strom für gewerbliche und öffentliche Gebäude.
Das Land im Südwesten des Kontinents will seine Rolle in der Erzeugung von grünem Wasserstoff weiter ausbauen. “Spanien könnte im Jahr 2030 grünen Wasserstoff für 1,80 Euro pro Kilogramm verkaufen”, sagt Javier Brey, Präsident des Spanischen Wasserstoffverbandes (AeH2) zu Europe.Table. Aurora Energy Research geht davon aus, dass Spanien nach Norwegen und noch vor dem windkraftreichen Großbritannien ab 2030 in Europa die zweitniedrigsten Preise für die Wasserstoffproduktion durch Elektrolyse haben wird.
Brey hebt drei Faktoren hervor, die Spanien im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn zum Vorreiter bei der Produktion von grünem Wasserstoff machen könnten: der hohe Anteil Erneuerbarer im Energiemix, die geografische Lage Spaniens mit seinen Häfen für den Import von Wasserstoff und seinen Derivaten und schließlich die Innovationsfähigkeit. “Spanien veröffentlicht 3,8 Prozent der weltweiten wissenschaftlichen Arbeiten zur Wasserstofftechnologie. Wir haben Unternehmen, die in der gesamten Wasserstoff-Wertschöpfungskette tätig sind“, sagt Brey.
Zu den Zielen der spanischen Wasserstoffstrategie gehört der Aufbau von vier Gigawatt Produktionskapazität für grünen Wasserstoff. Das wäre bereits ein Zehntel der insgesamt 40 Gigawatt, die sich die EU als Ziel für 2030 gesetzt hat. Spanische Energieunternehmen haben bereits Dutzende Projekte im Portfolio. Fast 40 Prozent der 5.200 Megawatt Produktionskapazitäten für erneuerbaren Wasserstoff, die seit vergangenem Sommer in Europa angekündigt wurden, befinden sich in Spanien, wie Daten der Bank of America zeigen.
Bis 2030 will das Land rund 310.000 Tonnen grünen Wasserstoff produzieren. Die Region Asturien im Nordwesten Spaniens wurde ausgewählt, um das weltweit größte Projekt für erneuerbaren Wasserstoff zu initiieren. “HyDeal Spanien” ist der erste Teil von “HyDeal Ambition“, einer groß angelegten Initiative, an der sich auch Frankreich und Deutschland beteiligen werden. Das riesige Projekt wird von 30 Unternehmen vorangetrieben, darunter dem Stahlriesen ArcelorMittal, dem Netzbetreiber Enagás, dem Düngemittelhersteller Fertiberia und DH2 Energy.
08.06.-10.06.2022, Berlin
Konferenz Republica 2022
Die Republica Berlin steht in diesem Jahr unter dem Motto “Any Way the Wind Blows”. INFOS & ANMELDUNG
08.06.-09.06.2022, Essen/online
Handelsblatt, Konferenz Künstliche Intelligenz 2022 – It’s time to build
Das Handelsblatt gibt Einblicke in politische Rahmenbedingungen, Strategien und viele Use-Cases rund um “How to start”, “How to launch” und “How to scale” im Bereich von KI. INFOS & ANMELDUNG
08.06.-09.06.2022, Darmstadt
Eco, Konferenz Data Center – Expert Summit
Der Verband der Internetwirtschaft (Eco) bringt Betreiber, Planer und Kunden von Rechenzentren und Serverräumen zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen sowie neue Strategien für den zukünftigen RZ-Betrieb auszutauschen. INFOS & ANMELDUNG
08.06.-09.06.2022, Essen/online
Handelsblatt Wasserstoff-Gipfel
Das Handelsblatt beschäftigt sich mit der Frage, wie der erfolgreiche Markthochlauf von Wasserstoff gelingt. INFOS & ANMELDUNG
08.06.2022 – 10:00-13:00 Uhr, Berlin
ZIA, Seminar ESG und Taxonomie-Verordnung: Anforderungen an die Immobilienwirtschaft
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) stellt aktuell beschlossene und mögliche zukünftige Kriterien der Taxonomie aus rechtlicher Sicht vor. INFOS & ANMELDUNG
08.06.2022 – 14:00-15:00 Uhr, online
Florence School of Regulation, Discussion Revisiting policy concerns in decarbonized energy systems: price volatility, seasonal storage, and shocks
The Florence School of Regulation (FSR) revisits policy concerns regarding the transformation to a decarbonized energy system in the academic literature and advances a stylized model to reveal additional insights. INFOS & REGISTRATION
09.06.-10.06.2022, Rome
EC The European Electricity Regulatory Forum
The European Commission (EC) Forum addresses the cross-border trade of electricity, in particular the management of scarce interconnection capacity and how to organise electricity markets to meet our decarbonisation objectives and facilitate the integration of renewable electricity. INFOS
09.06.2022 – 13:00-14:00 Uhr, online
DIHK, Diskussion Globale Lieferengpässe und steigende Energiepreise
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) beleuchtet Risikofaktoren, Beinträchtigungen und möglichen Veränderungen der globalen Lieferketten. INFOS & ANMELDUNG
09.06.2022 – 18:30-20:00 Uhr, Berlin
Polis 180/DGAP, Diskussion 100 Tage Koalitionsvertrag – Wo steht die deutsche Westbalkanpolitik?
