Bürgergeld: Manche Ukrainer melden sich nicht ab. In mehreren Fällen haben sich Bürgergeld-Empfänger aus der Ukraine bei Heimfahrten nicht wie vorgeschrieben behördlich abgemeldet. Wenn die Abwesenheit bekannt werde, „werden die notwendigen Schritte inklusive Prüfung des Leistungsmissbrauchs vorgenommen“, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) Table.Media. Ein systematischer Missbrauch sei nicht bekannt, aber Jobcenter-Mitarbeitende hätten gemeldet, dass manchen nicht bewusst gewesen sei, dass sie sich melden müssen. Daher habe man präventiv Kontakt zu Vereinen und Organisationen aufgenommen, um Betroffene über ihre Pflichten und mögliche Konsequenzen zu informieren, so die BA. Genaue Zahlen oder Schätzungen gibt es demnach nicht.
Ukrainerinnen und Ukrainer müssen bestimmte Vorgaben beachten. Für eine Dauer von bis zu drei Wochen pro Jahr können sie in ihre Heimat reisen und bekommen weiter Bürgergeld gezahlt, wenn das Jobcenter der Abwesenheit zugestimmt hat. Liegt die Reisedauer zwischen drei und sechs Wochen, bekommen sie nur für drei Wochen Geld. Dauert die Reise länger als sechs Wochen, erhalten sie in der Regel kein Bürgergeld mehr und müssen es nach ihrer Rückkehr neu beantragen. Das Jobcenter muss in jedem Fall vor der Ausreise informiert werden. Der BA liegen eigenen Angaben zufolge keine Berichte über ukrainische Personen vor, die Bürgergeld beziehen und sich dauerhaft wieder in ihrem Heimatland aufhalten.