Analyse
Erscheinungsdatum: 04. Oktober 2023

Roman Poseck: „Die Justiz darf nicht in die Hände eines AfD-Ministers geraten.“

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Die Justiz steht vor großen Herausforderungen. Personalmangel und ein schwindendes Vertrauen in das Rechtssystem belasten Gerichte und Staatsanwaltschaften. Der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) warnt im Gespräch mit Table.Media vor der Gefahr von Rechts.

Mehr als 5,2 Millionen Strafverfahren haben die Staatsanwaltschaften in Deutschland im vergangenen Jahr bearbeitet. Gut 300.000 mehr als im Vorjahr. Aber nur eines von 15 Verfahren landet vor Gericht. Das war schon mal deutlich besser. Vor zehn Jahren war es noch jedes Zehntes. Läuft das deutsche Justizsystem noch rund?

Nach meiner Wahrnehmung haben wir weiterhin ein gutes und erfolgreiches Justizsystem in Deutschland. Aber die Strafjustiz ist ohne Zweifel hoch belastet. Es gibt viele neue Kriminalitätsformen, die in der Strafverfolgung eine größere Rolle als früher spielen. Mit dem Internet sind neue Tatorte hinzugekommen. Wir müssen als Politik auf diese Entwicklungen reagieren und haben in Hessen deshalb das Personal der Strafjustiz mit zahlreichen zusätzlichen Stellen massiv verstärkt. In der Gesamtschau darf aber auch nicht übersehen werden: Es gibt tagtäglich viele Beispiele dafür, dass Verbrechen bei uns nach wie vor zügig zur Anklage gebracht und auch zeitnah Verurteilungen ausgesprochen werden.

Trotzdem landen im Verhältnis deutlich weniger der Verfahren tatsächlich vor Gericht. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung.

Über diese Entwicklung müssen wir uns Gedanken machen. Doch die Zahl der Anklagen vor Gericht ist nicht unbedingt Beleg dafür, wie gut die Staatsanwaltschaften arbeiten. Es gibt aus gutem Grund unterschiedliche Möglichkeiten, Verfahren zu beenden. Die Strafprozessordnung sieht auch Einstellungen gegen Auflagen oder mangels Tatverdachts vor.

Wo bekommen Sie denn das Personal her, wo doch laut Richterbund derzeit bundesweit etwa 1.500 Juristen fehlen?

Wir haben allein 100 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte in unserem Doppelhaushalt in Hessen geschaffen. Das entspricht bezogen auf die Größe unseres Bundeslandes in etwa dem, was der Richterbund für das gesamte Land fordert. Von daher sind wir auf einem guten Wege. Aber keine Frage: Wir stoßen an Grenzen. Die Zahl der Jura-Absolventen nimmt ab, der personelle Bedarf an Juristen ist aber in allen Bereichen extrem hoch. Wir haben in Hessen auf diese Entwicklung bereits darauf reagiert und die Richterbesoldung angehoben, sodass wir jetzt im Ländervergleich auf einem führenden Platz stehen.

Der Wettbewerb wird sich verschärfen. Bis zum Ende des Jahrzehnts gehen gut 40 Prozent der Richter und Staatsanwälte in Pension. Das ist eine relativ kurze Zeit. Wie lässt sich die dünne Personaldecke flicken?

Die Entwicklung ist für alle Bundesländer eine Herausforderung. Zum einen brauchen wir noch mehr Stellen, damit wir eine erfolgreiche Strafjustiz gewährleisten können. Diese zusätzlichen Stellen sind gleichzeitig nur wirkungsvoll, wenn sie auch besetzt sind. Zum anderen haben wir allein wegen der hohen Zahl altersbedingter Abgänge einen enormen Personalbedarf. Aus meiner Sicht müssen wir alles daransetzen, die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber zu erhöhen. Wir können zudem damit werben, dass eine Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt eine enorm wichtige Aufgabe für den Rechtsstaat und damit für die Gesellschaft ist. Aber ich räume ein, dass wir in den nächsten Jahren da in eine Problemlage geraten werden, für die es kein Patentrezept gibt.

Ist die Juristenausbildung noch zeitgemäß?

Auch das juristische Studium muss für junge Menschen wieder attraktiver gemacht werden. Ich trete beispielsweise dafür ein, dass wir den integrierten Bachelor auch im juristischen Studium einführen, ohne dabei allerdings auf die Staatsexamina als Abschluss für die klassischen juristischen Berufsfelder in Justiz und Anwaltschaft zu verzichten.

Eine Art Jurist light?

