DMA: Warum bisher noch kein Cloud-Anbieter als Gatekeeper eingestuft ist

Ein Papier der Konrad‑Adenauer‑Stiftung zeigt, warum der Digital Markets Act große Cloud‑Anbieter bislang nicht erfasst. Die Analyse legt strukturelle Lücken offen – und skizziert Wege, wie die EU die Regulierung anpassen könnte.

14. April 2026
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Europas Cloud-Markt wird von einer kleinen Anzahl sehr großer ausländischer Hyperscaler dominiert. Bisher ist keiner von diesen als Gatekeeper im DMA benannt. (IMAGO / Westend61)

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Letzte Aktualisierung: 14. April 2026