Polis 180 und die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) nehmen eine Bestandsaufnahme der Politik der Bundesregierung gegenüber den Westbalkanstaaten vor. INFOS & ANMELDUNG
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) erwägt die Einführung eines garantierten Industriestrompreises in Deutschland. In Abstimmung mit Industrievertretern aus den Bereichen Metalle, Baustoffe und Chemie sollen Gutachter dazu einen Vorschlag des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bewerten. Im Mittelpunkt stehen allerdings nicht die aktuell hohen Energiepreise, sondern die mittel- bis langfristigen Perspektiven für energieintensive Unternehmen. Das geht aus einer am Sonntag veröffentlichten Ausschreibung des Ministeriums für einen Beratervertrag hervor. Die Verfügbarkeit von grünem Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen sei entscheidend, damit Unternehmen in klimaneutrale Produktionsverfahren investieren können.
Das Modell des DIW soll eine finanzielle Absicherung schaffen, es basiert auf sogenannten Differenzverträgen (CfDs). Der Staat zahlt dabei teilnehmenden Unternehmen die Differenz zum Börsenstrompreis, falls dieser höher liegt als der mit dem Staat vereinbarte Preis. Im umgekehrten Fall müssten die Unternehmen in die öffentlichen Kassen einzahlen. Im Vergleich mit anderen Modellen könnten die Stromkosten für teilnehmende Unternehmen um 30 Prozent gesenkt werden, schreibt das Ministerium unter Berufung auf das DIW.
Im Wahlkampf hatte der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) noch einen Industriestrompreis von vier Cent pro Kilowattstunde als Ziel ausgegeben. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte jedoch erst am vergangenen Dienstag beim Wirtschaftsrat Deutschland einen subventionierten Industriestrompreis mit einer Preisobergrenze wie in Frankreich kritisch beurteilt. Das DIW-Modell soll dagegen laut Wirtschaftsministerium haushaltsneutral sein. Das Konzept von doppelten Differenzverträgen für Industrieunternehmen und Investoren für erneuerbare Energien ähnelt außerdem einem Thesenpapier des “Grünen Wirtschaftsdialogs”, das in der aktuellen Ausschreibung zitiert wird. ber
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt hat der Data Governance Act nun den letzten formalen Schritt abgeschlossen. Der Data Governance Act, auf dessen Text sich Rat und Parlament im Trilog kurz vor Ende des Jahres 2021 einigen konnten, definiert vor allem die Rahmenbedingungen des von der EU angestrebten stärkeren Datenaustauschs. Wesentlichster Regelungsgegenstand sind die Regeln für die Märkte zum Austausch nicht-personenbezogener Daten, die dann unter anderem durch den Data Act erschlossen werden sollen und die Rahmenbedingungen für die Aufsicht und die Durchsetzung der Regeln.
Der von der Kommission Ende Februar 2022 vorgeschlagene Data Act (Europe.Table berichtete) enthält dann die konkreten Vorschriften, unter welchen Bedingungen von welchen privaten Akteuren wie Unternehmen Daten, etwa aus Industrieprozessen oder Sensorik, geteilt werden können und sollen. Beim Data Act ist die Beratung im Parlament noch nicht weit fortgeschritten, auch im Rat sind die Debatten erst angelaufen.
Teile des Data Governance Act erfordern von den EU-Mitgliedstaaten jetzt Anpassungen im nationalen Recht, etwa wenn es um die Zugänglichmachung öffentlicher Datenbestände geht, soweit diese über die PSI-Richtlinie hinausgehen. Aber auch der Aufbau datenaltruistischer Organisationen erfordert nationale Rechtsangleichung. Auch eine für den DGA zuständige Behörde muss die Bundesrepublik bis zum Inkrafttreten benannt und mit den nötigen Mitteln ausgestattet haben.
