Nach der Rüge des Bundesverfassungsgerichts zur Social-Media-Arbeit der Bundestagsfraktionen haben die Ampel-Fraktionen eine Änderung des Abgeordnetengesetzes angekündigt. Man wolle eine „rechtssichere Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen” schaffen, teilten SPD, Grüne und FDP auf Anfrage der dpa mit. Die Union verwies darauf, dass sie bereits vor einem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt habe. Auf dieser Grundlage sei man offen für Gespräche mit der Ampel für einen fraktionsübergreifenden Konsens, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Patrick Schnieder.
Die Rechnungsprüfer werfen den Fraktionen eine „unzulässige Parteienfinanzierung” vor. Der derzeitige Rechtsrahmen gebe „systemisch bedingt erhebliche Fehlanreize, regelwidrig nicht oder nicht nur über die Tätigkeit der Fraktion zu unterrichten oder direkt für die Partei und Abgeordnete und damit für deren Wiederwahl zu werben”, heißt es in dem Bericht, der Table.Briefings vorliegt. Die Fraktionen erhalten für ihre Arbeit jährlich 140 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt, aus denen sie auch ihre Social-Media-Arbeit finanzieren. Maximilian Stascheit