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Erscheinungsdatum: 21. Februar 2024

Parlamentarisches Kontrollgremium: Hahn klagt gegen Ausschluss

Nachdem sich die Linksfraktion im Dezember auflöste, sollte ein Abgeordneter der Partei aus einem Kontrollgremium ausgeschlossen werden. Er reicht dagegen nun Klage ein.

Der Linken-Abgeordnete André Hahn hat ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Darin wendet er sich gegen seinen Ausschluss aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) nach Auflösung der Linksfraktion am 6. Dezember 2023.

Dem Gremium, dem die Kontrolle der Geheimdienste obliegt, gehört Hahn seit 2013 an. In dem Schreiben, das Table.Media vorliegt, kritisiert der Linke, dass er bislang „ keine förmliche Information dazu erhalten habe, weder von der Bundestagspräsidentin noch von der Bundestagsverwaltung, also keinen Bescheid, keinen Beschluss, kein Protokoll irgendeiner Entscheidung “. Er sei vom Vorsitzenden des Gremiums, Konstantin von Notz, nicht mehr eingeladen worden, und die Bundestagsverwaltung habe Verschlusssachen zurückgefordert.

Die Mitglieder des PKGr werden vom Bundestag mit Kanzlermehrheit gewählt. Einzelheiten werden in einem eigenen Gesetz geregelt, eine Abwahl ist nicht vorgesehen. Allerdings verliert ein Abgeordneter seine Mitgliedschaft, wenn er aus dem Bundestag oder seiner Fraktion ausscheidet (§ 2 (4) PKGrG). Inwiefern die Auflösung einer Fraktion auch darunter fällt, ist nicht klar definiert. Auch bei Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau hatte es eine Debatte um ihren Posten gegeben – sie durfte ihr Amt behalten. Die Unionsfraktion bemüht sich bereits, Fakten zu schaffen. Für Donnerstag hat sie die Wahl eines neuen Mitglieds des PKGr auf die Tagesordnung gesetzt.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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