News
Erscheinungsdatum: 19. Juni 2024

Abschiebungen: IMK einig im Grundsatz, Differenzen bei Details

Nach dem tödlichen Attentat von Mannheim will die Innenministerkonferenz straffällige Ausländer künftig auch in lebensbedrohliche Gebiete abschieben. Über die Frage, welche Länder infrage kommen, herrscht Uneinigkeit zwischen den Ländern.

Die Innenministerkonferenz will straffällige Ausländer künftig auch in lebensbedrohliche Gebiete abschieben, darüber besteht schon zum Auftakt in Potsdam im Kern Einigkeit. Debatten löst die Fragen aus, wie groß der Personenkreis der Abgeschobenen sein soll. Während vor allem die unionsgeführten B-Länder neben Afghanistan auch nach Syrien und Libyen abschieben wollen, sind manche der SPD-geführten A-Länder da noch vorsichtiger. Dass Letztere so klar für Abschiebungen eintreten, hat einige Unions-Vertreter offenbar überrascht; der Meinungsumschwung geht bei vielen offenkundig auf das tödliche Attentat von Mannheim zurück.

Die Innenminister wollen Druck auf Faeser aufbauen. Mancher Innenminister sagte schon vor Beginn des Treffens, die Bundesinnenministerin müsse mit 16 zu 0-Beschlüssen rechnen, sollte sie sich gegen ihre Länderkollegen stellen. Baden-Württembergs Thomas Strobl forderte den „Bund vorab auf, bei den Abschiebungen den Worten endlich Taten folgen zu lassen.“ Einen Antrag an den Bund, Wege für Abschiebungen schwerer Straftäter und Gefährder zu prüfen, hatte die IMK schon im Dezember 2023 einstimmig verabschiedet. Vor der jetzigen Konferenz hatte der Bund gebeten, den Bericht von der Tagesordnung zu nehmen, weil die Abstimmungen dazu andauern würden. Sachsen-Anhalt und Sachsen setzten sich dem entgegen. Franziska Klemenz

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
Teilen
Kopiert!