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Erscheinungsdatum: 25. Februar 2024

Mindestlohngesetz: Arbeitszeiterfassung bleibt umstritten

Zwischen Arbeits- und Finanzministerium herrscht Uneinigkeit über die Arbeitszeiterfassung. Das BMAS wirft dem BMF vor, die geplante Novelle beim entsprechenden Mindestlohngesetz zu bremsen.

Arbeits- und Finanzministerium sind sich uneins über die Einführung einer manipulationssicheren Arbeitszeiterfassung. BMAS-Staatssekretärin Lilian Tschan sagte bei einer Veranstaltung von DGB und Friedrich-Ebert-Stiftung, das BMF bremse beim entsprechenden Mindestlohngesetz. Das Haus von Christian Lindner wollte den Vorwurf nicht kommentieren. Das Ressort von Hubertus Heil teilte mit, beide Ministerien prüften derzeit, ob die Entwicklung einer für die Arbeitgeber kostengünstigen Zeiterfassung möglich ist. Hintergrund ist die Befürchtung, dass kleine und mittelständische Unternehmen übermäßig belastet werden könnten.

Schon länger ist eine Novelle des Arbeitszeiterfassungsgesetzes geplant. Das BMAS hatte nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) 2022 bereits im April 2023 einen Entwurf vorgelegt. Auch der befindet sich noch in der Abstimmung. Das BAG hatte entschieden, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen müssen. Der Beschluss ging zurück auf ein entsprechendes Urteil des EuGH von 2019. Die FDP stoppte das Gesetz zuletzt, weil sie im Gegenzug flexiblere Arbeitszeiten fordert. Die Ampel hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, entsprechende Möglichkeiten zu schaffen.

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025

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