Bundesregierung vereinfacht Berichtspflicht bei Lieferkettengesetz

Das Bundeswirtschafts- und das Bundesarbeitsministerium haben sich auf eine Vereinfachung der Berichtspflichten im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geeinigt. Unternehmen erhalten demnach mehr Zeit für ihre Berichte.

21. November 2023

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025