Letzte Aktualisierung: 14. November 2024
Le Pen soll passives Wahlrecht verlieren
In der Affäre um die mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament hat die Staatsanwaltschaft einen fünfjährigen Verlust des passiven Wahlrechts für die Rechtsnationale Marine Le Pen gefordert. Le Pen könnte bei einer solchen Strafe zeitweise nicht mehr in öffentliche Ämter gewählt werden. Die Anklage verlangte, die Strafe vorläufig anzuwenden – also bereits nach dem Urteilsspruch und nicht erst nach einem möglicherweise langjährigen Lauf durch die gerichtlichen Instanzen.