Parallel muss auch die EU-Kommission selbst ebenfalls noch einige Vorarbeiten leisten, etwa bei den Umsetzungsrechtakten, die nötige Konkretisierungen beisteuern müssen, und möglichen Adäquanzentscheidungen für internationale Datenmärkte. Nur wenn diese Schritte unternommen sind, kann der DGA, wie im Gesetzestext vorgesehen, im September 2023 auch tatsächlich voll in Kraft treten – geplant ist immer noch, dass zu diesem Zeitpunkt auch der Data Act seine Wirkung entfalten soll. fst
Der Wirtschaftsverband BusinessEurope bekommt ab Juli einen neuen Präsidenten. Der Schwede Fredrik Persson löst den Franzosen Pierre Gattaz an der Spitze ab, wie BusinessEurope am Freitag mitteilte. Der 54-Jährige Persson ist Präsident der Internationalen Handelskammer Schwedens und Vorstandsmitglied mehrerer Unternehmen, unter anderem bei Electrolux. Seine berufliche Laufbahn begann er in der Finanzwirtschaft. Sein Vorgänger, der Ingenieur Pierre Gattaz, konnte nach vierjähriger Amtszeit nicht erneut antreten.
“Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die EU eine ehrgeizige Agenda für Wettbewerbsfähigkeit verfolgt, um Wohlstand für ihre Bürger zu schaffen und den Übergang zu einer nachhaltigen Zukunft auf der Grundlage eines starken EU-Binnenmarktes zu bewältigen”, sagte Fredrik Persson laut einer Mitteilung von BusinessEurope. “Starke und wettbewerbsfähige Unternehmen sind eine Voraussetzung für Frieden und Wohlstand, ein resilientes und nachhaltiges Europa sowie eine starke Wirtschaft, Arbeitsplätze und das Gemeinwohl.”
Mit Tanja Gönner wird erstmals eine Frau an der Spitze des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI) stehen. Die CDU-Politikerin und ehemalige Landesministerin in Baden-Württemberg soll ab Sommer die vakant gewordene Stelle im einflussreichsten deutschen Industrieverband übernehmen. Joachim Lang hatte den Posten zum 31. Mai aufgegeben.
Zu erwarten ist, dass Tanja Gönner den BDI in eine grünere Zukunft führen wird. “Die Transformation zu Klimaneutralität, die Herausforderungen im internationalen Kontext und die Akzeptanz in der Gesellschaft”, sieht die 52-Jährige als ihre Hauptaufgaben in ihrer neuen Funktion. Bereits in ihrem bisherigen Job als Vorstandssprecherin der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) hatte Gönner für einen grünen Wiederaufbau der weltweiten Wirtschaft nach der Coronapandemie plädiert und häufig betont, dass Wirtschaftspolitik immer auch Klimapolitik sein müsse.
Seit 2012 führte Gönner die GIZ. Sie habe die Zeit dort als sehr bereichernd wahrgenommen, wolle nun jedoch nach zehn Jahren neue berufliche Wege gehen, ließ sie per Pressemitteilung wissen.
1969 in Sigmaringen geboren, startete Tanja Gönner ihre Karriere nach der Schule mit einer Ausbildung zur Rechtspflegerin. Es folgte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und nach Abschluss des Staatsexamens und Referendariats die Beschäftigung in einer Anwaltskanzlei.
Parallel zu ihrer juristischen Karriere verfolgte sie auch früh ihre politische. 1986 trat sie in die Junge Union ein, seit 1987 ist sie Mitglied der CDU und hat unter anderem von 2000 bis 2012 dem Bundesvorstand angehört. Von 2002 bis 2004 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages.
2004 folgte die Ernennung zur Sozialministerin in Baden-Württemberg. 2005 übernahm sie das Umweltministerium, dem sie bis Anfang 2010 vorstand. Vom Februar 2010 bis Mai 2011 war Tanja Gönner Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Baden-Württemberg und von 2011 bis 2012 Mitglied des Landtags.
Die Berufung Gönners an die BDI-Spitze soll auf Vorschlag von BDI-Präsident Siegfried Russwurm in der Sitzung von Präsidium und Vorstand des BDI am 20. Juni erfolgen.
Robert Habeck ist mal wieder als Energiebotschafter unterwegs. Diese Woche geht es nach Israel, in die Palästinensergebiete und nach Jordanien. Ein Schwerpunkt sollen erneuerbare Energien sein, doch einmal mehr geht es auch um die Lieferung von Erdgas. Israel hat ein leicht zu explorierendes Vorkommen. Um den Rohstoff in absehbarer Zeit nach Europa liefern zu können, müsste das Land aber mit Anrainerstaaten kooperieren.
Daheim in Berlin haben Habecks Beamte in jüngster Zeit hinter den Kulissen bereits die Umsetzbarkeit eines weitreichenden Vorschlags ausgelotet – eines garantierten Industriestrompreises. Am Wochenende veröffentlichte das Ministerium die Ausschreibung für ein ausführliches Gutachten. Welche Industriebranchen beteiligt werden sollen, habe ich in unserer News-Rubrik aufgeschrieben.
Im EU-Parlament stehen diese Woche wichtige Abstimmungen über das Fit-for-55-Paket an, darunter den CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Wie sich die Regeln für den CBAM an Europas Datenpolitik orientieren könnten, analysieren unsere Digital- und Klimaexperten Falk Steiner und Lukas Scheid.
