NKWS-Aktionsprogramm: Was im neuen Entwurf steht

In einem neuen Entwurf des Aktionsprogramms für die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie sind strengere Regeln für die zirkuläre öffentliche Beschaffung weggefallen. Das Kunststoffrecycling hingegen soll gestärkt werden.

26. Februar 2026
Seit drei Monaten arbeitet Bundesumweltminister Schneider daran, das NKWS-Aktionsprogramm ins Kabinett zu bringen. (picture alliance/dpa | Elisa Schu)
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In einem neuen Entwurf für das Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) gibt es im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf mehrere Änderungen. Es fehlen insbesondere strengere Regeln für die öffentliche Beschaffung, die im vorigen Entwurf enthalten waren. Andererseits sieht die auf den 15. Februar datierte Kabinettsvorlage, die Table.Briefings vorliegt, nun konkrete Maßnahmen für das Kunststoffrecycling vor. Zudem betont die aktuelle Fassung den Beitrag der Kreislaufwirtschaft zur Diversifizierung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen stärker. Es finden sich außerdem mehr Verweise auf das angestrebte Prinzip, die Maßnahmen möglichst „bürokratiearm“ umzusetzen.

Eine Bevorzugung von Sekundärrohstoffen durch die Bundesbehörden soll nicht mehr einklagbar sein. Eine durch Unternehmen rechtlich durchsetzbare „Bevorzugungspflicht“ hatte das Bundesumweltministerium (BMUKN) im Entwurf für die Ressortabstimmung noch vorgesehen. Auch die Weiterentwicklung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Klima, die ebenfalls für den Bund Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung macht, findet sich inzwischen nicht mehr im Entwurf. Nach Informationen von Table.Briefings hat sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) nachdrücklich gegen mehr Regulierung in der öffentlichen Beschaffung ausgesprochen.

Für die Bundesländer und die Kommunen hingegen könnte eine Bevorzugungspflicht von Sekundärrohstoffen kommen. „Wir werden Möglichkeiten prüfen, die Bevorzugungspflicht auf Länder und Kommunen auszudehnen“, heißt es im Entwurf. Diese Ebenen geben den Großteil des Geldes aus, das der Staat hierzulande in die öffentliche Beschaffung investiert.

Neu ist zudem: Die Pflicht soll auf alle öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber des Bundes ausgeweitet werden. Für die Bundeswehr ist hingegen nur eine Prüfpflicht vorgesehen. Ungeklärt ist, ob in Zukunft auch der Straßenbau bevorzugt mit Sekundärrohstoffen bewirtschaftet werden soll. Dass das Kabinett das NKWS-Aktionsprogramm am Mittwoch nicht verabschiedet hat, liege daran, dass das Bundesverkehrsministerium diesen Bereich auch von der Bevorzugungspflicht ausnehmen wolle, heißt es aus Abgeordnetenkreisen.

Konsens dürfte der hinzugefügte Ausbau des Beratungsangebots sein. Die Bundesregierung wolle mit den Bundesländern ausloten, welche Möglichkeiten für eine zentrale Rechtsberatung es für die zirkuläre öffentlich Beschaffung geben könne. Zudem strebe sie an, den Online-Auftritt der Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung umzustrukturieren. Vorgesehen ist nun auch, das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen weiterzuentwickeln. Dafür sind bessere Indikatoren zur Messung von Ressourcenschonung geplant. Das Ziel ist, Leichtbau, serielles und modulares sowie rückbaufähiges Bauen durch eine Überarbeitung des Bewertungssystems zu stärken.

Zur Stärkung des Kunststoffrecyclings sind im neuen Entwurf kurzfristige Maßnahmen enthalten. Die Bundesregierung wolle sich bei der EU dafür einsetzen, dass bereits vor 2030 verwendetes Kunststoffrezyklat für die ab dann geltenden Quoten für Verpackungen angerechnet werden können. Im Entwurf ist die Rede von einer „Ansparphase in den Jahren 2028 und 2029“. Die Verpackungshersteller sollen so Anreize erhalten, schon früher mehr Rezyklat einzusetzen. Ein Grund dürfte die wirtschaftliche Situation der europäischen Kunststoffrecycler sein. Viele Betriebe haben schon Standorte geschlossen, etwa weil Primärkunststoff günstiger ist als Rezyklat. Experten befürchten daher, dass es 2030 – wenn die Mindesteinsatzquoten der EU-Verpackungsverordnung gelten – auf dem Markt kein ausreichendes Angebot an Rezyklat gibt.

Änderungen beim Fokus I: Die NKWS und Rohstoffsicherheit werden verknüpft. Bereits in der Einleitung geht der neue Entwurf viel ausführlicher auf das Potenzial von Kreislaufwirtschaft für die Diversifizierung der Rohstoffversorgung ein. Konkret sollen geplante Förderprogramme mit dem Rohstofffonds der Bundesregierung verzahnt werden. Auch ein im Rahmen des EU-Gesetzes für kritische Rohstoffe erforderliches nationales Programm wolle die Bundesregierung zeitnah umsetzen. Außerdem werde das BMWE Unternehmen weiterhin zu Bewerbungen für die strategischen Rohstoffprojekte der EU ermutigen und unter Recyclingunternehmen hierzulande den Rohstofffonds der Regierung bewerben.

Änderungen beim Fokus II: Die Maßnahmen würden schlank und bürokratiearm umgesetzt, heißt es auch in der Einleitung des Entwurfs. Dazu gehöre, „bürokratische Lasten konsequent abzubauen“. Zur öffentlichen Beschaffung konkretisiert der Entwurf: Die Beschaffungspraxis müsse zum Beispiel durch Beratung und bürokratiearme Vorgaben unterstützt werden, damit die öffentliche Hand bestehende Vorgaben besser umsetzen kann, „so dass der Bürokratieabbau damit nicht behindert wird“. Auch in Bezug auf die Einführung digitaler Produktpässe und eines System für Herstellerverantwortung in der Textilbranche betont der Entwurf, dass die Vorgaben „bürokratiearm“ gestaltet werden sollen.

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026