Diesel-Pkw: Forscher fechten Schadenersatzpflicht an. Führende Forscher im Fahrzeug- und Motorenbau widersprechen in einer Stellungnahme Urteilen deutscher Gerichte zur Abschalteinrichtung „Thermofenster“ bei älteren Diesel-Pkw. Die Rechtsprechung verstoße letztlich „gegen naturwissenschaftliche und ingenieurtechnische Fakten“, heißt es in einer Stellungnahme der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Kraftfahrzeug- und Motorentechnik, die Table.Media vorliegt. Weil die Thermofenster technisch seinerzeit notwendig gewesen seien, sprechen die Wissenschaftler den Besitzern von neun Millionen älteren Diesel-Pkw der Schadstoffnorm Euro 5 einen Anspruch auf Schadenersatz durch die Hersteller ab. Unterzeichnet wurde die Stellungnahme von 38 Professoren in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wie die Thermofenster funktionieren und weshalb sie seit Jahren Gegenstand vor Gericht sind, lesen Sie in der Analyse von Markus Grabitz im Europe.Table.