Die Klimapolitik wird auch eines der wichtigsten Arbeitsfelder für die neue Hauptgeschäftsführerin des BDI. Im Sommer soll Tanja Gönner auf Joachim Lang folgen. Lesen Sie unser Portrait der früheren baden-württembergischen Sozial- und Umweltministerin.
Dass die Europäische Union weltweite Standards einführen und etablieren kann, das darf man als erwiesen betrachten. Das beste Beispiel hierfür ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Wer in den EU-Staaten personenbezogene Daten verarbeiten möchte, unterliegt ihr sowieso. Wer dies von außerhalb tun möchte und Daten in einem Drittstaat verarbeiten will, ist ebenfalls an diese Regeln gebunden. Denn es gilt nicht das Herkunftsland-, sondern das sogenannte Marktortprinzip.
Unternehmen müssen sich, unabhängig davon, wo sie ihren Firmensitz haben, an die Vorgaben der DSGVO halten. Die Strafen für Anbieter, die dagegen verstoßen, können grundsätzlich in die Milliarden gehen. Die Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten können die Geldbußen verhängen, sie müssen unabhängig von politischen Vorgaben die Einhaltung der Regeln prüfen.
Beim CBAM sind es keine Strafen, die Unternehmen zur CO2-Reduktion animieren sollen, sondern ein Zoll. Der wird erhoben, sobald ein Produkt zum Verkauf in die EU importiert wird. Zwar soll dieser Zoll auch Geld in die Kassen der EU spülen, doch im Idealfall hat der CBAM noch einen anderen Effekt: Weil Unternehmen die Kosten für den CO2-Grenzausgleich im enorm wichtigen EU-Binnenmarkt vermeiden wollen, könnten sie ihre Produktion klimaneutral gestalten, so die Idee. Der CBAM soll also als Anreiz für eine klimafreundliche Produktion über die Grenzen der EU hinaus wirken – ähnlich wie die DSGVO international für eine fairere Datenpolitik gesorgt hat.
In der Türkei hat das bereits Wirkung gezeigt, noch bevor der CBAM überhaupt eingeführt wurde (Europe.Table berichtete). Die EU ist der wichtigste Exportmarkt des Landes, und um diesen nicht zu gefährden, hat die Türkei für Teile ihrer Industrie einen CO2-Preis eingeführt. Das Vorbild: die EU. Und auch auf dem Balkan wurden bereits erste Schritte unternommen, einen CO2-Preis einzuführen. Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien exportieren ebenfalls große Mengen in die EU und gehen diesen Weg aufgrund des geplanten CO2-Grenzausgleichs.
Doch auch in anderer Hinsicht ist die DSGVO für den CBAM ein interessantes Governance-Modell. Sie sieht auch eine Interoperabilität mit Vorschriften anderer Rechtskreise vor. Kern des Modells ist die sogenannte Adäquanz: Die EU-Kommission kann offiziell feststellen, dass die Vorgaben in einem anderen Staat ein angemessenes Niveau bieten, das in seiner Wirksamkeit nicht wesentlich von dem Niveau der EU-Regularien abweicht.
Eine ähnliche Funktion könnten die Klimaclubs einnehmen. Für Mitglieder sollen Ausnahmen vom CO2-Grenzausgleich gewährt werden – auch wenn die Standards der Partnerländer nicht vollends mit den europäischen übereinstimmen. Europa wäre dennoch Vorreiter, da in den Klimaclub nur jene Länder kommen, die ernstzunehmende Anstrengungen zur Dekarbonisierung der Industrie unternehmen. So zumindest die Idee, deren Wirksamkeit gleichwohl noch bewiesen werden muss. Ähnlich verhielt es sich einst bei der Datenpolitik der EU.
Überwog bei Verabschiedung der DSGVO 2016 noch die Skepsis, dass die EU tatsächlich in der Lage sein werde, ihre Regeln durchzusetzen, hat sich die Perspektive hier maßgeblich gedreht. Die DSGVO gilt inzwischen weltweit als der regulatorische Standard, dem die Unternehmen folgen.
Und auch der Versuch, aus politischen Gründen als adäquat zu bescheinigen, was nicht vergleichbar ist, ist gründlich schiefgegangen: Im Sommer 2021 kippte der Europäische Gerichtshof die Adäquanzentscheidung mit den USA. Deren Garantien für einen wirksamen Datenschutz reichten nicht, so die Begründung: Die USA verfügen über keine nennenswerte Bundesregelung, die Nicht-US-Bürgern den Schutz ihrer Daten garantiert. Intensiv arbeiten Kommission und Biden-Administration derzeit an einer neuen Regelung – denn ohne eine solche würden Google, Facebook, Apple und Microsoft bald vor einem großen Problem stehen.
