BRH: Nachtragshaushalt 2023 „äußerst problematisch“. Der Bundesrechnungshof hält die nachträgliche Korrektur des Bundeshaushalts 2023 für verfassungsrechtlich überaus riskant. Das geht aus einer fünfseitigen Stellungnahme des BRH für die Anhörung des Haushaltsausschusses zum Nachtragshaushalt 2023 an diesem Dienstag hervor. Bei korrekter Auslegung der Schuldenregel werde die Obergrenze „auch mit dem beabsichtigten Nachtragshaushalt 2023 immer noch um 14,3 Milliarden Euro und damit weiterhin deutlich überschritten“, heißt es darin. Deshalb sei die Konstruktion des Haushalts 2023 „äußerst problematisch“.
Die Rechnungsprüfer monieren die laxe Auslegung der Verfassung. Denn entgegen dem Wortlaut von Artikel 115 Absatz 2, Satz 6 Grundgesetz sei die Kreditobergrenze nicht aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages, sondern ohne einen Beschluss des Parlaments überschritten worden. Eine Prüfung der Erforderlichkeit der Kreditaufnahme durch das Parlament sei „von vorne herein ins Leere“ gelaufen.
Zudem kritisiert der BRH die retrospektive Erklärung der Notlage. Nach Ansicht der Rechnungsprüfer steht die nachträgliche Legitimation bereits aufgenommener Kredite dem Verfassungswillen entgegen. Eine Legitimation bereits getroffener Entscheidungen könnte „mit dem parlamentarischen Budgetrecht in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise in Konflikt stehen“. Vor allem würden die Kredite „für sämtliche der Schuldenregel unterfallenden Sondervermögen“ nicht in die Berechnung „des nach der Schuldenregel Zulässigen“ einbezogen. Fazit: Die Regierung hat erneut getrickst, und der Bundestag ist drauf und dran, dem Kunstgriff wieder seinen Segen zu geben. Die Stellungnahme endet mit der Mahnung, „sicherzustellen, dass die Planung des Haushalts 2024 über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben sein sollte“.