PSM-Zulassungen: BMLEH verkündet Ende der Verfristung

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt mittlerweile innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Das teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium mit. In der Vergangenheit gab es Kritik am Zulassungsprozess.

20. Februar 2026
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Zum Abschluss der Projektgruppe zur Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung verkündet das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) Erfolge. „Seit Anfang Dezember wird die gesetzlich vorgesehene Frist von 120 Tagen bei neuen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel eingehalten“, teilt das BMLEH mit. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) führe die eingeleiteten organisatorischen Maßnahmen zur Beschleunigung des Zulassungsprozesses fort.

Die Pflanzenschutzindustrie zeigt sich zufrieden. „Unsere Mitgliedsunternehmen berichten, dass sich die Situation spürbar verbessert hat, seit Minister Rainer das Thema Zulassungen persönlich zur Priorität gemacht hat“, teilt Frank Gemmer, Hauptgeschäftsführer Industrieverband Agrar mit. Dieser Prozess müsse jetzt weiter verstetigt werden, damit Deutschland als Zulassungsstandort wieder an Attraktivität gewinne.

Umweltschützer kritisieren die Weichenstellung des BMLEH. Das Ziel, Pestizide zu reduzieren, spielt aus ihrer Sicht nur noch eine untergeordnete Rolle im Ministerium. Auslöser für ihre Kritik ist ein Verbändegespräch zur Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln, das am Dienstag im BMLEH stattgefunden hat. Der Ernährungsauftrag für die gesamte Bevölkerung sei ohne effektiven Pflanzenschutz nicht zu leisten, betonte BMLEH-Staatssekretär Markus Schick vor rund 50 Vertretern aus Landwirtschaft, Pflanzenschutzindustrie, Wasserversorgung und Umweltschutzorganisationen. Schick gab bekannt, dass die von Minister Rainer gegründete Projektgruppe zur Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung ihre Arbeit erfüllt und beendet habe.

Für Aufregung unter einzelnen Gesprächsteilnehmern sorgte eine Aussage Schicks. Dabei ging es um die Zukunft des Umweltbundesamts (UBA) als Einvernehmensbehörde. Schick soll zwar betont haben, dass das Ministerium derzeit nicht an dieser Regelung rütteln wolle. Dennoch soll er hinzugefügt haben, das Thema von der weiteren Entwicklung abhängig machen zu wollen. Um die Rolle des UBA zu ändern, wäre eine Änderung im Pflanzenschutzgesetz nötig.

Das BMLEH dementiert derartige Pläne. „Es ist nicht vorgesehen, den Status des UBA als Einvernehmensbehörde zu ändern“, teilt ein Sprecher des Ministeriums Table.Briefings mit. Ressortchef Rainer wolle das UBA bei der Pflanzenschutzmittelzulassung nicht schwächen. Henrike Schirmacher

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026