Nach diesem Vorbild wären also auch Klagen vor dem EuGH gegen die Gewährung von Ausnahmen des CBAM denkbar, wenn ein Land ohne entsprechende Dekarbonisierungsstrategien vom CO2-Grenzzoll ausgenommen wird. Vorausgesetzt, die Gesetzestexte der EU zum CBAM sind wasserdicht und stellen eindeutig klar, dass für Klimaclubmitglieder nur dann Ausnahmen gewährt werden dürfen, wenn die Produktion der Importe tatsächlich klimafreundlich ist. Die Schwierigkeit dabei: Produktionsstätten im Ausland müssten aufwendig zertifiziert und überprüfbar sein.
Auch ohne einen entsprechenden Rechtsrahmen im Herkunftsland können sich Unternehmen selbst den EU-Regeln unterwerfen. Sogenannte Standardvertragsklauseln und sogenannte “Verbindliche Unternehmensregeln” (Binding Corporate Rules) machen dies möglich. Mit diesen kann ein Unternehmen seine Prozesse anzeigen und darf damit am Markt tätig werden. Es muss allerdings auch hohe Strafen fürchten, wenn es gegen die Regeln verstößt.
Auch für den CBAM sind Strafen vorgesehen, wenn die Zertifikate des Grenzzolls “falsch bezahlt oder inkorrekt verwendet” wurden. Aber grundsätzlich soll gelten: Jedes Unternehmen, welches klimafreundlich produzierte Produkte herstellt, soll WTO-kompatibel in den europäischen Markt exportieren dürfen, ohne Nachteile gegenüber europäischen Herstellern.
Es sind also drei Elemente, die die DSGVO zum potenziellen Vorbild für einen CBAM-Governance-Mechanismus werden lassen. Erstens, die wirksame Durchsetzung der Regeln nach innen und außen. Zweitens, eine an strenge Bedingungen gebundene Interoperabilität mit Regelungen Anderer. Und drittens, die Möglichkeit für Unternehmen, sich unabhängig von der Qualität des Rechtsrahmens im Herkunftsland der europäischen Regulatorik für Geschäfte in der EU zu unterwerfen. Diese Mechanismen dienen dabei alle demselben Ziel: Ein Level Playing Field, einen möglichst wenig verzerrten Markt für alle in der EU aktiven Akteure zu schaffen.
Die DSGVO hat Modellcharakter für ein wirksames EU-Governancemodell zur Durchsetzung eigener Interessen. Kaum ein Unternehmen ist bereit, auf Geschäfte in ganz Europa zu verzichten. Weder Google noch Facebook, Microsoft oder Apple haben dies jemals ernsthaft in Erwägung gezogen.
Und so dürften auch die Produzenten von Waren durch den CBAM kaum das Interesse am europäischen Markt verlieren. Dies ist ein starker Hebel, wie immer mehr Europapolitiker, Kommissionsmitglieder und -mitarbeiter erkannt haben. Und so finden sich auch in neueren Gesetzgebungsakten der EU vergleichbare Ideen. Zuletzt etwa die Adäquanz-Entscheidungen im Data Governance Act oder die Methoden zur bestmöglichen Koordinierung und einem Verhindern mitgliedstaatlicher Sabotage durch schwache Aufsichtsbehörden im Digital Services Act. Falk Steiner und Lukas Scheid
Die Europäische Union und die Schweiz haben mit verschiedenen Sanktionen auf die Invasion Russlands in der Ukraine reagiert. Hier finden Sie die aktuell verhängten EU-Sanktionen (soweit im Amtsblatt der EU veröffentlicht). Eine Übersicht über alle seit Beginn des Ukraine-Kriegs durch die EU und die Schweiz verhängten Sanktionen finden Sie hier.
Rechtsvorschrift L153
Durchführungsverordnung (EU) 2022/876 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Verordnung (EU) 2022/877 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006
Durchführungsverordnung (EU) 2022/878 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Verordnung (EU) 2022/880 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/881 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Beschluss (GASP) 2022/882 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP
Beschluss (GASP) 2022/883 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Beschluss (GASP) 2022/885 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
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Der spanische Energieriese Iberdrola hat Mitte Mai in der Stadt Puertollano in der Region Kastilien-La Mancha die nach Angaben des Unternehmens größte Anlage für grünen Wasserstoff zur industriellen Nutzung in Europa eingeweiht. Der Elektrolyseur mit 20 Megawatt wird bis zu 3.000 Tonnen grünen Wasserstoff pro Jahr produzieren. Gespeist wird er von einer Photovoltaikanlage mit 100 Megawatt am selben Standort. Verwendet wird der Wasserstoff in einer Ammoniakfabrik von Fertiberia, was die Herstellung von Düngemitteln ermöglicht.
