Bürgergeld: Jobcenter für Verschärfung. In der Debatte um schärfere Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger erhält Arbeitsminister Hubertus Heil Unterstützung vom Bundesnetzwerk Jobcenter. „Einige wenige reduzieren durch ihr Verhalten merklich die Akzeptanz des Unterstützungssystems in der Gesellschaft“, sagte Stefan Graaf, Sprecher des Netzwerks und Geschäftsführer des Jobcenters StädteRegion Aachen, zu Table.Media. Die Zahl der von Regelsatz-Komplettstreichungen möglicherweise betroffenen Leistungsberechtigten schätzt Graaf auf ein bis drei Prozent. Der Staat müsse von allen Empfängern Anstrengungsbereitschaft einfordern dürfen, damit sie ihre Hilfsbedürftigkeit etwa durch Aus- und Weiterbildung beenden oder verringern.
Bei „nachhaltiger Arbeitsverweigerung“ sollen Empfänger bis zu zwei Monate lang kein Bürgergeld erhalten. Das geht aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für ein zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz hervor. Der Plan, der noch im Kabinett abgestimmt werden muss, soll 170 Millionen Euro pro Jahr einsparen. 20 Millionen Euro davon würden in die Kommunen fließen. Vorgesehen ist zudem die Abschaffung des „Bürgergeld-Bonus“ in Höhe von 75 Euro monatlich für die Teilnahme an Weiterbildungen. Graaf kritisiert dies. Das sei „keine verlässliche Politik“, da die Förderung erst im Juli eingeführt wurde. Wichtig sei im Übrigen auch, die Arbeitsanreize durch höhere Löhne zu erhöhen und den Bezug von Leistungen zu vereinfachen – so wie im „Deutschland-Pakt“ vorgesehen.
Die Grünen geißeln die Debatte um die Sanktionen als populistisch. „Sie stigmatisiert und stellt alle Erwerbslosen unter Generalverdacht“, sagt Fachpolitikerin Beate Müller-Gemmeke. Eine verfassungsgemäße Regelung werde wegen hohen Aufwands zudem nicht zu relevanten Einsparungen führen. Das Bundesverfassungsgericht setzt enge Grenzen für eine komplette Streichung der Sozialleistung. Derzeit dürfen Jobcenter maximal 30 Prozent drei Monate lang kürzen.