Richterinnen und Richter mit extremistischen Einstellungen sollen künftig leichter aus dem Dienst entfernt werden können. Am Donnerstag stimmt der Bundestag über eine Anpassung des Bundesverfassungsgerichts-Gesetzes ab; eine Mehrheit gilt als sicher. Bisher muss der Bundestag innerhalb von zwei Jahren nach dem Verstoß eines Bundesrichters einen Antrag auf Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand stellen. Künftig sollen es fünf Jahre sein. Wenn es um einen Verstoß im Amt geht, soll sich die Frist von sechs Monaten auf ein Jahr erhöhen. Das Gleiche gilt für Landtage mit Landesrichterinnen und -richtern. Bisher ist es weder auf Bundes- noch auf Landesebene jemals zu einer erfolgreichen Richteranklage gekommen, was nach Experten-Einschätzung auch an den Fristen hängt.
Den Anstoß hatte Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) gegeben. Ihre Initiative ist Teil eines Maßnahmenkatalogs „für ein entschlossenes Vorgehen gegen Extremistinnen und Extremisten im Öffentlichen Dienst “, den Sachsens Justizministerium infolge der „Causa Maier“ erarbeitet hat. Vorausgegangen war der Versuch des früheren AfD-„Flügel“-Mannes, Jens Maier, der nach seiner Niederlage bei der Bundestagswahl in den Richterdienst zurückkehren wollte. Meier beantragte seine Versetzung in den Ruhestand – mit Erfolg, aber Maier erhält weiter seine Bezüge. Bei einer erfolgreichen Richterklage entfallen diese. „Verfassungsfeinde haben auf der Richterbank nichts verloren“, so Katja Meier zu Table.Media. „Wir benötigen dringend effektive Mittel zur Verteidigung des Rechtsstaats.“