“Iberdrola hat sich der Entwicklung von grünem Wasserstoff verschrieben und ist bestrebt, in dieser Technologie weltweit führend zu sein”, sagt ein Sprecher des Unternehmens zu Europe.Table. “Iberdrola verfügt derzeit über ein Portfolio von Projekten für grünen Wasserstoff, die bis 2030 Investitionen in Höhe von neun Milliarden Euro erfordern, mit dem Ziel, bis zu 400.000 Tonnen grünen Wasserstoff pro Jahr zu produzieren”, so das Unternehmen. Dieser Energieträger solle jene Verwendungszwecke zu erreichen, bei denen eine Elektrifizierung nicht möglich oder nicht die effizienteste Lösung sei, insbesondere in der Industrie und im Schwerverkehr.
Die erste industrielle Anlage für grünen Wasserstoff in Spanien wurde bereits im März in Lloseta auf Mallorca eingeweiht. Ziel der öffentlich-privaten Partnerschaft, die unter anderem von Acciona und Enagás unterstützt wird, ist die Herstellung von 300 Tonnen grünem Wasserstoff pro Jahr aus Photovoltaik-Strom. Das Projekt “Power to Green Hydrogen Mallorca” umfasst den Bau einer Elektrolyseanlage, die Entwicklung von zwei Photovoltaikanlagen zu deren Betrieb sowie eine grüne Wasserstofftankstelle auf der Insel. Mögliche Anwendungen sind die Versorgung von Busflotten mit sauberem Kraftstoff sowie die Erzeugung von Wärme und Strom für gewerbliche und öffentliche Gebäude.
Das Land im Südwesten des Kontinents will seine Rolle in der Erzeugung von grünem Wasserstoff weiter ausbauen. “Spanien könnte im Jahr 2030 grünen Wasserstoff für 1,80 Euro pro Kilogramm verkaufen”, sagt Javier Brey, Präsident des Spanischen Wasserstoffverbandes (AeH2) zu Europe.Table. Aurora Energy Research geht davon aus, dass Spanien nach Norwegen und noch vor dem windkraftreichen Großbritannien ab 2030 in Europa die zweitniedrigsten Preise für die Wasserstoffproduktion durch Elektrolyse haben wird.
Brey hebt drei Faktoren hervor, die Spanien im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn zum Vorreiter bei der Produktion von grünem Wasserstoff machen könnten: der hohe Anteil Erneuerbarer im Energiemix, die geografische Lage Spaniens mit seinen Häfen für den Import von Wasserstoff und seinen Derivaten und schließlich die Innovationsfähigkeit. “Spanien veröffentlicht 3,8 Prozent der weltweiten wissenschaftlichen Arbeiten zur Wasserstofftechnologie. Wir haben Unternehmen, die in der gesamten Wasserstoff-Wertschöpfungskette tätig sind“, sagt Brey.
Zu den Zielen der spanischen Wasserstoffstrategie gehört der Aufbau von vier Gigawatt Produktionskapazität für grünen Wasserstoff. Das wäre bereits ein Zehntel der insgesamt 40 Gigawatt, die sich die EU als Ziel für 2030 gesetzt hat. Spanische Energieunternehmen haben bereits Dutzende Projekte im Portfolio. Fast 40 Prozent der 5.200 Megawatt Produktionskapazitäten für erneuerbaren Wasserstoff, die seit vergangenem Sommer in Europa angekündigt wurden, befinden sich in Spanien, wie Daten der Bank of America zeigen.
Bis 2030 will das Land rund 310.000 Tonnen grünen Wasserstoff produzieren. Die Region Asturien im Nordwesten Spaniens wurde ausgewählt, um das weltweit größte Projekt für erneuerbaren Wasserstoff zu initiieren. “HyDeal Spanien” ist der erste Teil von “HyDeal Ambition“, einer groß angelegten Initiative, an der sich auch Frankreich und Deutschland beteiligen werden. Das riesige Projekt wird von 30 Unternehmen vorangetrieben, darunter dem Stahlriesen ArcelorMittal, dem Netzbetreiber Enagás, dem Düngemittelhersteller Fertiberia und DH2 Energy.
