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Erscheinungsdatum: 09. April 2024

Bundestag: Mitarbeiter dürfen private E-Bikes nicht aufladen

Mitarbeiter des Bundestags dürfen den Strom nur zu dienstlichen Zwecken nutzen, heißt es in einer Hausmitteilung. Das Laden von privaten Elektrofahrgeräten ist damit verboten.

Per Hausmitteilung verweist die Bundestagsverwaltung darauf, dass Strom nur zu dienstlichen Zwecken entnommen werden dürfe. Das Lade-Verbot gelte auch für privat genutzte E-Autos, E-Bikes und Scooter. Wer den „aktuellen Anlass“ geboten hat, verrät die Verwaltung nicht, versucht aber, dem Appell eine gewisse Nachdrücklichkeit zu verleihen: „Es wird darauf verwiesen, dass eine Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot ggf. arbeits- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.“

Ausgenommen von dem Verbot: Kaffee- und Teemaschinen, Wasserkocher mit Abschaltautomatik, Ventilatoren und Mikrowellen – aber nur, wenn sie nicht grillen oder heißlüften können.

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025

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