Acht der dreizehn von der Mietpreisbremse betroffenen Länder fordern vom Bund eine Verlängerung der bis Ende 2025 befristeten Regelung. Das zeigt eine Abfrage von Table.Briefings. Die Regelung in ihrer jetzigen Form lehnt nur NRW ab. Sachsen und Thüringen verweisen auf die laufende Regierungsbildung, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg haben ihre Position intern noch nicht geklärt. Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und das Saarland haben keine Mietpreisbremse. Alle anderen sind für die Verlängerung. Unterstützung für den Plan kommt also auch aus unionsgeführten Ländern wie Berlin, Hessen und Bayern.
Hamburg will noch 2024 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen. Denn für Länder wie Berlin und die Hansestadt drängt die Zeit. Ihre auf dem Bundesgesetz basierenden Verordnungen laufen schon im Mai und Juni ab. Bis Dezember 2025 könnten sie diese eigenmächtig verlängern. Berlin will das „im Notfall“ tun, Hamburg auf jeden Fall. Doch auch wenn der nächste Bundestag die Regelung verlängern sollte, bräuchten die Länder genug Vorlaufzeit für die Umsetzung. Je nach Landesregierung ist die Rede von mindestens vier bis zwölf Monaten.
Die zuständige SPD-Berichterstatterin im Bundestag macht deshalb Druck: Die Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum „darf nicht an Wahlkampftaktik scheitern“, sagte Zanda Martens zu Table.Briefings. Die Union sieht dagegen keinen „akuten Zeitdruck“ vor der Bundestagswahl. „Dauerhaft lässt sich dieses Problem nur mit mehr Wohnungen lösen“, so der rechtspolitische Sprecher Günter Krings. Eine Verlängerung der Mietpreisbremse fordern unterdessen auch DGB, Städtetag, und Mieterbund.
Im Wirtschaftsstrafgesetz und Strafgesetzbuch gibt es Alternativen zur Mietpreisbremse. Sie kommen wegen enger Vorgaben des Bundsgerichtshofs aber kaum zur Anwendung. Liegt die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann das als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Sind es 50 Prozent oder mehr, kann das als Straftat gelten. Dafür muss der Mieter aber nachweisen, dass das „Ausnutzen einer Zwangslage“ stattgefunden hat.
Schon 2022 brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf ein, der diese Formulierung gestrichen hätte. Anfang 2024 gab es dazu auch eine Anhörung im Bundestag. Danach versandete das Ganze, auch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Der Mieterbund legte im Mai ein Gutachten vor, wonach diese unbegründet seien. Passiert ist dennoch nichts, die Linke macht den sogenannten Mietwucher aber immer wieder zum Thema. Am 6. Dezember berät der Bundestag einen entsprechenden Entwurf der Gruppe.
Bei der Mietpreisbremse ging es lange ebenfalls nicht voran. Obwohl sich SPD, Grüne und FDP offiziell schon im April geeinigt hatten, dauerte es bis Oktober, bis der damalige Justizminister Marco Buschmann das im Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben in die Ressortabstimmung gab – mit einer Verschlechterung: Sie sollte nur bis 2028 statt wie ursprünglich geplant 2029 gelten. Dann kam das Ampel-Aus.