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Erscheinungsdatum: 08. April 2024

AfD und Verfassungsschutz: Die Verhandlung geht weiter

Das Oberverwaltungsgericht Münster berät über Einstufung der AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus durch den Bundesverfassungsschutz. Nach zwei ergebnisarmen Verhandlungstagen hat das Gericht vorsichtshalber 13 weitere Termine angesetzt.

Das Oberverwaltungsgericht Münster setzt diese Woche die Verhandlungen zur Klage der AfD gegen den Verfassungsschutz fort. Nach zwei ergebnisarmen Verhandlungstagen im März hat das Gericht vorsichtshalber 13 weitere Termine angesetzt, um zu einem Urteil zu kommen. Die AfD, deren Klage gegen Einstufungen als rechtsextremen eher niedrige Erfolgschancen hat, zögerte den Fortschritt der Verhandlungen bei den ersten Terminen hinaus; sie stellte eine Reihe von Anträgen, etwa wegen vermeintlicher Befangenheit des Richters.

Ihre Verzögerungs-Strategie, die intern manches Mitglied einräumt, könnte die AfD nun fallenlassen. Damit, dass das Gericht derart viele Termine angesetzt hat, demonstriert es Entschlossenheit, noch vor der Sommerpause ein Urteil zu fällen – der Partei wird kaum gelingen, es in den Herbst hinauszuzögern. Für die AfD fiele ein Verlust vor Gericht am besten kurz nach Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni, aber möglichst weit entfernt von den drei Landtagswahlen am 1. und 8. September. Sicherheitsexperten warnen vor vorschneller Sicherheit über den Ausgang des Prozesses. Vor dem Verwaltungsgericht Köln aber war die AfD mit mehreren Klagen gescheitert. In Münster geht die Verhandlung am Donnerstag um 9 Uhr los. Franziska Klemenz

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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