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Erscheinungsdatum: 12. Januar 2024

Berlin stellt sich gegen Völkermord-Vorwurf an Israel

Außenministerin Annalena Baerbock stellt sich im Verfahren gegen Israel wegen Völkermordes auf die Seite des wichtigsten deutschen Verbündeten in Nahost.

Am heutigen Freitag nehmen Vertreter Israels vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag Stellung zum Vorwurf Südafrikas, im Gazastreifen seit Oktober „systematisch Taten von Völkermord“ gegen die palästinensische Bevölkerung begangen zu haben. Am Donnerstag hatten Vertreter Südafrikas den Standpunkt ihres Landes vorgetragen, wonach Israel eine Zerstörung palästinensischen Lebens mit der „Absicht des Völkermordes“ betreibe.

Südafrika beruft sich auf die UN-Völkermordkonvention, die auch Israel unterzeichnet hat. Darin wird Völkermord definiert als eine Handlung, „die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“.

Israel bestreitet, diesen Passus verletzt zu haben; Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sagte am Donnerstag: „Israel kämpft gegen Hamas-Terroristen, nicht gegen die palästinensische Bevölkerung, und wir tun dies in voller Übereinstimmung mit dem internationalen Recht.“ Bundesaußenministerin Annalena Baerbock bekräftigte die deutsche Haltung, dass Israels militärisches Vorgehen im Gazastreifen nicht von der Absicht eines Völkermords getragen sei. „Diese Absicht kann ich bei Israels Selbstverteidigung gegen eine bewaffnete Terrororganisation der Hamas nicht erkennen“, sagte die Grünen-Politikerin. Hessens Justizminister Roman Poseck verlangte, dass Deutschland sich in dem Verfahren „als Drittstaat an die Seite Israels stellen“ solle.

Die Bundesregierung beabsichtigt, im Laufe des Hauptverfahrens ihr Recht auf Intervention in Anspruch zu nehmen. Dabei will sie ihre Rechtsauffassung zu den Vorwürfen Südafrikas darlegen; das Verfahren kann jedoch Jahre dauern. Südafrika fordert in einem Eilverfahren darüber hinaus auch einen Rechtsschutz für die Palästinenser im Gazastreifen. Darüber dürften die Richter noch im Januar entscheiden. mrb

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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