Die sogenannten Kosten der Unterkunft (KdU) sind Teil der Grundsicherung, sowohl beim Bürgergeld als auch bei der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“. Anspruch auf Wohngeld wiederum hat man nur, wenn man nicht Grundsicherung bezieht. Die Höhe ist hier abhängig von Nettokaltmiete, Wohnort und Einkommen. Beide Leistungen sind bisher nicht gut aufeinander abgestimmt. Das IAB als Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit sieht daher Verbesserungsbedarf.
Durch eine Anpassung könnten „Fehlanreize in der Art, wie sie von Herrn Merz thematisiert wurden, reduziert werden“, sagt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger Table.Briefings. Friedrich Merz hatte im „Sommerinterview“ der ARD gesagt, in den Großstädten würden für Leistungsempfänger teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter übernommen – bei 100 Quadratmetern seien das 2.000 Euro im Monat. „Das kann sich eine normale Arbeitnehmerfamilie nicht leisten“, so der Bundeskanzler.
Das Institut betont, solche Fällen kämen in der Praxis kaum vor. Für München als teuerste Stadt gebe es sie bei Bedarfsgemeinschaften (BG), also leistungsbeziehenden Haushalten, mit mindestens sechs Personen. In allen anderen Städten können solche Summen demnach nur bei unwahrscheinlich großen BG erreicht werden – in Berlin etwa erst ab 16 Personen. Laut Bundesagentur für Arbeit lebten zuletzt nur in rund vier Prozent der BG in Deutschland sechs oder mehr Menschen.
Was laut Modellrechnungen aber stimme, seien je nach Konstellation negative Arbeitsanreize. Wie stark diese sind, hängt auch von regionalen Begebenheiten wie unterschiedlichen Lohnniveaus ab. In München zum Beispiel lohnt es sich den Forschern zufolge in einem Einkommenbereich von 1.200 bis 1.650 Euro nicht, parallel zum Leistungsbezug mehr zu arbeiten.
Denn in dem Bereich seien Wohngeld und Nettoeinkommen niedriger als Bürgergeld und Hinzuverdienst. Erst ab einem Bruttoeinkommen von 1.650 Euro ist der Wechsel vom Bürgergeld ins Wohngeld – und damit aus dem Leistungsbezug – finanziell attraktiv, so der Befund. Grund sind die sogenannten Transferentzugsraten, die besagen, wie viel vom zusätzlich verdienten Geld wieder abgezogen wird.
Bei Leistungsbeziehern ohne Kind wird alles, was über 1.200 Euro zusätzlich verdient wird, vollständig mit der Sozialleistung verrechnet – mit Kind liegt diese „Hinzuverdienstgrenze“ bei 1.500 Euro. Würde man diese Grenze abschaffen, könnten auch die von Bund und Kommunen getragenen KdU-Zahlungen sinken, schrieb das IAB schon 2023.
Denn durch den höheren Arbeitsanreiz wären das verdiente Einkommen höher und somit der Bedarf für ergänzende KdU-Leistungen niedriger, so die Überlegung. Zusätzlich empfiehlt das IAB, in Regionen mit hohen Mieten mehr öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen und sie vorrangig an Menschen mit geringem Einkommen zu vergeben.