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Erscheinungsdatum: 26. Mai 2024

Stephan Harbarth sieht „keinen Grund für Alarmismus“

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts sieht keine konkrete Bedrohung für die Unabhängigkeit seines Gerichts. Im Podcast Table.Today betonte er, es bestehe „kein Grund zu Aufgeregtheiten oder Alarmismus“, dennoch sei eine Verfassungsänderung als „kluge Vorsorge“ sinnvoll, etwa um die Anzahl der Richter zu verankern.

Stephan Harbarth, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sieht keine konkrete Bedrohung für die Unabhängigkeit seines Gerichts, unterstützt aber in Anbetracht der Attacken auf die Justiz in anderen Ländern die politischen Überlegungen zur Absicherung der Verfassungsgerichtsbarkeit im Grundgesetz. „Es gibt im Augenblick überhaupt keinen Grund zu Aufgeregtheiten oder Alarmismus“, sagte Harbarth Table.Today, dem Podcast von Table.Briefings. Es sei aber „eine Frage kluger Vorsorge“ über eine Verfassungsänderung nachzudenken, etwa die Anzahl der Richterinnen und Richter im Grundgesetz zu verankern. Zurückhaltend reagierte er auf den Vorschlag, die Zweidrittelmehrheit für die Wahl der Richter ins Grundgesetz zu schreiben. Harbarth verwies auf das Problem, dass dadurch eine Sperrminorität begründet werden könnte. „Das schwirrt im Augenblick eine solche Vielzahl an Modellen durch den Raum“, sagte der Verfassungsgerichtspräsident, man werden erst einmal abwarten.

Dem Vorwurf einer gewissen Weltfremdheit, der Karlsruhe etwa nach dem KTF-Urteil gemacht wurde, trat Harbarth entschieden entgegen. „Ich denke nicht, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu weit von der Wirklichkeit entfernt wären“. Mit Blick auf das Urteil zum Klima- und Transformationsfonds sagte er: „Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Schuldenbremse erfunden.“ Aber der Verfassungsgesetzgeber habe eine bewusste Entscheidung getroffen, die Karlsruhe nicht im Nachhinein zu einer zahnlosen machen könne. Auch den Vorwurf, dass sich das Verfassungsgericht zu stark in politische Fragen einmische, hält Harbarth nicht für gerechtfertigt. Die Frage nach dem Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers spiele in allen Beratungen eine große Rolle, versicherte er. Aber wenn es den Vorwurf nicht gebe, so Harbarth, hätte das Verfassungsgericht „seine eigentliche Aufgabe verfehlt, politischer Macht rechtliche Grenzen zu setzen“. Helene Bubrowski

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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