Das klingt mir etwas zu negativ, ist aber auch nicht ganz falsch. Der integrierte Bachelor könnte ein Abschluss für eine Tätigkeit in der Wirtschaft sein, der auch im Nebenfach erlangt werden kann, wenn man primär Wirtschaftswissenschaften studiert. Er könnte darüber hinaus eine Absicherung vor dem klassischen Staatsexamen schaffen. Bei diesem Thema ist manchmal von einem Loser-Abschluss die Rede. Ich finde das überheblich und stehe dazu, dass der integrierte Bachelor-Abschluss auch sinnvoll sein kann, um nicht die Menschen, die ihr Studienleistungen erfolgreich erbracht haben, dann aber durch das Examen fallen, mit 30 ohne alles ins Leben zu entlassen. Im Übrigen besteht in der heutigen Zeit auch für diese Menschen durchaus ein Bedarf am Arbeitsmarkt. Wir werden uns aufgrund der demografischen Entwicklung insgesamt darauf einstellen müssen, den Rechtsstaat zukünftig mit weniger Personal zu organisieren.

Wie soll das gehen?

Wir benötigen dringend eine Justizentlastung durch rechtliche und organisatorische Maßnahmen. Auch in der Justiz muss Bürokratie abgebaut und müssen Verfahren vereinfacht werden. Bei Geldbußen muss nicht unbedingt immer eine zweite Instanz auch noch über das Verfahren schauen. Bei sogenannten Massenverfahren, wie den Dieselverfahren, bedarf es einer effizienteren Verfahrensdurchführung, was gesetzliche Veränderungen erfordert. Im internationalen Vergleich sind unsere Strafverfahren außerdem durch das Unmittelbarkeitsprinzip sehr aufwendig. Dieses verlangt, dass jedes Detail in der Hauptverhandlung noch einmal behandelt werden muss. Deshalb ziehen sich viele Strafverfahren in die Länge, mit steigender Tendenz. Auch an dieser Stelle gehören Vereinfachungen auf den Prüfstand.

Lässt sich das Justizwesen durch Digitalisierung effizienter zu machen?

In der Tat, es gilt die Vorteile der Digitalisierung für die Justiz nutzbar zu machen. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz hat auch in der Justiz Potenzial. Ich bin aber strikt gegen Entscheidungs-Roboter. In der Vorbereitung von richterlichen Entscheidungen kann die KI indes durchaus hilfreich sein. Insoweit geht es beispielsweise um Unterstützung bei der Strukturierung des Streitstoffes, damit sich die Richter am Ende auf die wirklich wichtige inhaltliche Entscheidung des Rechtsstreits konzentrieren können. Wir haben jetzt mit Baden-Württemberg darüber hinaus ein KI-Projekt zur Anonymisierung von Entscheidungen ins Leben gerufen. Die Anonymisierung ist vor einer Veröffentlichung aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes erforderlich und wurde bislang von Menschen gemacht. Wenn wir eine solche Tätigkeit durch KI ersetzen, ist das nicht gefährlich, sondern es spart auf sinnvolle Art und Weise Zeit und Ressourcen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat einen Digitalpakt angekündigt und in einem ersten Schritt Online-Strafanzeigen zugelassen. Kommt jetzt noch mehr Arbeit auf die Gerichte zu, weil es schneller geht, eine Anzeige zu erstatten?

Ich unterstütze dieses Vorhaben von Marco Buschmann. Es ist wichtig, dass die Justiz auf modernem und unkompliziertem Wege erreichbar ist. Denn das stärkt das Vertrauen, auf das unser gesamter Rechtsstaat und vor allem die Justiz in besonderem Maße angewiesen sind. Etwaige Mehrarbeit muss deshalb in Kauf genommen werden.

Stichwort Vertrauen: Wenn dringend Tatverdächtige aus der Haft entlassen werden müssen, untergräbt das auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Und die Zahl derer, die entlassen werden müssen, weil ihre Verfahren zu lange dauern, ist auch im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Ist das auch ein Grund für den Vertrauensverlust vieler Bürger in die Demokratie?

Jeder dieser Fälle ist ärgerlich. Und in der Tat hat es bei diesen Fällen deutschlandweit einen Anstieg gegeben. Ich verstehe ja, dass immer die Fälle im öffentlichen Fokus stehen, die nicht rund gelaufen sind. Zum Gesamtbild gehört aber auch, dass jedes Jahr viele tausend Haftsachen, nämlich weit mehr als 99%, in Deutschland erfolgreich und unter Beachtung des Beschleunigungsgebots abgewickelt werden. Trotzdem müssen Richter, Präsidien und Politik alles daransetzen, diese Fälle zu vermeiden. In Hessen sind wir auf einem guten Weg. Nach aktuellem Stand gehe ich für das laufende Jahr von einer deutlichen Reduzierung der Fallzahlen der Haftbefehlsaufhebung wegen Verfahrensverzögerungen aus.

