Bundesregierung vereinfacht Berichtspflicht bei Lieferkettengesetz
Das Bundeswirtschafts- und das Bundesarbeitsministerium haben sich auf eine Vereinfachung der Berichtspflichten im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geeinigt. Unternehmen erhalten demnach mehr Zeit für ihre Berichte.