Mustafa Güngör: „Eines Kulturstaatsministers unwürdig"

Der Fraktionschef der SPD in der Bremischen Bürgerschaft legt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer nach der Absage der Preisverleihung für den Deutschen Buchhandlungspreis den Rücktritt nahe. Er wirft Weimer „Kulturkampf" vor.

ET
15. März 2026

Meinungs- und Kunstfreiheit sind zentrale Grundpfeiler unserer Demokratie. Mit Sorge ist zu beobachten, dass diese Grundwerte unseres Zusammenlebens auch in Deutschland zunehmend zur Disposition gestellt werden. Aktuell mit im Fokus steht dabei die mehrfach ausgezeichnete Buchhandlung „Golden Shop“ in Bremen. Die Entscheidung von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, neben dem „Golden Shop“ zwei weitere Buchhandlungen in Berlin und Göttingen vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen, knüpft hier an eine Reihe von Bemühungen an, unter dem Argument der Extremismus-Bekämpfung den Rahmen des Sagbaren einzuschränken.

Selbstverständlich steht auch für mich außer Frage, dass Einrichtungen mit klaren Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Akteuren nicht von staatlicher Förderung profitieren dürfen. Die fortlaufende Debatte um die Entscheidung Weimers legt jedoch nahe, dass dies gerade nicht der Fall ist. Vielmehr verdichtet sich der Eindruck, der Kulturstaatsminister habe einen Angriff auf die Meinungs- und Kunstfreiheit vorgenommen, um politisch unliebsame Preisträger vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen.

Der Staatsminister hat zwar auf Einschätzungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz verwiesen, zu denen man sich aus Gründen der Geheimhaltung nicht äußern könne. Doch die in zahlreichen Medien veröffentlichten Details in den vergangenen Tagen dazu zeichnen ein Bild, das erhebliche Zweifel an der Entscheidung Weimers aufkommen lässt. Es verstärkt sich immer mehr der Eindruck, dass weniger sicherheitspolitische Erwägungen als vielmehr politische Motive eine Rolle gespielt haben.

Angriff auf Kunstfreiheit unter Deckmantel des Verfassungsschutzes

So soll Weimer seine Entscheidung im Rahmen des sogenannten „Haber-Verfahrens“ auf eine standardisierte Auskunft des Verfassungsschutzes gestützt haben, wonach „verfassungsrechtliche Erkenntnisse“ vorliegen würden. Die im Verfahren ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit, zusätzliche Hintergrundinformationen einzuholen, wurde laut Angaben seines eigenen Hauses allerdings nicht genutzt (siehe FAZ vom 7. März).

Hätte der Minister jedoch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, hätte er erfahren können, dass jene Einschätzung offenbar nicht auf konkreten Vorwürfen beruhte. Denn keiner der betroffenen Buchläden tauchte bislang in einem Verfassungsschutzbericht auf. Vielmehr können stattdessen – nach tagtäglich publizistischen Erkenntnissen – bekanntlich bereits sehr geringe Anhaltspunkte für eine Bewertung durch den Verfassungsschutz ausreichen.

In Bremen soll beispielsweise der auf die Fassade der Buchhandlung gepinselte Spruch „Deutschland verrecke bitte“ – eine in Teilen der linken Szene verbreitete, in Liedern verwendete Provokation – bereits für eine entsprechende Einschätzung ausgereicht haben. Diese Phrase kritisiere ich selbstverständlich nachdrücklich und lehne sie eindeutig ab; sie bleibt jedoch eine im Rahmen der Meinungsfreiheit sicher zulässige Äußerung. Daraus unmittelbar auf eine extremistische Haltung der Ladenbetreiber zu schließen, erscheint mir zumindest gewagt.

Wenn aber bereits solche Punkte ausreichen, um eine negative Einstufung dieser Tragweite zu begründen (und dieses Instrument zugleich ohne vertiefte Prüfung angewandt wird), droht das Haber-Verfahren zu einem Instrument politischen Kulturkampfes nach Gutdünken des Kulturstaatsministers zu werden – und das unter dem Deckmantel der Extremismus-Bekämpfung.

Kulturkampf konterkariert Amtsverständnis

Vor diesem Hintergrund wäre es die ehrenvolle Aufgabe von Wolfram Weimer gewesen, sich bei diesem Vorgang der besonderen Bedeutung der Kunstfreiheit bewusst zu sein, sie zu schützen und entsprechend hohe Maßstäbe an mögliche Eingriffe anzulegen. Doch all dies ließ er in seiner Entscheidung sowie in der zugespitzten Debatte der darauffolgenden Tage vermissen.

Mehr noch: Er hat das Gegenteil getan. Sein ganzes Agieren wirkt zusehends von dem Bestreben geprägt, politisch missliebige Preisträger von der Vergabe auszuschließen. Aber ein solcher Kulturkampf ist dem Amtsverständnisses eines Kulturstaatsministers unwürdig. Dieses verlangt eben die Bereitschaft, auch Einrichtungen zu achten, die nicht in den eigenen politischen Kosmos passen.

Wolfram Weimer ist als Kulturstaatsminister offensichtlich ein Missverständnis. Er sollte jetzt all seine Informationen und Erkenntnisse, die er im Rahmen dieses Eklats erhalten hat, auf den Tisch legen. Und wenn er das nicht kann oder will, sollte er daraus Konsequenzen ziehen und sein Amt zur Verfügung stellen.

Ansonsten ist sein Vorgesetzter gefragt. Der Bundeskanzler.

Mustafa Güngör, 47, ist seit 2019 Fraktionschef der SPD in der Bremischen Bürgerschaft

Dieser Standpunkt spiegelt nicht zwingend die Meinung der Redaktion wider.

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Letzte Aktualisierung: 15. März 2026