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Erscheinungsdatum: 24. März 2024

Hafeninfrastruktur: Bund darf unter Bedingungen mitfinanzieren

Der Wissenschaftliche Dienst hat die Möglichkeit einer Hafenkomponente untersucht. Die Experten sehen eine Fördermöglichkeit für den Bund, wenn diese auch Ziele aus dem eigenen Kompetenzbereich beinhalten.

Der Bund kann sich unter bestimmten Bedingungen an der Finanzierung der Hafeninfrastruktur beteiligen. Zu diesem Ergebnis kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in einem aktuellen Bericht, der Table.Briefings vorliegt. Darin haben die Wissenschaftler die Möglichkeit einer „Hafenkomponente“ untersucht, die ähnlich wie bereits bestehende Regelungen zur Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente im Windenergie-auf-See-Gesetz einen festen Prozentsatz von Einnahmen aus Ausschreibungen für Windkraftanlagen auf See für die Verbesserung der Hafeninfrastruktur vorsehen würde.

Für die Finanzierung der Häfen sind in Deutschland grundsätzlich die Länder zuständig. Daher ist eine Erhöhung der bisher auf 38,3 Millionen Euro pro Jahr begrenzten Fördermittel des Bundes dem Bericht zufolge durch eine einfache Gesetzesänderung nicht möglich. Allerdings sehen die Experten Fördermöglichkeiten für den Bund, wenn diese auch Ziele aus dem eigenen Kompetenzbereich beinhalten. So seien im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) für 2024 Ausgaben zur Verbesserung der Landstromversorgung in deutschen Häfen vorgesehen, bei der die Verantwortung des Bundes aus dessen Zuständigkeit für den Klima- und Umweltschutz abgeleitet wird. Maximilian Stascheit

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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