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Erscheinungsdatum: 12. Mai 2024

Anstehende Urteile zur AfD: Was diese Woche passieren kann

In der kommenden Woche werden zwei Gerichte Urteile zur AfD sprechen: In Münster wird die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem verhandelt, in Halle muss sich AfD-Politiker Björn Höcke wegen verfassungswidriger Kennzeichen und Aussagen verantworten.

Die rechtsnationale Partei erwartet in den nächsten Tagen gleich zwei relevante Urteile: Am Montagmorgen verkündet das Oberverwaltungsgericht in Münster, ob es der Klage der AfD gegen den Verfassungsschutz stattgibt. Die Partei wehrt sich gegen die Einstufung als gesichert rechtsextrem, von der mehrere Landesverbände betroffen sind, und als rechtextremer Verdachtsfall auf Bundesebene.

Sollte das Gericht gegen die AfD urteilen, bliebe ihr als dritte Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Verfassungsschutz würde sie auf Bundesebene dann wahrscheinlich zeitnah als gesichert rechtsextrem einstufen, was eine Ausweitung der nachrichtendienstlichen Mittel legitimieren würde. Am Dienstag könnte das Landgericht Halle zudem sein Urteil gegen Björn Höcke fällen, der wegen des Verwendens terroristischer und verfassungswidriger Kennzeichen angeklagt ist.

Wie verbreitet die in Teilen extremistischen Ideen der AfD sind, haben Forscher im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung kürzlich ermittelt und in der Studie „Nicht, dass der Verfassungsschutz bei mir klingelt“ zusammengefasst.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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