Rentenkommission: Was Deutschland von anderen Ländern übernehmen könnte

01. März 2026

Rentenkommission: Was Deutschland von anderen Ländern übernehmen könnte. Wie im Vorfeld von Bärbel Bas angekündigt, schaut sich die Kommission die Systeme in unterschiedlichen Staaten an. Schon Thema war Schweden: Dort gibt es kein festes Renteneintrittsalter, sondern ein „Zielalter“ von derzeit 67, das regelmäßig an die Lebenserwartung angepasst wird. Von ihm hängt ab, wann welcher Jahrgang frühestens in den Ruhestand gehen darf. Auch die Höhe der Rente wird auf Grundlage der Lebenserwartung für jeden Jahrgang berechnet. Die Ansprüche verstorbener Personen werden jedes Jahr auf die Überlebenden derselben Kohorte verteilt. Diejenigen, die länger als der Durchschnitt leben, erhalten mehr, als sie selbst angespart haben, die übrigen weniger.

Auch in Dänemark ist der Renteneintritt an die Lebenserwartung gekoppelt. Eine Anpassung erfolgt alle fünf Jahre. Ab 2030 soll das reguläre Eintrittsalter 68 betragen, für die Jahrgänge ab 1971 liegt es dann bei 70. Der SVR Wirtschaft schlug zuletzt eine sogenannte 2:1-Regel vor, die jetzt auch Grünen-Chef Felix Banaszak aufgegriffen hat. Bei einer Verlängerung der Lebenserwartung um 12 Monate würde man acht Monate länger arbeiten und vier Monate länger Rente beziehen. Die Kommission will ihre Vorschläge Ende Juni präsentieren. Wie sich ihre Mitglieder bisher positioniert haben, lesen Sie in der Analyse des Berlin.Table. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 01. März 2026