Die Bundesregierung plant über das Bürokratieentlastungsgesetz IV offenbar keine weiteren steuerpolitischen Entlastungsmaßnahmen. Das geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor, die Table.Briefings vorliegt. Demnach sind keine Veränderungen bei der Gewerbesteuer geplant. Die Prüfung für eine Verbesserung der Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern sei „nicht abgeschlossen“, heißt es in dem Schreiben von Finanzstaatssekretär Florian Toncar (FDP).
Nicht beziffern konnte das Ministerium, wie hoch der bürokratische Aufwand für Unternehmen durch die Schriftformoption bei der Riester-Rente ist oder wie lange die steuerliche Aufbewahrungspflicht von Belegen in anderen EU-Staaten. Der steuerpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Sebastian Brehm, sagte Table.Briefings: „Die Antworten der Bundesregierung offenbaren eine gefährliche Uninformiertheit. Die Regierung sollte wissen, in welchem europäischen Rechtskontext sie agiert.“ Insgesamt sei der vorliegende Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes zu unambitioniert. Michael Bröcker