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Erscheinungsdatum: 26. Februar 2024

Thüringen: Gericht beurteilt AfD als „völkisch-ideologisch“

Oberverwaltungsgericht Gera erkennt beim Landesverband der AfD in Thüringen eine Grundeinstellung, die mit dem Demokratieprinzip nicht mehr vereinbar ist. Der Beschluss könnte Auswirkungen auf ein Verbotsverfahren gegen den Thüringer Verband sein.

Das Oberverwaltungsgericht Gera hat sich ungewöhnlich deutlich zur AfD geäußert. In einem aktuellen Beschluss erkennt das Gericht beim Thüringer Landesverband „deutlich völkisch-ideologische Motive“, die dem Grundgesetz fremd seien. Die Darstellung des Islam als Gesamtbedrohung und die Aufforderung, der vermeintlich um sich greifenden „Veränderung des Staatsvolkes“ entgegenzuwirken, wiesen auf eine Grundeinstellung hin, „die mit wesentlichen Verfassungsgrundsätzen der Menschenwürde, Religionsfreiheit, Gleichbehandlung und dem Demokratieprinzip nicht mehr vereinbar ist“, heißt es in dem Beschluss (Seite 9).

Der Beschluss könnte eine Blaupause für ein Verbotsverfahren gegen den Thüringer Verband oder seinen Landessprecher sein. Die Richter äußern sich auch zu Aussagen von Landessprechern. Gemeint sein dürfte vor allem Björn Höcke. Diese Aussagen brächten „zugespitzt verfassungsfeindliche Positionen in polarisierender und aggressiver Form zum Ausdruck“. Es erscheine deshalb unplausibel, seine Aussagen nicht der Partei zuzuordnen. Vielmehr sei es sachgerecht, „die politische Ausrichtung einer Partei an den unwidersprochenen öffentlichen Äußerungen ihrer auf höchster Ebene bestimmten Repräsentanten zu messen“. Anlass zur Befassung mit der AfD war ein Eilantrag für den Sofortentzug des Waffenrechts gegen ein AfD-Mitglied gewesen. Diesen Antrag lehnte das Gericht allerdings ab, weil es die zuständige Behörde versäumt habe, „spezifische waffenrechtliche Voraussetzungen“ zu prüfen. Der Saale-Orla Kreis hatte dem AfD-Mitglied die Erlaubnis entzogen und sich dabei auf die Bewertung des Verfassungsschutzes gestützt. Franziska Klemenz

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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