News
Erscheinungsdatum: 18. April 2024

Prozess gegen Björn Höcke: AfD mit Zerfaserungsstrategie

Im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke versuchten die Verteidiger zu Beginn eine Verzögerungsstrategie. Gänzlich erfolglos war diese nicht. Dem AfDler wird vorgeworfen, von der Herkunft der SA-Losung „Alles für Deutschland“ gewusst zu haben. Höcke soll diese bei einer Rede im Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt 2021 verwendet haben.

Die Verteidiger von AfD-Schlüsselfigur Björn Höcke haben zum Auftakt in Halle alles darangesetzt, die Verhandlung zu verzögern oder sogar zum Stillstand zu bringen. Bis Prozessbeginn hatten sie so oft gewechselt, dass ein Teil des Verfahrens entfallen musste – Begründung: Die neuen Verteidiger hätten zu wenig Zeit, sich vorzubereiten. Deshalb geht es in Halle nur noch um Merseburg, wo Höcke 2021 die verbotene SA-Parole „Alles für Deutschland“ gesagt hat – und sich damit mutmaßlich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig machte. Gera, wo er die Losung 2023 wiederholte, wird vorerst nicht mit verhandelt.

Die Verteidiger forderten einen digitalen Prozess. Das begründeten sie unter anderem damit, dass der Star der Rechtsextremen ein Opfer von Anfeindungen sei und Opferverbände dazu rieten, Opfer nicht durch Anwesenheit vor Gericht zu belasten – die Staatsanwaltschaft entgegnete, dass es sich dabei eher um Opfer von sexueller Gewalt handle.

Nach einer Reihe abgelehnter Beschwerden forderte Verteidiger Ulrich Vosgerau, den Prozess direkt zu vertagen, er müsse als Sachverständiger zu einem Termin im sächsischen Landtag fahren. Vosgerau gehörte zu den Teilnehmern des Treffens bei Potsdam, über das Correctiv berichtete.

Gänzlich erfolglos blieb die Verteidigungs-Strategie nicht. Erst nach der Mittagspause konnte die Staatsanwaltschaft die Klageschrift verlesen. Am Ende musste Deutschlands wohl radikalster Spitzenpolitiker am ersten Prozesstag nicht mehr als Name und Wohnort preisgeben. Aus Verteidigersicht könnte die altbekannte Verschleppungsstrategie aufgegangen sein.

Allerdings beantragte die Staatsanwaltschaft schon jetzt zusätzlich Prozesstage; derzeit sind nur vier angesetzt. Richter Jan Stengel ermahnte Höcke, er müsse zu allen Terminen erscheinen, „sonst gibt’s Ärger“. Das wiederum könnte Thüringens AfD-Chef so viel Zeit rauben, dass es dem Landtagswahlkampf schadet; wenn auch vielleicht nicht so sehr wie ein Urteil. Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch stellte in Aussicht: „Für den Fall, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt werden würde, könnte das Gericht ihm die Amtsfähigkeit und das passive und aktive Wahlrecht absprechen.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
Teilen
Kopiert!