Per Hausmitteilung verweist die Bundestagsverwaltung darauf, dass Strom nur zu dienstlichen Zwecken entnommen werden dürfe. Das Lade-Verbot gelte auch für privat genutzte E-Autos, E-Bikes und Scooter. Wer den „aktuellen Anlass“ geboten hat, verrät die Verwaltung nicht, versucht aber, dem Appell eine gewisse Nachdrücklichkeit zu verleihen: „Es wird darauf verwiesen, dass eine Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot ggf. arbeits- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.“
Ausgenommen von dem Verbot: Kaffee- und Teemaschinen, Wasserkocher mit Abschaltautomatik, Ventilatoren und Mikrowellen – aber nur, wenn sie nicht grillen oder heißlüften können.