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Erscheinungsdatum: 07. Mai 2024

Berliner Hochschulgesetz: Welche Verschärfungen kommen

Vorstellung der neuen SPD Senatoren - Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Ina Czyborra im Abgeordnetenhaus in Berlin am 24. April 2023. Vorstellung Senatoren SPD im Abgeordnetenhaus *** Presentation of the new SPD Senators Science, Health, Care and Equality Ina Czyborra in the House of Representatives in Berlin on 24 April 2023 Presentation Senators SPD in the House of Representatives
Das neue Berliner Hochschulgesetz gibt den Hochschulen wieder mehr Möglichkeiten für Sanktionen gegen Studierende – bis hin zur Exmatrikulation. Ein Ausschluss sollte aber nicht vorschnell in Betracht gezogen werden, sagt Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra.

Im Umgang mit straffälligen Studierenden sollen die Hochschulen wieder mehr Optionen erhalten. Dabei sieht Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra die Exmatrikulation als letztes Mittel der Wahl. „Es ist wirklich ultima ratio und so wird es ja auch diskutiert“, sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Das verschärfte Hochschulgesetz sehe weitere Bestrafungsmöglichkeiten vor, die im Hausrecht verankert werden sollen und im Gegensatz zur Exmatrikulation sofort greifen würden.

„Wenn sich Personen an einer Hochschule zum Beispiel antisemitisch oder rassistisch verhalten, kann zum Schutz vor Übergriffen und Diskriminierungen auch eine Rüge erteilt werden oder der Ausschluss von Lehrveranstaltungen erfolgen.“ Ein weiteres Sanktionsmittel seien Hausverbote, die auch gegen Externe verhängt werden könnten. „Insofern ist das Hausrecht immer das erste Mittel der Wahl, um unmittelbar vor Gewalt zu schützen und auch den Hochschulraum und Debattenraum zu sichern.“

Um Menschen den Zugang zu einer Universität zu verwehren, gibt es in Berlin derzeit nur die Möglichkeit eines Hausverbots – das gilt allerdings nur für maximal drei Monate. Künftig sollen die Hochschulen Studenten nach schweren Straftaten wieder dauerhaft aus der Einrichtung verbannen können. Eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes beschloss der schwarz-rote Senat Ende März.

Das Vorhaben ist eine Folge aus einem Angriff eines Kommilitonen auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität Anfang Februar. Es wird nun im Abgeordnetenhaus weiter beraten. Der Senatorin zufolge soll die Novelle noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Die Opposition sieht einiges daran kritisch. Die Landesastenkonferenz Berlin äußerte im Rahmen einer Sitzung des Berliner Wissenschaftsausschusses die Sorge, dass durch die Änderungen auch legitime studentische Protestaktionen zu Strafmaßnahmen führen könnten. Auch der Berliner Linkenpolitiker Tobias Schulze übte im April auf Anfrage von Table.Briefings Kritik: „Der Gesetzentwurf strotzt vor unklaren Rechtsbegriffen, Missbrauchspotenzial und nicht definierten Prozessen.“ Die Ziele seien „vollkommen unklar“, gegen Antisemitismus helfe das Gesetz nicht. Für Schulze bietet „das Hausrecht und auch das allgemeine Strafrecht inklusive der gerichtlichen Annäherungsverbote genügend Handhabe, um Opfer zu schützen und den Hochschulbetrieb zu sichern“.

Der Senatorin zufolge soll die Exmatrikulation nur bei Gewalttaten greifen – und zwar nach einer Verurteilung des Betroffenen durch ein Gericht. Für Menschen allerdings, die wiederholt auf dem Campus gewalttätig werden, soll der Ausschluss auch ohne Verurteilung möglich sein, wie Czyborra erklärte. „Aber es müssen natürlich massive gewalttätige Übergriffe sein.“

Einen Studierenden allein wegen seiner politischen Einstellung zu exmatrikulieren, kommt für die Senatorin nicht infrage: „ Politische Haltungen können uns noch so unangenehm sein, solange sie sich im Rahmen der Verfassung bewegen, kann man sie nicht und wollen wir sie auch nicht sanktionieren, auch nicht, wenn sie an der Hochschule stattfinden.“ mw/dpa

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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