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Erscheinungsdatum: 21. Mai 2024

Haftbefehl gegen Netanjahu und Sinwar: ECCHR fordert deutsche Unterstützung

Andreas Schüller vom ECCHR fordert deutsche Unterstützung für die Haftbefehle des ICC. Die Bundesregierung mahnt an, das Gericht solle die Sachverhalte differenzierter betrachten.

Die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) fordert die Bundesregierung auf, die Anträge auf Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu und Hamas-Führer Jahia Sinwar zu unterstützen, sagte Andreas Schüller vom ECCHR zu Table.Briefings. Die Bundesregierung solle so agieren, „wie sie es auch in anderen Fällen in der Vergangenheit als zweitgrößter Geldgeber des Internationalen Strafgerichtshof immer getan hat“. Der Chefankläger des ICC in Den Haag, Karim Khan, wirft Netanjahu, dessen Verteidigungsminister Joaw Galant sowie der Hamas-Spitze Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie das Aushungern von Zivilisten als Kriegsmittel vor. Am Montag hatte Khan die Gründe für seinen Antrag aufgelistet.

Deutschland kritisiert die Haftbefehle. Das Auswärtige Amt kritisierte am Montagabend, dass mit der gleichzeitigen Beantragung der Haftbefehle für einen Hamas-Führer und israelische Amtsträger „der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung“ entstanden sei. Das Gericht habe unterschiedliche Sachverhalte zu bewerten. Die Hamas-Führer verantworteten „ein barbarisches Massaker, bei dem am 7. Oktober in Israel Männer, Frauen und Kinder auf brutalste Weise gezielt ermordet, vergewaltigt und verschleppt wurden.“ Sie halte weiterhin Geiseln „unter unsäglichen Bedingungen“ gefangen, greife Israel mit Raketen an und missbrauche die Zivilbevölkerung in Gaza „als menschliche Schutzschilde.“ Die israelische Regierung habe das Recht und die Pflicht, ihre Bevölkerung davor zu schützen. Klar sei, „dass dabei das humanitäre Völkerrecht mit all seinen Verpflichtungen gilt.“

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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