08.06.-10.06.2022, Berlin
Konferenz Republica 2022
Die Republica Berlin steht in diesem Jahr unter dem Motto “Any Way the Wind Blows”. INFOS & ANMELDUNG
08.06.-09.06.2022, Essen/online
Handelsblatt, Konferenz Künstliche Intelligenz 2022 – It’s time to build
Das Handelsblatt gibt Einblicke in politische Rahmenbedingungen, Strategien und viele Use-Cases rund um “How to start”, “How to launch” und “How to scale” im Bereich von KI. INFOS & ANMELDUNG
08.06.-09.06.2022, Darmstadt
Eco, Konferenz Data Center – Expert Summit
Der Verband der Internetwirtschaft (Eco) bringt Betreiber, Planer und Kunden von Rechenzentren und Serverräumen zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen sowie neue Strategien für den zukünftigen RZ-Betrieb auszutauschen. INFOS & ANMELDUNG
08.06.-09.06.2022, Essen/online
Handelsblatt Wasserstoff-Gipfel
Das Handelsblatt beschäftigt sich mit der Frage, wie der erfolgreiche Markthochlauf von Wasserstoff gelingt. INFOS & ANMELDUNG
08.06.2022 – 10:00-13:00 Uhr, Berlin
ZIA, Seminar ESG und Taxonomie-Verordnung: Anforderungen an die Immobilienwirtschaft
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) stellt aktuell beschlossene und mögliche zukünftige Kriterien der Taxonomie aus rechtlicher Sicht vor. INFOS & ANMELDUNG
08.06.2022 – 14:00-15:00 Uhr, online
Florence School of Regulation, Discussion Revisiting policy concerns in decarbonized energy systems: price volatility, seasonal storage, and shocks
The Florence School of Regulation (FSR) revisits policy concerns regarding the transformation to a decarbonized energy system in the academic literature and advances a stylized model to reveal additional insights. INFOS & REGISTRATION
09.06.-10.06.2022, Rome
EC The European Electricity Regulatory Forum
The European Commission (EC) Forum addresses the cross-border trade of electricity, in particular the management of scarce interconnection capacity and how to organise electricity markets to meet our decarbonisation objectives and facilitate the integration of renewable electricity. INFOS
09.06.2022 – 13:00-14:00 Uhr, online
DIHK, Diskussion Globale Lieferengpässe und steigende Energiepreise
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) beleuchtet Risikofaktoren, Beinträchtigungen und möglichen Veränderungen der globalen Lieferketten. INFOS & ANMELDUNG
09.06.2022 – 18:30-20:00 Uhr, Berlin
Polis 180/DGAP, Diskussion 100 Tage Koalitionsvertrag – Wo steht die deutsche Westbalkanpolitik?
Polis 180 und die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) nehmen eine Bestandsaufnahme der Politik der Bundesregierung gegenüber den Westbalkanstaaten vor. INFOS & ANMELDUNG
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) erwägt die Einführung eines garantierten Industriestrompreises in Deutschland. In Abstimmung mit Industrievertretern aus den Bereichen Metalle, Baustoffe und Chemie sollen Gutachter dazu einen Vorschlag des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bewerten. Im Mittelpunkt stehen allerdings nicht die aktuell hohen Energiepreise, sondern die mittel- bis langfristigen Perspektiven für energieintensive Unternehmen. Das geht aus einer am Sonntag veröffentlichten Ausschreibung des Ministeriums für einen Beratervertrag hervor. Die Verfügbarkeit von grünem Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen sei entscheidend, damit Unternehmen in klimaneutrale Produktionsverfahren investieren können.
Das Modell des DIW soll eine finanzielle Absicherung schaffen, es basiert auf sogenannten Differenzverträgen (CfDs). Der Staat zahlt dabei teilnehmenden Unternehmen die Differenz zum Börsenstrompreis, falls dieser höher liegt als der mit dem Staat vereinbarte Preis. Im umgekehrten Fall müssten die Unternehmen in die öffentlichen Kassen einzahlen. Im Vergleich mit anderen Modellen könnten die Stromkosten für teilnehmende Unternehmen um 30 Prozent gesenkt werden, schreibt das Ministerium unter Berufung auf das DIW.
Im Wahlkampf hatte der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) noch einen Industriestrompreis von vier Cent pro Kilowattstunde als Ziel ausgegeben. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte jedoch erst am vergangenen Dienstag beim Wirtschaftsrat Deutschland einen subventionierten Industriestrompreis mit einer Preisobergrenze wie in Frankreich kritisch beurteilt. Das DIW-Modell soll dagegen laut Wirtschaftsministerium haushaltsneutral sein. Das Konzept von doppelten Differenzverträgen für Industrieunternehmen und Investoren für erneuerbare Energien ähnelt außerdem einem Thesenpapier des “Grünen Wirtschaftsdialogs”, das in der aktuellen Ausschreibung zitiert wird. ber
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt hat der Data Governance Act nun den letzten formalen Schritt abgeschlossen. Der Data Governance Act, auf dessen Text sich Rat und Parlament im Trilog kurz vor Ende des Jahres 2021 einigen konnten, definiert vor allem die Rahmenbedingungen des von der EU angestrebten stärkeren Datenaustauschs. Wesentlichster Regelungsgegenstand sind die Regeln für die Märkte zum Austausch nicht-personenbezogener Daten, die dann unter anderem durch den Data Act erschlossen werden sollen und die Rahmenbedingungen für die Aufsicht und die Durchsetzung der Regeln.
Der von der Kommission Ende Februar 2022 vorgeschlagene Data Act (Europe.Table berichtete) enthält dann die konkreten Vorschriften, unter welchen Bedingungen von welchen privaten Akteuren wie Unternehmen Daten, etwa aus Industrieprozessen oder Sensorik, geteilt werden können und sollen. Beim Data Act ist die Beratung im Parlament noch nicht weit fortgeschritten, auch im Rat sind die Debatten erst angelaufen.
