Kindergrundsicherung: Richter kritisiert Hürden für Familien. Der scheidende Präsident des Bundessozialgerichts geht davon aus, dass die Kindergrundsicherung zu vielen Rechtsfragen führen wird. Im schlimmsten Fall müssten Eltern drei unterschiedliche Rechtswege beschreiten, „um irgendwo, irgendwann, irgendwie zu ihrem Recht zu kommen“, sagte Rainer Schlegel zu Table.Media. Hintergrund sind Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Das kann dazu führen, dass je nachdem Finanz-, Verwaltungs- oder Sozialgerichte zuständig sind. Als verwirrend stuft Schlegel auch die Einführung neuer Begriffe wie „Familiengemeinschaft“ ein, bei denen der Unterschied zu bestehenden Begriffen wie „Bedarfsgemeinschaft“ auf den ersten Blick nicht klar sei. Für Familien werde es dadurch insgesamt schwieriger, nicht einfacher. Wo der Richter sonst noch Änderungsbedarf in der Arbeits- und Sozialpolitik sieht, lesen Sie im Interview von Okan Bellikli.