Bereits im März 2020 kündigte die Kommission im Rahmen des Green Deals – ihrer ersten Priorität – einen Legislativvorschlag zum nachhaltigen Konsum von Gütern und dem Recht auf Reparatur an. Geplant sind gezielte Änderungen an der Richtlinie über den Verkauf von Waren und ein neues Recht auf Reparatur, entweder innerhalb der Richtlinie oder in einem separaten Instrument. Anfang Juli 2022 wollte die Kommission den Entwurf vorstellen. Mittlerweile hat sich der Termin um fast ein Jahr verschoben.
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