Rentenkommission: Was sich Deutschland von anderen Ländern abschauen könnte

Schweden, Dänemark, Niederlande, Österreich: Von diesen Staaten können man was lernen, sagte Bärbel Bas. Eine Übersicht.

26. November 2025

Sie schaue sich sehr genau die Modelle in den vier Ländern an, sagte die Arbeitsministerin beim Arbeitgebertag mit Blick auf die geplante Rentenkommission. Aus dort zu findenden Instrumenten, die alle ihre Vor- und Nachteile hätten, könne man für Deutschland vielleicht „ein eigenes, gutes, neues, mutiges System entwickeln“. Die Systeme sind aufgrund einer Vielzahl von Einflussfaktoren nicht leicht miteinander zu vergleichen. Ein kurzer Überblick:

Schweden

Das Land war schon während der Ampel-Zeit mit Blick auf das geplante „Generationenkapital“ immer wieder Thema. Vor allem die FDP sah es als Vorbild mit Blick auf das Thema Kapitaldeckung an. Auch in der aktuellen Debatte verweist die Junge Gruppe der FDP-Abgeordneten in den Landtagen darauf. Allein eine sogenannte Aktienrente nach schwedischem Vorbild sei „in der Lage, die Rente langfristig von der unsicheren demografischen Entwicklung zu befreien und die Finanzierung auf sichere Füße zu stellen“, heißt es in einem Beschluss.

Als Finanzminister besuchte Christian Lindner auch den sogenannten AP7-Fonds, eine Kombination aus einem Aktien- und einem Rentenfonds. Er dient als Standardprodukt für alle, die nicht aktiv in andere Fonds investieren. 2,5 Prozent des Einkommens fließen als obligatorische „Prämienrente“ hier hinein, die Teil der gesetzlichen Versicherung ist. Der AP7-Fonds passt sich auch an das Alter des Versicherten, bei Jüngeren ist der Aktienanteil größer – also mehr Risiko. Das schwedische Modell könne „wertvolle Impulse für eine Weiterentwicklung kapitalgedeckter Elemente im deutschen Alterssicherungssystem geben“, schreibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in einer Analyse.

Dänemark

Berater von Katherina Reiche nannten den nordischen Nachbar in einem Papier aus dem Sommer als Best Practice-Beispiel für die automatische Erhöhung des Renteneintrittsalters mit steigender Lebenserwartung. Es soll bis 2040 schrittweise auf 70 steigen, ab 2030 steigt es schon auf 68. Wer die Voraussetzungen wie 40 Jahre Aufenthaltsdauer im Land zwischen 15 und 67 erfüllt, erhält in Dänemark eine steuerfinanzierte Grundrente – umgerechnet derzeit rund 6.500 Euro im Jahr.

Dazu kommt eine verpflichtende, kapitalgedeckte „Arbeitsmarkt-Zusatzrente“, in die Arbeitgeber- und Arbeitnehmer einzahlen. Viele Beschäftigte haben außerdem über die Tarifverträge der Branchen, in denen sie arbeiten, zusätzlich eine Betriebsrente. Einen aktuellen Vergleich zwischen dem deutschen und dem dänischen System bietet die Kanzlei Graf Kerssenbrock & Kollegen.

Österreich

Hier zahlen neben Angestellten auch Selbstständige und Beamte ein, man hat aber erst nach 15 Jahren Mitgliedschaft Anspruch auf eine Rente – in Deutschland sind es fünf. Der Beitragssatz liegt mit rund 23 Prozent mehr als vier Prozent über dem deutschen, die Arbeitgeber müssen zudem einen größeren Anteil tragen als die Arbeitnehmer. Die durchschnittliche Bruttomonatsrente lag zuletzt mit gut 1.600 Euro rund 500 Euro über der hierzulande.

Dafür muss sie voll versteuert werden, in Deutschland hängt das vom Jahr des Rentenbeginns ab – erst ab 2058 sollen es allerdings auch hier 100 Prozent sein. Fast die Hälfte des Rentenunterschieds lässt sich durch den höheren Beitragssatz und die in Österreich höheren Bundesmittel erklären, schreiben zwei DRV-Experten in einem Beitrag für die Fachzeitschrift Wirtschaftsdienst.

Niederlande

Auch die Niederlande haben eine steuerfinanzierte Grundrente, für die man bestimmte Voraussetzungen wie mit Blick auf die Aufenthaltsdauer im Land erfüllen muss. Wegen dieser flächendeckenden Absicherung, die für Alleinstehende 70 Prozent des Nettomindestlohns (rund 1.200 Euro) beträgt, gilt Altersarmut als deutlich kleineres Problem als in Deutschland.

Dazu kommt eine ebenfalls sehr verbreitete kapitalgedeckte Vorsorge auf betrieblicher Ebene auf Basis von Tarifverträgen. Wie in Dänemark ist das Rentenalter an die Lebenserwartung gekoppelt, das Eintrittsalter beträgt derzeit 67 Jahre. Details zum Rentensystem in den Niederlanden und anderen europäischen Ländern gibt es in der jährlichen OECD-Veröffentlichung Pensions at a Glance.

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Letzte Aktualisierung: 26. November 2025