Und wie sieht es mit dem Vertrauensverlust aus?

Natürlich kosten diese Fälle Vertrauen in den Rechtsstaat und damit am Ende in unser gesamtes demokratisches System. Die Bürger erwarten, dass der Rechtsstaat handlungsfähig ist. Und eine Entlassung aus der U-Haft, weil ein Verfahren nicht schnell genug durchgeführt werden kann, widerspricht dieser Erwartung.

Sind die Probleme im Justizsystem mit ein Grund für den Aufstieg der AfD?

Nein, für diese besorgniserregende Entwicklung gibt es aus meiner Sicht in erster Linie Ursachen außerhalb der Justiz. Gerade im internationalen Vergleich haben wir ein gut funktionierendes Justizsystem. Ich würde es so sagen wollen: Eine leistungsfähige Justiz und ein handlungsfähiger Rechtsstaat sind auch deshalb heute so wichtig, weil sie ein gutes Gegenmittel gegen die AfD sind. Die Menschen haben eine klare Erwartungshaltung gegenüber dem Rechtsstaat und der Justiz und dieser müssen wir Rechnung tragen. Das ist ein Auftrag an die Politik und zugleich ein Auftrag an die Justiz selbst. Richter arbeiten aus gutem Grund unabhängig und müssen ihre Entscheidungen auch im jeweiligen gesellschaftlichen Kontext treffen.

Nach den Landtagswahlen im Osten im kommenden Jahr könnte theoretisch ein Rechtspopulist Landesjustizminister werden und Einfluss auf die Richter-Ernennung bekommen. Ist unsere Demokratie darauf vorbereitet?

Die Justiz darf nicht in die Hände eines AfD-Ministers geraten und es darf keinerlei Zusammenarbeit mit der AfD geben. Die AfD ist mindestens in Teilen eine rechtsextreme Partei. Der Rechtsextremismus ist im Moment die größte Bedrohung unserer Demokratie. Von daher ist die AfD auch ein Feind unseres Rechtsstaats. Es besteht die Gefahr, dass ein AfD-Minister den Rechtsstaat beschädigen oder kaputt machen würde. Das dürfen wir unter keinen Umständen zulassen. Wir können in Deutschland froh sein, dass wir einen gefestigten demokratischen und liberalen Rechtsstaat mit einer unabhängigen Justiz haben. In anderen Ländern gibt es derzeit Angriffe auf den Rechtsstaat und die Justiz. Polen und leider ganz aktuell auch Israel sind dafür negative Beispiele. Dort zeigen sich hochproblematische Entwicklungen, die durch rechte politische Kräfte vorangetrieben werden. Wir müssen alles dafür tun, dass so etwas in Deutschland nicht passiert. Denn wenn die Unabhängigkeit der Justiz einmal ins Rutschen gerät, gibt es am Ende auch kein Halten mehr, wenn es um die Grundprinzipien unseres Rechtsstaats geht.

Sie sprechen selbst die Zusammenarbeit mit der AfD an. Mit Blick auf Thüringen: Wo beginnt Zusammenarbeit? Und war das schon eine?

Für Hessen haben wir unmissverständlich klargemacht, dass es keinerlei Form einer Zusammenarbeit mit der AfD geben darf und geben wird. Die Situation in Thüringen ist eine komplizierte; sie ist durch die unklaren Mehrheitsverhältnisse, insbesondere die Minderheitsregierung, gekennzeichnet und deshalb sind unsere Parteifreunde dort auch in einer ausgesprochen misslichen Lage. Meine persönliche Auffassung ist, dass es keine Gesetze geben sollte, die kausal mit den Stimmen von Herrn Höcke und anderen AfD-Abgeordneten zustande kommen. Unsere Rechtsordnung darf nicht durch Rechtsextreme gestaltet werden.

Gleichzeitig sehe ich aber auch das Dilemma für die thüringische CDU als Oppositionsfraktion. Denn meine Auffassung führt de facto dazu, dass sie auf ein Instrument der Oppositionspolitik verzichten müsste, das alle anderen Oppositionsfraktionen in deutschen Parlamenten nutzen, nämlich das Einbringen eigener Gesetzentwürfe. Es muss der CDU in Thüringen möglich und gestattet sein, ihre politischen Positionen auch in der Opposition zur Geltung zu bringen. Auch das ist Demokratie. Aus meiner Sicht besteht hier also ein wirkliches Dilemma. Dennoch bleibe ich dabei: Gesetze sollten in unserem Land nicht mit Hilfe von Rechtsextremen zustande kommen.

