Justizministerium: Verdacht auf Ämterpatronage. Im Bundesjustizministerium herrscht Verärgerung über die Beurteilungspraxis an der Hausspitze. Am Montag berichtete der Personalrat in einem Schreiben an alle Mitarbeiter des Hauses von seinem Verdacht, dass die Regeln bei der jüngsten Beurteilungsrunde nicht eingehalten worden seien. „Die vorgelegten Daten lassen uns fragend zurück“, heißt es in dem Schreiben, das Table.Media vorliegt.
Mehr als ein Dutzend Beamte stiegen rasch auf. Aus dem Notenspiegel, der kürzlich im Intranet des Ministeriums veröffentlicht wurde, ergibt sich im Zusammenspiel mit den Hausmitteilungen, dass insgesamt 13 Beamte bereits kurz nach ihrer Beförderung zum Referatsleiter von der Besoldungsstufe A15 auf die Stufe A16 angehoben wurden. Das lässt darauf schließen, dass in diesen Fällen von den üblichen Regeln zur Beurteilung abgewichen wurde. Diese sehen vor, dass Referatsleiter, die in ihrer neuen Funktion erstmals beurteilt werden, die Note D bekommen. Für eine Beförderung auf A16 ist aber die Note C erforderlich. Im Justizministerium sind die Noten diesen Regeln zufolge quotiert: 50 Prozent bekommen ein D, vierzig Prozent ein C, zehn Prozent ein B, ein A bekommt so gut wie niemand.
FDP-nahe Mitarbeiter sollen profitiert haben. Beamte des Justizministeriums äußerten Table.Media gegenüber den Verdacht, dass von den Regelabweichungen vor allem Beamte im Leitungsbereich profitierten, darunter solche, die zusammen mit Minister Marco Buschmann ins Haus gekommen seien und vorher für die FDP-Fraktion gearbeitet hätten. Der Verdacht soll in internen Runden thematisiert worden sein. Die Hausleitung soll dem Vernehmen nach darauf verwiesen haben, dass die Mitarbeiter im Leitungsbereich besonders qualifiziert seien. Allerdings sind die Anforderungen für eine Anstellung im Ministerium insgesamt hoch. Den Punkt greift der Personalrat in seinem Schreiben auf: In einem Justizministerium sei Pflichterfüllung nicht als Ausnahme, sondern als Voraussetzung der Tätigkeit anzusehen. „Umso schwerer wiegt es unserer Ansicht nach, dass dies für manche Erst-, Zwischen- und Zweitbeurteiler im Haus anscheinend nicht gilt.“
Das Bundesjustizministerium will sich zu den Vorgängen nicht äußern. Auf Nachfrage von Table.Media heißt es: „Ich muss um Verständnis bitten, dass wir Personalangelegenheiten wie üblich nicht kommentieren.“ Der Sprecher beteuert, dass alle für die Beurteilung geltenden Regeln eingehalten würden und worden seien.