News
Erscheinungsdatum: 28. April 2024

Klimaschutzgesetz: Scharfe Kritik auch von Grünen-Abgeordneten

Das Klimaschutzgesetz steht kurz vor der Abstimmung, Unionspolitiker kritisieren die Abschaffung verbindlicher Sektorziele. Unions-Vize Jung wirft den Grünen vor, das Gesetz zu entkernen.

Es war eine Debatte mit vertauschten Rollen: Vor der Abstimmung über das Klimaschutzgesetz haben Politiker der Union deutliche Kritik an der Abschaffung der verbindlichen Sektorziele geübt. Mit dieser „Entkernung“ des Gesetzes verspielten die Grünen ihre klimapolitische Glaubwürdigkeit, kritisierte Unions-Vize Andreas Jung. „Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass Sie als Grüne da zustimmen – und dass sie das auch noch schönreden.“ Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge hatte die Novelle zuvor als „Kompromiss“ bezeichnet, diesen aber wortreich verteidigt.

Dabei sprach Dröge aber nur für einen Teil ihrer Partei. Mindestens elf Abgeordnete – darunter sämtliche Mitglieder der von Stefan Gelbhaar geleiteten Arbeitsgruppe Mobilität, die Klimaexpertinnen Lisa Badum und Kathrin Henneberger sowie die Parteilinken Anton Hofreiter, Canan Bayram und Jamila Schäfer – veröffentlichten persönliche Erklärungen, in denen sie darstellten, warum sie der Gesetzesänderung nicht zustimmen könnten. „Diese Novelle des Klimaschutzgesetzes macht die Erfüllung der Klimaziele schwieriger“, schreibt etwa Badum. Hofreiter kritisierte unter Anspielung auf Volker Wissing, die Änderung sende die „gefährliche Botschaft aus, dass für Minister, die sich nicht an geltendes Recht halten, einfach die Gesetze geändert werden“.

Enthaltungen oder Nein-Stimmen aus der Grünen-Fraktion gab es trotz dieser Erklärungen nicht. Stattdessen blieben die Kritikerinnen und Kritiker der Abstimmung fern, teils verließen sie den Plenarsaal unmittelbar davor. Als Grund dafür wurde angegeben, dass die Union – wohl mit Rücksicht auf den am Freitag startenden FDP-Parteitag – keine namentliche Abstimmung beantragt hatte. Bei einfachen Abstimmungen, bei denen sehr viel weniger Abgeordnete anwesend sind, ist von der Fraktionsmeinung abweichendes Stimmverhalten unüblich, um die Mehrheit nicht zu gefährden; stattdessen sei es dann „Gepflogenheit, eine persönliche Erklärung abzugeben“, erklärte Badum gegenüber Table.Briefings.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
Teilen
Kopiert!