Teile des Data Governance Act erfordern von den EU-Mitgliedstaaten jetzt Anpassungen im nationalen Recht, etwa wenn es um die Zugänglichmachung öffentlicher Datenbestände geht, soweit diese über die PSI-Richtlinie hinausgehen. Aber auch der Aufbau datenaltruistischer Organisationen erfordert nationale Rechtsangleichung. Auch eine für den DGA zuständige Behörde muss die Bundesrepublik bis zum Inkrafttreten benannt und mit den nötigen Mitteln ausgestattet haben.
Parallel muss auch die EU-Kommission selbst ebenfalls noch einige Vorarbeiten leisten, etwa bei den Umsetzungsrechtakten, die nötige Konkretisierungen beisteuern müssen, und möglichen Adäquanzentscheidungen für internationale Datenmärkte. Nur wenn diese Schritte unternommen sind, kann der DGA, wie im Gesetzestext vorgesehen, im September 2023 auch tatsächlich voll in Kraft treten – geplant ist immer noch, dass zu diesem Zeitpunkt auch der Data Act seine Wirkung entfalten soll. fst
Der Wirtschaftsverband BusinessEurope bekommt ab Juli einen neuen Präsidenten. Der Schwede Fredrik Persson löst den Franzosen Pierre Gattaz an der Spitze ab, wie BusinessEurope am Freitag mitteilte. Der 54-Jährige Persson ist Präsident der Internationalen Handelskammer Schwedens und Vorstandsmitglied mehrerer Unternehmen, unter anderem bei Electrolux. Seine berufliche Laufbahn begann er in der Finanzwirtschaft. Sein Vorgänger, der Ingenieur Pierre Gattaz, konnte nach vierjähriger Amtszeit nicht erneut antreten.
“Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die EU eine ehrgeizige Agenda für Wettbewerbsfähigkeit verfolgt, um Wohlstand für ihre Bürger zu schaffen und den Übergang zu einer nachhaltigen Zukunft auf der Grundlage eines starken EU-Binnenmarktes zu bewältigen”, sagte Fredrik Persson laut einer Mitteilung von BusinessEurope. “Starke und wettbewerbsfähige Unternehmen sind eine Voraussetzung für Frieden und Wohlstand, ein resilientes und nachhaltiges Europa sowie eine starke Wirtschaft, Arbeitsplätze und das Gemeinwohl.”
Mit Tanja Gönner wird erstmals eine Frau an der Spitze des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI) stehen. Die CDU-Politikerin und ehemalige Landesministerin in Baden-Württemberg soll ab Sommer die vakant gewordene Stelle im einflussreichsten deutschen Industrieverband übernehmen. Joachim Lang hatte den Posten zum 31. Mai aufgegeben.
Zu erwarten ist, dass Tanja Gönner den BDI in eine grünere Zukunft führen wird. “Die Transformation zu Klimaneutralität, die Herausforderungen im internationalen Kontext und die Akzeptanz in der Gesellschaft”, sieht die 52-Jährige als ihre Hauptaufgaben in ihrer neuen Funktion. Bereits in ihrem bisherigen Job als Vorstandssprecherin der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) hatte Gönner für einen grünen Wiederaufbau der weltweiten Wirtschaft nach der Coronapandemie plädiert und häufig betont, dass Wirtschaftspolitik immer auch Klimapolitik sein müsse.
Seit 2012 führte Gönner die GIZ. Sie habe die Zeit dort als sehr bereichernd wahrgenommen, wolle nun jedoch nach zehn Jahren neue berufliche Wege gehen, ließ sie per Pressemitteilung wissen.
1969 in Sigmaringen geboren, startete Tanja Gönner ihre Karriere nach der Schule mit einer Ausbildung zur Rechtspflegerin. Es folgte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und nach Abschluss des Staatsexamens und Referendariats die Beschäftigung in einer Anwaltskanzlei.
Parallel zu ihrer juristischen Karriere verfolgte sie auch früh ihre politische. 1986 trat sie in die Junge Union ein, seit 1987 ist sie Mitglied der CDU und hat unter anderem von 2000 bis 2012 dem Bundesvorstand angehört. Von 2002 bis 2004 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages.
2004 folgte die Ernennung zur Sozialministerin in Baden-Württemberg. 2005 übernahm sie das Umweltministerium, dem sie bis Anfang 2010 vorstand. Vom Februar 2010 bis Mai 2011 war Tanja Gönner Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Baden-Württemberg und von 2011 bis 2012 Mitglied des Landtags.
Die Berufung Gönners an die BDI-Spitze soll auf Vorschlag von BDI-Präsident Siegfried Russwurm in der Sitzung von Präsidium und Vorstand des BDI am 20. Juni erfolgen.