Eine Auswertung der Universität Duisburg-Essen zeigt, dass sich der Regelsatz nicht überproportional entwickelt hat. Der in der politischen Debatte als „massiv“ dargestellte Anstieg 2023 sei „lediglich eine Erhöhung, die den Preisanstieg ausgleicht“. Demnach zeigt die Statistik, dass die Entwicklung der Regelbedarfe in der Vergangenheit hinter der von Löhnen und Preisen zurückgeblieben ist. Von 2021 auf 2022 war der Regelsatz für Alleinstehende um nur drei Euro auf 449 Euro gestiegen.
2023 waren es 53 Euro mehr (auf 502 Euro), 2024 dann 61 Euro mehr (auf 563 Euro). Erst mit der letzten Erhöhung wurde er an die Nettogehälter von 2023 angeglichen. Eine Angleichung an die von 2024 sei nicht zu erwarten, da diese in noch unbekannter Höhe steigen würden. Öffentliche Diskussionen zum Thema werden „regelmäßig ohne diesen Kontext geführt“, so das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität. Okan Bellikli