Nach Ansicht der Sozialrechtsprofessorin Constanze Janda verstößt eine zweimonatige Streichung des Regelsatzes für schwarzarbeitende Bürgergeld-Empfänger gegen die Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass die Kürzung des Existenzminimums „zulässig ist, wenn die Leistungsberechtigten nicht an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit mitwirken, weil sie die Aufnahme einer Arbeit ablehnen“, sagte Janda Table.Briefings.
Das treffe bei Schwarzarbeit nicht zu. Zudem werde in dem Fall, dass jemand erwischt wird, ohnehin das zu viel gezahlte Bürgergeld gekürzt. „Daher ist es unverhältnismäßig, noch eine zusätzliche Sanktion einzuführen“, so Janda. Denn da Betrug unter Strafrecht fällt, gebe es schon außerhalb des Sozialrechts eine Bestrafung. Janda ist Mitglied des Sozialbeirats, der Regierung und Parlament berät.