Haushalt III: Was die SPD hinnehmen musste. Die Sozialdemokraten waren mit sich, der Welt und dem Kompromiss zufrieden. Entsprechend entspannt, wenn auch durchaus munter, verlief die Fraktionssitzung. Die Versuche insbesondere der FDP, die Rente mit 63 oder die Kindergrundsicherung anzutasten, blieben Versuche. „Ich habe sichergestellt, dass es beim Sozialstaat keine Kürzungen gibt“, sagte der Kanzler. Im Budget von Lisa Paus wird tatsächlich nichts gekürzt, bei Hubertus Heil in homöopathischem Umfang schon: Die Einschnitte beim Bürgergeld – der monatliche Bonus in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an einer Weiterbildung entfällt künftig – erschienen den Genossen denn auch tolerierbar. 250 Millionen Euro sollen sich dadurch einsparen lassen.
Die übrigen Annahmen im Sozialbereich grenzen eher an Luftbuchungen. Die schnellere Vermittlung von Ukrainern in den Arbeitsmarkt soll 500 Millionen Euro erbringen, beim Bundeszuschuss für die Rente entfallen 600 Millionen Euro, ohne dass sich für die Rentner etwas ändern soll, und auch eine Neueinschätzung der Zinsbelastung soll Hunderte Millionen von Euro sparen. Eher betroffen ist der Wohnungsbau. Zwar nicht über den regulären Etat von Ministerin Klara Geywitz, aber die Zuschüsse für serielles Bauen sollen genau so gekürzt werden wie Tempo-Boni für den schnelleren Einbau von Wärmepumpen oder das Dämmen von Häusern wieder gestutzt wurden. Bescheidener Trost: Die Förderung von Wohneigentum bleibt immerhin erhalten.
Offen ist die Förderung des Wiederaufbaus im Ahrtal – auch in NRW. Die Regierung will das Sondervermögen mit 2,7 Milliarden Euro, die dafür ausgewiesen sind, auch 2024 über die Erklärung einer Notlage begründen. Und sie will dafür möglichst die CDU gewinnen. Der Hintergedanke liegt auf der Hand: Eine Union, die mitzieht und die in NRW womöglich davon profitiert, wird kaum erneut das Bundesverfassungsgericht anrufen, um auch dieses Sondervermögen zu kippen. Nun ergeht erst einmal ein Prüfauftrag, ob ein Sondervermögen Ahrtal verfassungsfest begründet werden kann. Klare Aussage des BMF: „Wir wollen keine verfassungsrechtlichen Risiken eingehen.“