2023 hatten alleinstehende Bürgergeld-Empfänger gut 400 Euro weniger als für den Erhalt ihrer Kaufkraft nötig. Das zeigen unveröffentlichte Zahlen der Ökonomin Irene Becker. Grundlage ihrer Berechnungen ist die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Paaren mit zwei Kindern ab 14 Jahren standen laut Becker sogar mehr als 1.450 Euro zu wenig zur Verfügung. 2023 hatte sie solche Berechnungen auch für den DGB vorgenommen.
Die Forscherin sieht einen Rechtsverstoß. Das Bundesverfassungsgericht verlangt vom Gesetzgeber, „zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen“. Für 2024 geht Becker bei Familien von einer Überdeckung in Höhe von 520 Euro aus, bei Singles in Höhe von 145 Euro. Grund: die gesunkene Inflation. Der Regelbedarf ist in sechs Stufen unterteilt. Alleinstehende erhalten derzeit 563 Euro, Kinder bis fünf Jahre 357 Euro. Alle fünf Jahre wird der Satz auf Basis einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe neu berechnet und jährlich an die Lohn- und Inflationsentwicklung angepasst. Die Berechnungsgrundlage sorgt schon länger für Kritik.