Paketbranche: BMAS zweifelt an Länderforderungen. Das Bundesarbeitsministerium sieht die Forderung der Arbeitsministerkonferenz, Werkverträge in der Paketbranche zu verbieten, skeptisch. Wegen des Eingriffs in die unternehmerische Freiheit sei so etwas „nur unter engen Voraussetzungen verfassungsfest zu rechtfertigen“, teilte das BMAS Table.Media mit. Ein Ende von Werkverträgen würde bedeuten, dass Unternehmen Tätigkeiten wie die Paketzustellung nicht mehr an Subunternehmen auslagern können, in denen häufig schlechtere Arbeitsbedingungen herrschen.
Das BMAS verweist auf zwei Vorhaben, die für Verbesserungen sorgen sollen. Eine „Verordnung für gute Arbeit bei der Paketzustellung“ befindet sich derzeit in der Verbände- und Länderbeteiligung, der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Modernisierung des Postrechts wiederum steht für nächste Woche auf der Tagesordnung des Kabinetts. Es würde Subunternehmen dazu verpflichten, sich in ein zentrales Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur einzutragen. Zudem müssten Unternehmen dann regelmäßig überprüfen, welche Arbeitsbedingungen bei ihren Subunternehmern herrschen.
Am Mittwoch berät das Kabinett über einen Bericht zum Thema. Es geht um eine Evaluation des seit 2019 geltenden Paketboten-Schutz-Gesetzes. Dieses sieht vor, dass Firmen haften müssen, wenn von ihnen beauftragte Subunternehmer keine Sozialbeiträge entrichten. Es gab aber Lücken, die sogenannte Nachunternehmerhaftung gilt außerdem nur bis 2025. Im neuen Bericht wird dafür plädiert, sie zu entfristen.