Wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA) hat die Europäische Union (EU) Ermittlungen gegen Apple, die Alphabet-Tochter Google und die Facebook-Mutter Meta eingeleitet. Die drei US-Technologiekonzerne hätten Auflagen nicht erfüllt, teilte die EU-Kommission am Montag mit. Insider hatten vor einigen Tagen über die geplanten Untersuchungen berichtet. Auch Berichterstatter Andreas Schwab (CDU) hatte im Interview mit Table.Briefings Zweifel geäußert, dass alle Marktteilnehmer bereits DMA-konform sind.
Die EU-Wettbewerbsbehörden wollen unter anderem die Geschäftspraktiken von Apple und Google in ihren jeweiligen App-Stores prüfen. Dem DMA zufolge müssen die Konzerne Drittanbietern von Software kostenlos ermöglichen, ihre Kunden auf Angebote außerhalb der genannten App-Stores hinzuweisen. Apple betonte, die jüngste Anpassung der Richtlinien für den App-Store seien aus Sicht des Unternehmens DMA-konform.
Bei Google werde zudem eine mögliche Bevorzugung eigener Angebote in den Ergebnissen der Internet-Suche unter die Lupe genommen. Darüber hinaus werde das neue Abonnement-Modell von Meta untersucht, bei dem Nutzer für eine werbefreie Version der Online-Netzwerke Facebook und Instagram zahlen müssen.
Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Die Kommission machte bisher 22 Gatekeeper-Dienste von sechs Unternehmen aus. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.
Die Kommission will das am Montag eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich. rtr/dpa