In Hessen wird am Sonntag ein neuer Landtag gewählt. War es für die hessische CDU hilfreich, dass CDU-Chef Friedrich Merz gesagt hat, Asylbewerber würden Deutschen die Zahnarzttermine wegnehmen?

Ich bin viel unterwegs und merke, dass das Flüchtlingsthema die Menschen sehr bewegt. Deswegen ist es richtig, die Probleme offen und auch ohne Tabus anzusprechen. Der Flüchtlingszustrom, wie wir ihn im Moment erleben, ist auch eine Belastungsprobe für unser Sozialsystem. Das hat Friedrich Merz auf sehr prägnante Art und Weise deutlich gemacht. Ich hätte das konkrete Beispiel und die Worte allerdings so nicht gewählt.

Es ist nicht das erste Mal, dass Herr Merz sehr „prägnant” war: die kleinen Paschas, der Sozialtourismus...

Manchmal gehört es zur Politik, mit Zuspitzungen zu arbeiten. Wir wollen schließlich eine lebendige Demokratie, in der nicht alles diplomatisch verwässert wird.

Lassen Sie uns über Gesetzesvorhaben der Ampel sprechen. Führt die Entkriminalisierung von Cannabis tatsächlich zu einer Entlastung des Justizsystems, wie der Bundesjustizminister sagt?

Nein. Wir erwarten keine Entlastung. Im Gegenteil: Es könnte zu einer Mehrbelastung kommen. Denn mit diesem sehr komplizierten Gesetzeswerk, das im Moment im Raum steht, werden viele neue rechtliche Fragestellungen aufgeworfen. Illegal und legal werden verschwimmen. Und letztlich ist es dann Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die richtige Grenzziehung vorzunehmen. Und das wird sehr kompliziert werden. Ich rechne auch nicht damit, dass das gegenwärtige Legalisierungsvorhaben den Schwarzmarkt zurückdrängen wird. Auch deshalb werden die Justiz und auch die Polizei weiter massiv mit dem Thema zu tun haben.

Sollte das Gesetz gar nicht erst in Kraft treten?

Ja. Wir brauchen keine Legalisierung von Cannabis. Ich sehe die Gefahr, dass der Jugendschutz hier unter die Räder kommt. Das Legalisierungsvorhaben der Ampel ist in sich unschlüssig. Denn in der Begründung des Gesetzentwurfes wird mehrfach darauf hingewiesen, dass mit dem Cannabiskonsum gerade für junge Menschen erhebliche gesundheitliche Risiken verbunden sind.

Diesen Sommer gab es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Stundenlöhne für Häftling in Höhe von maximal 2,30 € nicht mit dem Resozialisierungsgebot vereinbar sind. Sie haben angekündigt, die Praxis auch in Hessen zu überprüfen. Was haben Sie vor?

Betroffen von der Entscheidung waren unmittelbar Bayern und Nordrhein-Westfalen. Diese beiden Länder leiten zurzeit eine Arbeitsgruppe der Bundesländer zur Umsetzung des Karlsruher Urteils. Die Gesetzeslage ist in allen Ländern vergleichbar. Wir sehen deshalb auch in Hessen Anpassungsbedarf. Es wird zu einer Anhebung der Löhne kommen müssen. Ich kann aber noch nicht sagen, zu welchem Betrag zukünftig entlohnt wird. Zu bedenken ist auch, dass eine Anhebung natürlich auch eine Erhöhung von Kosten bedeutet. Und diese Kosten wird jemand tragen müssen. Das sind entweder die Auftraggeber oder es sind die Steuerzahler, was beides weitere Probleme mit sich bringt. Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit den anderen Ländern an einer Lösung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen vollumfänglich gerecht wird, die auch für die Gefangenen eine bessere Entlohnung vorsieht, die aber auch die Kosten nicht übermäßig in die Höhe treibt. Wir haben noch ein wenig Zeit. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Umsetzung bis Mitte 2025 vorgegeben.

Ist der gesetzliche Mindestlohn eine Option, wie in Polen zum Beispiel?

Nein. Wir haben das mal ausgerechnet: Wenn wir die Gefangenen in Hessen nach Mindestlohn bezahlen würden, hätten wir Zusatzkosten von ungefähr 15 Millionen Euro pro Jahr, die entweder die Auftraggeber oder der Steuerzahler zahlen müsste. Das wäre eine Dimension, die nicht richtig sein kann und die auch den besonderen Rahmenbedingungen im Justizvollzug, zu denen auch eine deutlich geringere Produktivität gehört, nicht entspricht.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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