Bei Alleinstehenden reicht in vielen Fällen ein Bruttolohn von 1.360 Euro, um nicht auf Bürgergeld angewiesen zu sein. Das zeigt eine Auswertung des Sozialrechtsexperten Johannes Steffen. Seine interaktive Grafik weist die „Bruttolohnschwellen“ für verschiedene Familienkonstellationen in allen 400 Landkreisen und kreisfreien Städten der Republik aus.
Zur Vermeidung des Bürgergeld-Bezugs haben Menschen, die wenig verdienen, Anspruch auf Wohngeld; Alleinerziehende zusätzlich auf Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag. Bei ihnen reicht im Fall von zwei minderjährigen Kindern ab 14 Jahren vielerorts ein Bruttoeinkommen von 600 Euro. Viele Anspruchsberechtigte beantragen ihnen zustehende Leistungen allerdings nicht – oft aus Unwissen, Scham oder weil ihnen der Vorgang zu kompliziert erscheint. Okan Bellikli