Neue Unternehmensform: Justizministerin startet Gesetzgebungsprozess

Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll dabei helfen, die Nachfolgekrise des Mittelstands zu lösen. Zugleich können nachhaltige Unternehmen ihren Impact auch nach Ausscheiden der Gründer festschreiben.

25. Februar 2026
Bundesjustizministerin Hubig.
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die neue Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV) auf den Weg bringen. Das kündigte sie auf einer Veranstaltung der Stiftung Verantwortungseigentum an, bei der sie ein Rahmenkonzept offiziell vorstellte. „Die Grundidee der GmgV ist bestechend. Das ist jetzt der Start des Gesetzgebungsverfahrens“, sagte die Justizministerin.

Sie plant die GmgV als eigenständige Rechtsform. Unternehmen dürfen ihre Gewinne demnach nicht ausschütten und müssen ihre Vermögensbindung unabänderlich festschreiben. Zudem basiert die Teilhabe wie bei einer Genossenschaft auf der Mitgliedschaft. Entscheidend ist nicht, wie viel Geld jemand investiert – jedes Mitglied hat nur eine Stimme. „Es geht um eine dauerhafte Entwicklung zum Wohle aller Stakeholder“, sagte Hubig.

Eine solche Rechtsform dürfte für sozial und ökologisch orientierte Gründer interessant sein, die den positiven Impact ihrer Unternehmung auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden sicherstellen wollen. Bislang ist das nur über die im Vergleich teure Gründung einer Stiftung oder eine Hilfskonstruktion möglich.

Die Initiatoren der Stiftung Verantwortungseigentum, die sich seit sieben Jahren für die GmgV einsetzen, plädieren allerdings dafür, die Firmierung nicht auf nachhaltige Zwecke zu beschränken. Sie fordern eine Öffnung für alle Unternehmen. Ein Vorteil für nachhaltige Geschäftsmodelle könnte daraus trotzdem entstehen. Wenn nämlich der ökonomische Druck der Gewinnausschüttung entfällt, stünden Unternehmen mehr Mittel für sozial-ökologische Ziele zur Verfügung, so das Argument. Auch Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen, sagte: „So sehr ich nachhaltige Unternehmen liebe: die GmgV sollte neutral sein.“

Unterstützer der Rechtsform erhoffen sich zudem vor allem eine neue Option für die Nachfolgeregelung von Mittelständlern. Wegen der demographischen Entwicklung werden geeignete Kandidaten immer rarer, eine Firmenübernahme innerhalb der Belegschaft hingegen scheitert häufig an Finanzierungsproblemen. Die GmgV soll es Mitarbeitern ermöglichen, eine Firma treuhänderisch zu leiten.

Michael Hüther, Direktor des Instituts der Deutschen Wirtschaft, nannte ein weiteres Argument. In dem von US-Präsident Donald Trump angezettelten Kulturkampf hätte es sich gezeigt, dass sich zahlreiche Unternehmen „mit viel Eigenkapital“ neu ausgerichtet und „ihr Wertegerüst gedreht“ hätten. Die GmgV könne hingegen eine verlässliche Wertebindung aufzeigen, was wiederum relevant für die Mitarbeiter sein dürfte.

Wie die abschließende Diskussion zeigte, müssen noch Details zur Finanzierung, zum Körperschafts- und Erbschaftssteuerrecht geklärt werden. Justizministerin Hubig erklärte, dass in dem weiteren GmgV-Prozess bald ein Referentenentwurf, die Abstimmung innerhalb der Regierung sowie die Verbändeanhörung folgen würden. Marc Winkelmann

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026